Haben Sie zu viel in die Säule 3a eingezahlt? Das kann passieren. Hier lesen Sie, was Sie tun müssen.
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Was passiert, wenn ich zu viel in die Säule 3a einzahle?
Falls Sie zu viel in die Säule 3a eingezahlt haben, erhalten Sie vom Steueramt ein Schreiben. Darin werden Sie dazu aufgefordert, den überschüssigen Betrag zurückzufordern.
Denn wie viel Sie maximal in die Säule 3a einzahlen dürfen, ist gesetzlich geregelt. Mehr dürfen Sie weder einzahlen noch von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen.
Wie muss ich vorgehen, wenn ich zu viel eingezahlt habe?
Das Vorgehen hängt davon ab, wann Sie die Einzahlung korrigieren möchten.
3a-Einzahlung von diesem Jahr korrigieren
Fall A: Sie haben nur bei einem Anbieter eingezahlt
Kontaktieren Sie direkt Ihren 3a-Anbieter. Meist können Sie einfach angeben, auf welches Konto das Geld überwiesen werden soll. Bei finpension können Sie sich den überschüssigen Betrag ohne zusätzliche Dokumente auszahlen lassen.
Fall B: Sie haben bei mehreren Anbietern eingezahlt
Wählen Sie einen Anbieter aus, bei dem Sie die Korrektur vornehmen. Für die Rückforderung benötigen Sie dann die Einzahlungsbestätigungen der anderen Anbieter. Fordern Sie diese bei den anderen Anbietern an.
3a-Einzahlung vom letzten Jahr korrigieren
Hat das Steueramt Sie darauf aufmerksam gemacht, dass Sie zu viel eingezahlt haben? Leiten Sie das Schreiben des Steueramts an Ihren 3a-Anbieter weiter. Der Anbieter wird Sie dann nach Ihrer IBAN fragen und das zu viel eingezahlte Geld zurückerstatten.
Unterschiede bei Konto, Wertschriften und Versicherung
Bei einem 3a-Konto: Sie erhalten den zu viel eingezahlten Betrag zurück, aber ohne Zinsen.
Bei Wertschriften: In der Regel erhalten Sie den zu viel eingezahlten Betrag zurück. Dafür wird – falls im Portfolio nicht genügend Cash gehalten wird – ein Teil Ihrer Wertschriften verkauft. Allfällige Renditen auf diesem Betrag werden nicht ausgezahlt. Sonderfall: Falls weniger Guthaben vorhanden ist als der zu viel eingezahlte Betrag, wird nur das vorhandene Guthaben ausgezahlt.
Bei einer Versicherungslösung: Sie erhalten nur den Sparteil zurück. Den Anteil für die Risikodeckung können Sie sich nicht zurückerstatten lassen.
Kann ich meine Säule 3a auch sonst zurückholen?
Die Säule 3a ist in der Regel bis 5 Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter gebunden. Das eingezahlte Geld können Sie sich nur in Ausnahmefällen früher auszahlen lassen:
- Bei Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
- Beim Kauf von selbst genutztem Wohneigentum (WEF-Vorbezug) oder zur Amortisation der Hypothek
- Bei Auswanderung aus der Schweiz
- Bei Invalidität und Tod