Eine freiwillige Einzahlung in die Pensionskasse kann sich lohnen – muss aber gut geplant sein. Wann sich ein Einkauf wirklich auszahlt, welche Bedingungen Sie erfüllen müssen und worauf Sie achten sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Inhalt
Was ist ein Pensionskasseneinkauf?
In der Schweiz sparen Arbeitnehmende über die Pensionskasse Geld fürs Alter an. Jeden Monat zahlen sie und der Arbeitgeber Beiträge ein. Die Pensionskassenbeiträge sind gesetzlich vorgeschrieben.
Viele Personen haben Lücken bei den Beiträgen. Gründe dafür sind Lohnerhöhungen, ein später Berufseinstieg, Teilzeitpensen oder Pausen für Reisen oder Kinder. Das Altersguthaben ist dann tiefer, als es sein könnte.
Ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse füllt diese Lücke und kann die Altersrente verbessern.
Wieso kann sich eine Einzahlung in die Pensionskasse lohnen?
Ein Einkauf in die Pensionskasse lohnt sich nicht nur wegen der meist höheren Altersrente:
- Sie sparen Steuern.
- Die Leistungen bei Invalidität und Tod können steigen.
- Bei einer Frühpensionierung können Sie damit Leistungskürzungen abfedern.
Den Einkauf dürfen Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen. Erst beim Bezug wird das Guthaben der Pensionskasse besteuert. Die Rente müssen Sie jedes Jahr als Einkommen versteuern. Beim Kapitalbezug wird das bezogene Guthaben einmalig zu einem reduzierten Steuersatz besteuert. Die Steuersätze variieren je nach Kanton. In unserem Artikel zur Kapitalbezugssteuer finden Sie eine Tabelle mit den Steuersätzen.
Ein Einkauf muss die Altersrente nicht immer verbessern
Ein Einkauf in die Pensionskasse erhöht nicht automatisch Ihre Altersrente. Das liegt an zwei Faktoren:
- In der 2. Säule gibt es ein Obligatorium und ein Überobligatorium.
- Pensionskassen verwenden unterschiedliche Modelle zur Berechnung der Rente.
Viele Pensionskassen nutzen das sogenannte umhüllende Modell. Dabei gilt ein einheitlicher Umwandlungssatz für das gesamte Altersguthaben – unabhängig davon, ob es aus dem obligatorischen oder überobligatorischen Teil stammt.
Ist das Obligatorium bereits ausgeschöpft, wird der freiwillige Einkauf dem überobligatorischen Teil zugewiesen. In gewissen Fällen kann die Rente dadurch sogar tiefer ausfallen als ohne Einkauf. Ein konkretes Beispiel finden Sie in unserem Artikel zur umhüllenden Pensionskasse.
Welche Bedingungen muss ich erfüllen?
Für einen Einkauf in die Pensionskasse müssen zwei zentrale Bedingungen erfüllt sein:
- Sie haben eine Beitragslücke – auch Einkaufspotenzial genannt.
- Sie haben Vorbezüge für die Wohneigentumsförderung zurückgezahlt.
Wer diese Bedingungen nicht erfüllt, kann keinen Einkauf tätigen.
Einkauf in die Pensionskasse: Wie hoch ist der Maximalbetrag?
Der Maximalbetrag für den Einkauf in die Pensionskasse ist von Person zu Person unterschiedlich. Meistens steht auf Ihrem Vorsorgeausweis, wie hoch der maximale Einkauf sein darf.
Für die Berechnung nutzt die Pensionskasse Ihren versicherten Lohn. Dabei rechnet sie mit einem konstanten Lohn ab dem 25. Lebensjahr. Daraus ergibt sich das maximal mögliche Altersguthaben. Die Differenz zum effektiv angesparten Betrag ergibt den maximalen Einkaufsbetrag.
Wann ist eine Einzahlung in die Pensionskasse sinnvoll?
In den letzten Berufsjahren lohnt sich ein Einkauf besonders. Der Lohn ist dann oft am höchsten – ebenso die Steuerbelastung. Mit gestaffelten Einkäufen können Sie die Einkommensspitzen brechen.
Mehr Hintergründe erhalten Sie in unserem Artikel zum Thema «Ist ein Einkauf in die Pensionskasse sinnvoll?».
Bis wann ist ein Einkauf in die Pensionskasse möglich?
Wer keinen Kapitalbezug plant, kann sich bis zur Pensionierung in die Pensionskasse einkaufen – in der Regel also bis zum Alter von 65 Jahren. Je nach Reglement ist ein Einkauf bis zu einem Monat vor der Pensionierung möglich. Lässt Ihr Reglement einen Aufschub der Pensionierung zu – maximal bis 70 Jahre – sind auch Einkäufe bis zu diesem Alter möglich. Fragen Sie bei Ihrer Pensionskasse nach, welche Frist für Sie gilt.
Sperrfristen für Kapitalbezüge beachten
Nach einem Einkauf in die Pensionskasse gilt eine 3-jährige Sperrfrist für Kapitalbezüge. Wer sie nicht einhält, muss mit einer Korrektur der Steuererklärung oder einem Nachsteuerverfahren rechnen. Rentenbezüge sind davon nicht betroffen.
Ob sich für Sie eher ein Kapitalbezug oder eine Rente lohnt, finden Sie mit unserem Kapitalbezugsrechner heraus.
Was muss ich bei der Einzahlung in die Pensionskasse sonst noch beachten?
Liquidität prüfen
Das eingezahlte Geld ist in der Regel bis zur Pensionierung gebunden. Können Sie bis zur Pensionierung auf das Geld verzichten? Wer diese Frage mit Nein beantwortet, sollte keinen Einkauf machen.
Leistungen bei Invalidität und Tod überprüfen
Was mit dem freiwilligen Einkauf passiert, wenn Sie sterben, unterscheidet sich je nach Pensionskasse.
In der Fachsprache wird hierbei von der «vollen Rückgewähr» gesprochen. Damit ist gemeint, dass die freiwilligen Einkäufe zusätzlich zur Hinterlassenenrente an die Begünstigten ausbezahlt werden. Gewährt die Pensionskasse keine Rückgewähr, wird das freiwillig eingezahlte Geld zur Finanzierung der Hinterbliebenen-Renten verwendet.
Klären Sie:
- Verbessert der Einkauf die Rentenleistungen an die Hinterbliebenen?
- Wird neben den Rentenleistungen auch ein Todesfallkapital ausbezahlt?
Mehr zum Thema erfahren Sie in unserem Artikel «Pensionskasse im Todesfall».
Wiedereinkauf nach einer Scheidung
Mussten Sie nach einer Scheidung einen Teil Ihres Pensionskassenguthabens übertragen? Diesen Betrag dürfen Sie uneingeschränkt wieder einzahlen.
Den Vorbezug für Wohneigentum müssen Sie hier nicht zurückzahlen. Auch die 3-jährige Sperrfrist für Kapitalbezüge gilt hier nicht.
Reglement prüfen
Pensionskassen können eigene Regeln definieren – zusätzlich zu den gesetzlichen Vorgaben. Prüfen Sie das Vorsorgereglement und fragen Sie direkt bei Ihrer Kasse nach.
3 Beispiele aus der Praxis:
- Swiss Life: Einkauf bis 1 Monat vor Pensionierung oder Frühpensionierung möglich. Die Rückgewähr hängt vom Vorsorgeplan ab. Vor dem Einkauf müssen Sie ein unverbindliches Angebot einholen.
- Axa Professional Invest: Einkäufe sind ab 1’000 Franken und bis zur Pensionierung möglich.
- ASGA Pensionskasse: Einkäufe sind bis zur Pensionierung erlaubt. Pro Jahr sind maximal 3 Einzahlungen möglich. Für die Berechnung der maximalen Einkaufssumme müssen Sie einen Fragebogen einreichen. Die Rückgewähr unterscheidet sich je nach Vorsorgeplan.
Finanzierung des Einkaufs mit der Säule 3a
Sie können 3a-Gelder für den Einkauf in die Pensionskasse nutzen. Steuerlich lohnt sich das selten, weil der Übertrag der 3. Säule in die Pensionskasse nicht vom Einkommen abziehbar ist.
Fehlt die Liquidität im freien Vermögen, kann diese Lösung trotzdem sinnvoll sein. So verbessern Sie Ihre Vorsorge trotz eingeschränktem Budget.
Zuzug in die Schweiz
Sind Sie nach 2005 eingewandert und waren nie einer Pensionskasse angeschlossen? Dann dürfen Sie in den ersten 5 Jahren maximal 20% des versicherten Lohns pro Jahr einzahlen.
Rückkehr ins Angestelltenverhältnis
Wechseln Sie aus einer selbständigen Tätigkeit zurück in ein Angestelltenverhältnis? Der maximale Einkauf kann sich reduzieren, falls Sie hohe Beträge in die Säule 3a eingezahlt haben.
Einkauf in die 1e Vorsorge von finpension
In der 1e Vorsorge von finpension sind Einkäufe bis 3 Jahre vor der Pensionierung möglich. In der Regel ist die volle Rückgewähr inkludiert. Je nach Vorsorgeplan kann aber eine andere Regelung gelten.
So funktioniert der Einkauf
- Loggen Sie sich in Ihre 1e Vorsorge ein.
- Klicken Sie auf «Freiwilliger Einkauf», dann auf «Einkauf berechnen».
- Nach Eingabe der Daten berechnen wir Ihre maximale Einkaufssumme und zeigen die Zahlungsdetails an.