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Auf dieser Seite gehen wir primär auf Fragen ein, die schon mal bei Kundinnen und Kunden im Rahmen der Nutzung und Bedienung der finpension-App aufgekommen sind. Antworten zu Fragen zu unseren Produkten (FAQs) finden Sie hier:

Finanzen

Vorsorge

Das Eröffnen eines Kontos bei finpension geht ganz einfach. Klicken Sie auf den folgenden Link und dann auf «NEU REGISTRIEREN»:

https://app.finpension.ch/intro

Bitte beachten Sie, dass wir keine Kontolösung anbieten. Ihr Geld wir mit finpension in Wertschriften angelegt.

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Mobile Ansicht: Wischen Sie die Portfolios nach links, bis Sie auf die Seite kommen, wo «Weiteres Portfolio eröffnen» steht.

Desktop Ansicht: Neben dem Portfolio oben links finden Sie einen Text in roter Schrift «Portfolio eröffnen +». Klicken Sie auf diesen Link, um ein weiteres Portfolio zu eröffnen.

Übrigens: Aus steuerlicher Sicht gilt jedes Portfolio als eigenständiges Konto und kann separat bezogen werden.

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Sie können pro Stiftung bis zu fünf Portfolios eröffnen (finpension 3a Vorsorgestiftung, finpension Freizügigkeitsstiftung, finpension Freizügigkeitsstiftung II). Die finpension 1e Sammelstiftung kann im Gegensatz dazu aus gesetzlichen Gründen immer nur ein Portfolio pro versicherte Person anbieten.

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Leider müssen wir Sie enttäuschen. Eine reine Konto-Lösung können wir Ihnen zurzeit nicht anbieten.

Wir bieten aber eine Alternative zu Cash an und zwar in Form von Geldmarktfonds. Auf dieser Seite finden sie die Geldmarktfonds, die Sie einsetzen können (unter der Anlageklasse «Cash»):

3a Vorsorgestiftung: https://finpension.ch/de/3a/strategien/indexinstrumente/

Freizügigkeitsstiftung: https://finpension.ch/de/freizuegigkeit/strategien/indexinstrumente/

Mit einer individuellen Anlagestrategie können Sie den Anteil des Geldmarktfonds am gesamten Portfolio individuell festlegen, zum Beispiel schrittweise anheben oder reduzieren.

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Sie können die Strategie jederzeit auf dem Portfolio ändern. Wählen Sie dazu das entsprechende Portfolio aus und klicken Sie auf die Strategie und anschliessend auf «Strategie ändern».

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Sie können Ihre Strategie jederzeit ändern. Die Anpassung Ihres Portfolios an die neue Strategie erfolgt jeweils am Rebalancing- bzw. Handels-Tag.

Der Rebalancing- bzw. Handels-Tag ist von Produkt zu Produkt verschieden:

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Das liegt vermutlich daran, dass Ihr Geld bisher noch nicht investiert wurde. Mehr Informationen zum Zeitpunkt, wann Ihr Geld investiert wird, erhalten Sie hier: https://finpension.ch/de/app-features/how-to/wann-kann-man-eine-strategieaenderung-vornehmen-und-wann-wird-sie-umgesetzt/

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Die von den Vorsorgestiftungen angebotenen Anlagestrategien können mit unterschiedlichen Fondshäusern umgesetzt werden.

Gehen Sie auf das Portfolio, dann auf die Strategie > Strategie ändern, um das Fondshaus zu ändern. Die Frage nach dem Fondshaus wird anschliessend an die Wahl des Anlagefokus’ gestellt.

PS: Auf der Strategie erkennen Sie Ihr aktuelles Fondshaus am kleinen Logo oben rechts in der Strategie-Karte.

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Gehen Sie dazu auf das Portfolio, klicken Sie auf die Strategie und dann auf den Button «Strategie ändern». Wählen Sie dann den Anlagefokus «Individuell».

Dann kommen Sie auf die Seite, wo Sie die Strategie individuell anpassen können.

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Eine Liste der Anlageinstrumente, die Sie mit einer individuellen Strategie einsetzen können, finden Sie auf unserer Webseite:

3a Vorsorgestiftung: https://finpension.ch/de/3a/strategien/indexinstrumente/

Freizügigkeitsstiftung: https://finpension.ch/de/freizuegigkeit/strategien/indexinstrumente/

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Sie können den Code auf der letzten Seite des Registrieren-Prozesses eingeben.

Haben Sie es übersehen? Dann können Sie die Eingabe des Codes noch während 24 Stunden nach der Registrierung nachholen.

Gehen Sie dazu wie folgt vor: Wenn Sie in der App auf dem Portfolio sind, sehen Sie oben rechts ein Symbol für das Empfehlungsprogramm. Dort können Sie den Code eintragen.

Sind die 24 Stunden seit der Registrierung abgelaufen, können Sie den Code nicht mehr verwenden.

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Folgen Sie dem jeweiligen App-Link, um die Wertschriften-App von finpension jemandem weiterzuempfehlen:

3a Vorsorgestiftung: https://app.finpension.ch/recommend/recommendation-code?universe=3a

Freizügigkeitsstiftung: https://app.finpension.ch/recommend/recommendation-code?universe=vb

Dort sehen Sie auch, wie Sie von einer Weiterempfehlung profitieren können (25 Franken Gebührengutschrift).

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Wir führen keine IBAN-Nummern für Ihre Portfolios bei finpension.

Wenn Sie Geld von finpension zu einem anderen Anbieter transferieren möchten, tragen Sie auf dem Formular ein, welches Portfolio sie transferieren möchten, zum Beispiel «Portfolio 1».

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Ein Viertel der jährlichen Gebühr wird quartalsweise der Cash-Position des Portfolios belastet. Sie finden die Gebührenbelastung in den «Transaktionen». Die Transaktionen finden Sie einerseits in der Portfolio-Ansicht, andererseits unter «Dokumente».

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Die Steuerbescheinigung Ihrer Einzahlungen in die finpension 3a Vorsorgestiftung finden Sie hier:

https://app.finpension.ch/documents/tax-certificates?universe=3a

Wir informieren Sie jeweils per E-Mail, wenn eine neue Steuerbescheinigung vorliegt.

Bitte beachten Sie, dass wir keine Steuerbescheinigungen ausstellen können für Einzahlungen, die bei einem anderen Anbieter getätigt wurden und später zu uns transferiert wurden. Für solche Einzahlungen müssen Sie den vorherigen Anbieter um eine Bescheinigung bitten.

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Für Freizügigkeitsleistungen gibt es keine Steuerbescheinigung. Das Vorsorgeguthaben muss in der Schweiz nicht in der Steuererklärung angegeben werden.

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Die Steuerbescheinigungen Ihrer freiwilligen Einkäufe in die finpension 1e Sammelstiftung finden Sie hier:

https://app.finpension.ch/1e/voluntary-purchase?universe=1e

Hinweis: Sie erhalten keine Steuerbescheinigung, wenn Sie im vergangenen Jahr keine freiwilligen Einkäufe getätigt haben. Vorsorgevermögen müssen in der Schweiz nicht im Vermögensverzeichnis der Steuererklärung aufgeführt werden.

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Den Auszug des vergangenen Jahres haben wir Ihnen hier in der App abgespeichert:

3a Vorsorgestiftung: https://app.finpension.ch/documents/reports?universe=3a

Freizügigkeitsstiftung: https://app.finpension.ch/documents/reports?universe=vb

Weil es sich um eine Anlagelösung handelt, heisst der Kontoauszug bei finpension «Performance-Report».

Gut zu wissen: Vorsorgevermögen muss in der Schweiz nicht im Vermögensverzeichnis der Steuererklärung aufgeführt werden.

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Weil es sich eine Anlagelösung handelt, heisst der Kontoauszug bei finpension «Performance-Report». Diesen können Sie in der App jederzeit auf ein gewünschtes Datum generieren. Gehen Sie dazu auf das Portfolio. In der mobilen Ansicht müssen Sie das Portfolio aufklappen. Klicken Sie dann auf «Performance details». Dort können Sie dann einen Performance-Report in PDF-Form generieren. In der Desktop-Ansicht der App finden Sie die Funktion zum Download des Performance-Reports oben rechts bei der Portfolio-Tabelle.

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Den Vorsorgeausweis können Sie jederzeit hier in der App herunterladen:

https://app.finpension.ch/1e/pension-plan

Der Link zum Download des Vorsorgeausweises befindet sich oben rechts.

Gut zu wissen: Vorsorgevermögen müssen in der Schweiz nicht im Vermögensverzeichnis der Steuererklärung aufgeführt werden.

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Solange das Portfolio noch nicht gebraucht wurde (es noch keine Transaktionen beinhaltet), können Sie das Portfolio selbstständig wieder löschen. Klicken Sie dazu auf die drei horizontal oder vertikal angeordneten Punkte oben rechts beim Portfolio. Dann werden verschiedene Funktionen angezeigt unter anderem die Funktion «Portfolio löschen».

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Sie können Ihren finpension-Account oder ein einzelnes Produkt von finpension selbstständig in der App löschen. Gehen Sie dazu auf das Profil (ganz oben rechts). Dort sollten Sie eine entsprechende Funktion sehen, um das Produkt zu entfernen oder den Account zu löschen.

Weil wir eine Aufbewahrungspflicht haben, können Sie Produkte oder den gesamten finpension-Account nur dann löschen, wenn es noch keine Transaktionen gibt. Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Sie möchten, dass wir Ihr Login deaktivieren.

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Rechts auf dem Portfolio sehen Sie eine Navigation mit drei horizontal oder vertikal angeordneten Punkten. Klicken Sie dort drauf, dann sehen Sie ganz unten die Funktion «Portfolio auszahlen».

Für die 1e-Sammelstiftung finden Sie die Formulare für Vorbezüge unter «Dokumente». Das Symbol für Dokumente finden Sie ganz oben rechts in der App.

Nicht gefunden? Dann gehen Sie wie folgt vor: Gehen Sie in der finpension-App auf das Dashboard. Klicken Sie dann auf die 1e Sammelstiftung. Nun sehen Sie oben rechts ein Symbol für Dokumente. Dort finden Sie unter anderem die Formulare.

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Grundsätzlich können Sie nicht nur einen Teil eines Vorsorge-Portfolios beziehen, sondern müssen sich immer das gesamte Portfolio auszahlen lassen.

Es gibt allerdings eine Ausnahme, nämlich der Bezug für Wohneigentum. Für selbstgenutztes Wohneigentum können Sie auch nur einen Teil eines Vorsorgeportfolios beziehen.

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