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Splitting der Freizügigkeitsleistung

Beim Austritt aus der Pensionskasse können Sie sich Ihre Freizügigkeitsleistung auf zwei unterschiedliche Freizügigkeitseinrichtungen auszahlen lassen (sogenanntes Splitting). Dies bringt gewisse Vorteile mit sich.

Möchten Sie davon Gebrauch machen? Dann haben wir neu eine Lösung für Sie, mit welcher Sie für beide Teile von den Vorzügen der Wertschriftenlösung von finpension profitieren können.

Wie müssen Sie vorgehen?

  1. Registrieren Sie sich bei der ersten Freizügigkeitsstiftung von finpension. Sie haben dazu drei Möglichkeiten:

  2. Klicken Sie nach der Registrierung auf + Produkt hinzufügen und wählen Sie Freizügigkeitsstiftung II.

  3. Danach haben Sie zwei Wertschriftenkonten eröffnet, je eines bei der finpension Freizügigkeitsstiftung und eines bei der finpension Freizügigkeitsstiftung II.

Die finpension Freizügigkeitsstiftung II bietet die gleichen Anlagestrategien an wie die erste Freizügigkeitsstiftung. Auch die Gebühren sind identisch.

Freizügigkeitsstiftung II