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Freizügigkeitsstiftung II

Aufteilung der Freizügigkeitsleistung auf zwei Stiftungen

Dank den beiden Freizügigkeitsstiftungen von finpension können Sie Ihre Pensionskasse splitten und beide Teile bei finpension verwalten – alles in einer App.

Vorteile

Die Aufteilung Ihrer Pensionskasse hat Vorteile

Beim Austritt aus der Pensionskasse können Sie sich Ihre Freizügigkeitsleistung auf zwei unterschiedliche Freizügigkeitseinrichtungen auszahlen lassen (sogenanntes Splitting). Dies bringt gewisse Vorteile mit sich.

Mehr Flexibilität

Das Splitting gibt Ihnen mehr Flexibilität, wenn es um die Anlage der Gelder geht.

Gestaffelter Bezug

Ein Split ermöglicht Ihnen später einen gestaffelten Bezug.

Prozess

Pensionskasse gesplittet zu finpension transferieren: So einfach geht es

Damit Sie vom Pensionskassen-Splitting profitieren können, müssen Sie je ein Freizügigkeitskonto bei beiden Freizügigkeitsstiftungen von finpension eröffnen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie vorgehen müssen.

Konto bei der ersten Freizügigkeitsstiftung eröffnen

Registrieren Sie sich bei der ersten Freizügigkeitsstiftung von finpension.

Schritt
1

Produkt (Freizügigkeitsstiftung II) hinzufügen

Klicken Sie nach der Registrierung auf «+ Produkt hinzufügen» und wählen Sie Freizügigkeitsstiftung II.

Schritt
2

Transferformular herunterladen und einreichen

Laden Sie nun für beide Freizügigkeitskonten separat das Transferformular herunter und reichen Sie diese bei Ihrer alten Pensionskasse ein.

Schritt
3

Ziel erreicht

Wir werden Sie per E-Mail informieren, sobald Ihr Freizügigkeitskonto einen Zahlungseingang verzeichnet.

Ziel
Gebühren

Identische Gebühren wie bei der ersten Freizügigkeitsstiftung

Die Gebühren der Freizügigkeitsstiftung II sind identisch mit jenen der ersten Freizügigkeitsstiftung und betragen 0.49 %.

Zur Gebührenordnung
Strategien

Identische Anlagestrategien wie bei der ersten Freizügigkeitsstiftung

In der Freizügigkeitsstiftung II bieten wir dieselben Anlagestrategien an, wie in der ersten Freizügigkeitsstiftung.

Zu den Anlagestrategien

Freizügigkeitsstiftung II