Gemeinsame Konten können das Leben in einer Partnerschaft oder darüber hinaus vereinfachen. Doch sie sind keine Allzwecklösungen und bergen gewisse Risiken, wenn man sie falsch einsetzt.

So ist nichts gegen ein Haushaltskonto einzuwenden, über das die Kosten für die gemeinsame Haushaltsführung abgewickelt werden. Wird aber das gesamte Vermögen und Einkommen auf ein gemeinsames Konto eingezahlt, ist die Frage schon berechtigt, ob das Sinn macht.

Aus unserer Sicht nicht. Besser ist es, wenn jeder sein Vermögen selbst verwaltet und das gemeinsame Konto lediglich für die gemeinsamen Ausgaben verwendet wird. Natürlich nehmen die gemeinsamen Ausgaben stetig zu, wenn man verheiratet ist und Kinder hat, aber am Prinzip ändert sich nichts. Jeder sollte seine eigenen Konten für den Lohn und fürs Sparen haben.

Sollte es ein Ungleichgewicht in der Kindererziehung und der Hausarbeit geben, sodass der eine Partner deutlich mehr verdient als der andere, kann man sich immer noch überlegen, den Lohn anteilmässig aufzuteilen, dass beide gleich viel bekommen. Das ist aus unserer Sicht eine gute Ergänzung zum bewährten 3a-Konten-Modell.

Unterschiedlicher Zweck eines Gemeinschaftskontos

Gemeinsames Konto für gemeinsame Ausgaben

Sie haben gemeinsame Ausgaben, sei es als Paar oder in einer Wohngemeinschaft? Dann kann ein Gemeinschaftskonto helfen, diese Ausgaben besser zu verwalten und gleichmässig aufzuteilen.

Gemeinschaftskonten sind vor allem für Paare geeignet, die einen gemeinsamen Haushalt führen. Für Wohngemeinschaften ist es vermutlich einfacher, mit einer Haushaltskasse in physischer Form zu arbeiten, weil sich in WGs rasch Veränderungen in der Zusammensetzung ergeben können.

Auch für Stockwerkeigentümer-Gemeinschaften können gemeinsame Konten errichtet werden. Aber auch da gilt, dass Änderungen an der Zusammensetzung der Eigentümerschaft erneut zu Formalitäten bei der Bank führen.

Es gilt also abzuwägen. Einerseits können Gemeinschaftskonten das Zusammenleben vereinfachen, weil die Kontoführung automatisiert wird, andererseits ist es komplizierter als eine Haushaltskasse, wenn sich an der Gemeinschaft selbst etwas ändert.

Gemeinsames Konto für Paare zur Absicherung für den schlimmsten Fall

Der andere Grund, warum Geld auf einem Gemeinschaftskonto gehalten wird, ist die Vorsorge für den schlimmsten Fall. Konkret geht es darum, dass der andere Partner im Todesfall weiterhin uneingeschränkt auf das Geld auf dem Gemeinschaftskonto zugreifen kann.

Das klingt auf den ersten Blick zwar selbstverständlich, ist es aber nicht. Denn die Bank wird ein normales Konto bis auf wenige Ausnahmen wie für laufende Rechnungen oder im Zusammenhang mit dem Todesfall stehende Kosten wie Bestattung usw. weitgehend sperren, sobald sie vom Ableben des Kontoinhabers erfährt. Die Bank wird das Konto erst wieder vollständig freigeben, wenn ein Erbschein vorliegt. Bis ein Erbschein vorliegt und die Verteilung des Erbes geregelt ist, kann es aber je nach dem sehr lange dauern.

Und genau deshalb gibt es Gemeinschaftskonto, die auch Oder-Konten oder Compte-Joint-Konten genannt werden. Diese Compte-Joint-Konten werden – um den beschriebenen Zweck zu erfüllen – mit einer Klausel versehen, dass das Konto bei Ableben des einen Kontoinhabers im Namen des anderen Kontoinhaber weitergeführt wird.

Diese Klausel wird irreführenderweise auch «Erbausschlussklausel» genannt. Irreführend ist diese Bezeichnung, weil man meinen könnte, die Erben würden dadurch vom Erbe ausgeschlossen. Dem ist aber nicht so. Die Erbausschlussklausel tangiert das Erbrecht nicht, sondern lediglich den Vertrag vom Kunden mit der Bank (das sogenannte Aussenverhältnis). Die Erbausschlussklausel führt aber dazu, dass die Erben nicht an die Stelle des verstorbenen Co-Kontoinhabers treten und nicht direkt Zugriff auf das Geld erhalten.

Gemeinsames Wertschriftendepot bzw. Vermögensverwaltungsmandat

Ein weiterer Grund für ein gemeinsames Konto ist Kontinuität bei der Anlage von Vermögen (Oder-Depot). Stirbt ein Partner, dann läuft das Vermögensverwaltungsmandat ganz einfach im Namen der anderen Person weiter. Dadurch kann sich die Person zu Lebzeiten um die Auswahl des richtigen Anbieters und der passenden Anlagestrategie kümmern, die sich besser mit Anlagen auskennt.

Funktionsweise der verschiedenen Kontenformen

Haushaltskässeli

Das altbewährte Haushaltskässeli funktioniert so: Alle Parteien legen Anfang Monat einen gewissen Betrag in eine Kasse, zum Beispiel 200 Franken. Wenn eine Partei eine Ausgabe tätigt, die den gemeinsam Haushalt betrifft, kann er oder sie den entsprechenden Betrag aus der Kasse nehmen. Im Gegenzug legt die Person den entsprechenden Beleg in die Kasse. So ist alles schön nachvollziehbar, auch für den Fall, wenn mal die Kasse unerwartet leer sein sollte. Reicht das Geld nicht, dann schiessen alle Parteien einen entsprechenden Betrag nach. Und so weiter und so fort.

Gemeinschaftskonto

Das Gemeinschaftskonto ist nichts anderes, als das Haushaltskässeli in digitaler Form. Es hat den Vorteil, dass die Kontoführung automatisiert ist und es für jede Zahlung eine Buchung mit der Information über den Geldempfänger gibt. So kann der aktuelle Bestand einfach nachvollzogen werden. Will man allerdings nachträglich wissen, für was das Geld genau ausgegeben wurde, empfiehlt es sich trotzdem, die Belege aufzubewahren. Gute Anbieter von Zahlungskonten bieten dazu eine einfach Möglichkeit, einer Transaktionen einen Kommentar und ein Foto hinzuzufügen.

Unterschied Und-Konto vs. Oder-Konto

Gemeinschaftskonten können sowohl als Und- als auch als Oder-Konten geführt werden, wobei nicht alle Banken Oder-Konten anbieten.

Ein Und-Konto (bzw. Und-Depot) lautet auf zwei oder mehrere Namen, wobei im Grundsatz immer alle Kontoinhaber ihr Zustimmung geben müssen, wenn eine Transkation erfolgen oder das Konto saldiert werden soll. Die Verfügungsmacht kann zwar mittels einer Vollmacht an eine einzelne Person übertragen werden. Dadurch kann eine Person selbst und ohne Zustimmung des anderen über das Konto verfügen. Stirbt eine Person, dann tritt aber die Erbengemeinschaft an ihre Stelle und die Vollmacht muss neu eingeholt werden.

Ein Oder-Konto (bzw. Oder-Depot) funktioniert anders. Wie der Name schon sagt, lautet das Konto wahlweise auf beide Kontoinhaber. Jeder Kontoinhaber kann demnach selbst voll über das Kontoguthaben verfügen und jederzeit die Auflösung des Kontos verlangen. Das Oder-Konto kennt man auch unter dem französischen Begriff «Compte-Joint».