Eröffnen Sie Ihr Freizügigkeitskonto ganz einfach online
Freizügigkeitskonto eröffnen leicht gemacht
Parkieren Sie Ihre Pensionskasse auf einem Freizügigkeitskonto von finpension. Online, einfach und verlässlich.
Vorteile des Freizügigkeitskontos bei finpension
Mit einem Freizügigkeitskonto bei finpension sparen Sie sich den mühsamen Weg an einen Bankschalter. Das Freizügigkeitskonto können Sie online eröffnen, und zwar in wenigen Minuten. Zudem bleiben Sie flexibel, ob Sie das Geld später in Wertschriften anlegen möchten.
Genauso sicher wie bei einer Bank
Das Freizügigkeitskonto von finpension ist genauso sicher wie bei einer Bank. Denn die Cashbestände der beiden Freizügigkeitsstiftungen von finpension werden vorschriftsgemäss bei Banken gehalten, die der Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) unterstehen.
Sollte eine Bank Konkurs gehen, sind pro Kunde Freizügigkeitskonten bis 100’000 Franken privilegiert. Sie fallen in die zweite statt in die dritte Konkursklasse.
Einfach & online
Flexibel
Anlageform lässt sich jederzeit zu Wertschriftenlösung ändern
Transfer ganz einfach
Dank dem Transfer-Service geht ein Übertrag ganz einfach
PK-Splitting
Verwalten Sie beide Teile Ihrer PK-Austrittsleistung in einer App
Sie erhalten einen fairen Zins
Banken ändern ihre Zinsen oft willkürlich. Steigen die Zinsen, erhöhen die meisten Banken ihre Zinsen erst spät. Zinssenkungen geben sie aber rasch weiter. So profitieren Banken aus der Trägheit Ihrer Kundinnen und Kunden. Wer will sich schon jedes Mal um einen neuen Anbieter kümmern?
Mehr Verlässlichkeit bietet finpension. Unser Zins ist an den Leitzins der Schweizerischen Nationalbank gekoppelt. Der Leitzins liegt seit dem 21. März 2025 bei 0.25 %.
Verwaltungsgebühr von 0.49 %
Die Verwaltungsgebühr der finpension Freizügigkeitsstiftung gilt für beide Anlageformen (Konto und Wertschriften) und beträgt lediglich 0.49 %.
Aktueller Zins der Schweizerischen Nationalbank | 0.25 % |
Verwaltungsgebühr finpension | -0.49 % |
Zinsgutschrift Netto aktuell | -0.24 % |
Sieht sich die SNB gezwungen, wieder Negativzinsen einzuführen, bleibt der Zins für unsere Kundinnen und Kunden bei mindestens 0 %. Das gilt für Negativzinsen bis maximal minus 0.75 %. Abzüglich der Gebühren würde dies einer negativen Rendite von maximal minus 0.49 % entsprechen.
Freizügigkeitsleistung transferieren
Der Transfer Ihrer Freizügigkeitsleistung ist ganz einfach. Sobald Sie ein Konto bei finpension eröffnet haben, können Sie unser Transferformular herunterladen. Schicken Sie das ausgefüllte Formular Ihrer alten Pensionskasse oder Ihrem bisherigen Anbieter zu. Wir werden Sie per E-Mail benachrichtigen, sobald das Geld auf Ihrem Freizügigkeitskonto oder -depot bei finpension eingegangen ist.
Print & Send-Service
Den Transfer Ihrer Freizügigkeitsleistung möchten wir Ihnen so einfach wie möglich machen. Deshalb schicken wir Ihnen auf Wunsch gerne das Transferformular per Post zu. Zudem erhalten Sie von uns ein vorfrankiertes Couvert. So können Sie das Absenden des Transferformulars ganz bequem erledigen.
Freizügigkeitskonto eröffnen: So einfach geht es
Eröffnen Sie in drei Minuten ein Freizügigkeitskonto. Registrieren Sie sich über unsere Web-App oder via Download der finpension-App auf Ihr Smartphone. Wir zeigen Ihnen, wie einfach es geht:
Login erstellen
Öffnen Sie die App und erstellen Sie ein Login mit Ihrer Mobiltelefonnummer.
100% Cash (Konto) wählen
Wählen Sie die Option 100% Cash (Konto), um ein Freizügigkeitskonto zu eröffnen.
Personalien erfassen
Erfassen Sie Ihre Personalien (halten Sie Ihre Krankenversicherungskarte bereit, denn wir brauchen Ihre AHV-Nummer).
Eröffnung abschliessen
Schliessen Sie die Eröffnung ab, ohne jegliche Verpflichtungen einzugehen.
Fragen & Antworten zum Freizügigkeitskonto von finpension
Ein Freizügigkeitskonto ist ein Konto, auf dem Sie Ihr angespartes Geld aus der Pensionskasse deponieren können. Ein Freizügigkeitskonto brauchen Sie, wenn Sie vorübergehend keiner Pensionskasse angeschlossen sind. Zum Beispiel, wenn Sie Ihren Job kündigen und sich eine Auszeit gönnen.
Grundsätzlich kann jeder zwischen 18 und 70 Jahren ein Freizügigkeitskonto bei finpension eröffnen.
Ein Freizügigkeitskonto benötigen Sie aber nur, falls ein sogenannter Freizügigkeitsfall vorliegt. Einfach gesagt: Sobald Sie aus Ihrer Pensionskasse austreten und sich keiner neuen Pensionskasse anschliessen, handelt es sich um einen Freizügigkeitsfall. Beispiele dafür sind:
- Auszeit: Sie haben keinen Job (Weltreise, Weiterbildung, Kinderbetreuung usw.).
- Wegzug ins Ausland: Sie wandern aus und verzichten auf den Bezug der Gelder. Oder Sie arbeiten nur temporär im Ausland.
- Unterschreitung der BVG-Eintrittsschwelle: Sie verdienen neu weniger als die BVG-Eintrittsschwelle.
- Selbstständigkeit: Sie machen sich selbstständig und verzichten auf den Bezug des Pensionskassen-Guthabens.
- Scheidungsausgleich: Sie haben sich scheiden lassen und einen Teil des Pensionskassen-Guthabens Ihres ehemaligen Partners erhalten (falls Sie keiner Pensionskasse angeschlossen sind, geht das Geld auf ein Freizügigkeitskonto).
Bei finpension können Sie völlig unverbindlich ein Freizügigkeitskonto eröffnen und unsere App erkunden. Der Download und die Registrierung kosten nichts.
Falls Sie Ihr Pensionskassenguthaben splitten wollen, können Sie zwei Freizügigkeitskonten bei finpension eröffnen, je eines bei der ersten Freizügigkeitsstiftung und bei der zweiten Freizügigkeitsstiftung von finpension. Wie Sie dazu vorgehen müssen, erklären wir Ihnen auf der Seite der finpension Freizügigkeitsstiftung II.
Nein, das geht leider nicht. Auf ein Freizügigkeitskonto kann nur deponiert werden, was Sie in einer Pensionskasse angespart haben.
Sie müssen das Freizügigkeitsgeld wieder in die Pensionskasse einbringen, wenn Sie einen neuen Arbeitgeber haben. Uns ist jedoch kein Fall bekannt, dass diese gesetzliche Pflicht von einer Pensionskasse je gerichtlich gegen einen neuen Versicherten durchgesetzt wurde.
Falls Sie beim Eintritt in eine neue Pensionskasse keine Freizügigkeitsleistungen einbringen, kann es sein, dass Sie von der Pensionskasse gebeten werden, dies noch zu tun.
Das Freizügigkeitskonto können Sie in der Regel erst im Alter beziehen. Konkret: Frühestens fünf Jahre vor und spätestens fünf Jahre nach dem Erreichen des Referenzalters. Vorbezüge sind in Ausnahmefällen möglich. Etwa im Rahmen des Wohneigentumsvorbezugs, oder bei der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit sowie bei einer Auswanderung.
Hinweis: Ab 2030 ist ein Aufschub des Bezugs von Freizügigkeitsgeldern über das ordentliche Rentenalter nicht mehr ohne weiteres möglich. Ab dann braucht es einen Nachweis über die Weiterführung der Erwerbstätigkeit.
Freizügigkeitsguthaben fallen nicht in den Nachlass der verstorbenen Person und werden deshalb nicht wie gewöhnliches Vermögen verteilt. Die Vorsorgegelder sollen hauptsächlich den Personen zugutekommen, die finanziell auf die verstorbene Person angewiesen waren. Wie die Gelder verteilt werden, erfahren Sie in unserem Beitrag zum Thema Freizügigkeitskonto im Todesfall.
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Sie können sich direkt über unsere Web-App oder via Download der kostenlosen finpension-App auf Ihr Smartphone registrieren.
- Ohne Verpflichtung und ohne Mindestvertragsdauer
- Bis zu 5 eigenständige Portfolios
- Freie Wahl zwischen Konto oder Wertschriften
- 25 CHF Gebührengutschrift pro Weiterempfehlung
Halten Sie Ihre Krankenversicherungskarte bereit, denn darauf steht die AHV-Nummer, die bei der Registrierung abgefragt wird.
