Sie möchten die Säule 3a nicht direkt bei der Pensionierung beziehen, sondern länger einzahlen? Das ist möglich, solange Sie weiterhin berufstätig sind. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie bei der Weiterführung und Auszahlung der Säule 3a nach der Pensionierung achten sollten.

Inhaltsverzeichnis

Wie lange kann ich die Säule 3a nach der Pensionierung weiterführen?
Wann sind Einzahlungen in die Säule 3a nach der Pensionierung sinnvoll?
Was brauche ich für die Einzahlung in die Säule 3a nach der Pensionierung?
Wie viel kann ich nach der Pensionierung in die Säule 3a einzahlen?
Gibt es Besonderheiten beim Bezug der Säule 3a nach der Pensionierung?

Wie lange kann ich die Säule 3a nach der Pensionierung weiterführen?

Wer weiterhin erwerbstätig ist, kann die 3. Säule maximal um fünf Jahre über das ordentliche Referenzalter hinaus weiterführen. Konkret: Frauen können bis zum Alter 69, Männer bis zum Alter 70 die Säule 3a weiterführen. Sie können sogar einzahlen, wenn Sie schon eine 3a-Beziehung aufgelöst und Geld bezogen haben. Auch die Säule-3a-Einzahlung und Auszahlung im gleichen Jahr ist möglich.

Wann sind Einzahlungen in die Säule 3a nach der Pensionierung sinnvoll?

Nach der Pensionierung weiterhin in die 3. Säule einzuzahlen, kann helfen, Steuern zu sparen. Wie viel Sie sparen können, hängt ab von:

  • Ihrem steuerbaren Einkommen
  • Ihrem Wohnort

Gerade wer Lohn und eine allfällige Rente nicht aufeinander abstimmt, zahlt mehr Steuern als nötig. Denn zum steuerbaren Einkommen zählen auch allfällige Rentenleistungen aus der 1. und 2. Säule. Es gilt: Bei einem tiefen steuerbaren Einkommen lohnt sich das Einzahlen in die 3. Säule weniger als bei einem hohen Einkommen. Wie viel Sie mit der Einzahlung sparen, können Sie zum Beispiel mit dem Steuerrechner von der eidgenössischen Steuerverwaltung ausrechnen.

Übrigens können Sie auch den Bezug steuerlich optimieren, nämlich mit mehreren Säule-3-Konten. Im verlinkten Beitrag erklären wir, weshalb die Faustregel «ab 50’000 Franken ein neues 3a-Konto eröffnen» nicht für alle Wohnkantone korrekt ist. 

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Was brauche ich für die Einzahlung in die Säule 3a nach der Pensionierung?

Damit Sie Ihre Säule-3a-Konten weiterführen können, müssen Sie der Vorsorgestiftung beweisen, dass Sie weiterhin einer Arbeit nachgehen. Wenn Sie angestellt sind, können Sie das mit einem Arbeitsvertrag oder einem Lohnausweis tun. Wenn Sie selbstständig sind, legen Sie am besten eine Bestätigung der für Sie zuständigen Ausgleichskasse vor. Der Nachweis über die Weiterführung der Erwerbstätigkeit muss jährlich aufs Neue erbracht werden.

Wie kann ich bei finpension nach der Pensionierung weiter einzahlen?

Einen Monat vor dem Erreichen des Referenzalters von 64 bzw. 65 Jahren erhalten Sie von finpension eine E-Mail. Darin informieren wir Sie über die Auszahlung bzw. Möglichkeit zur Weiterführung Ihres 3a-Kontos. Falls Sie die Säule 3a weiterführen möchten, benötigen wir von Ihnen einen Nachweis für die Weiterführung der Erwerbstätigkeit. Als Nachweis gilt etwa:

  • Lohnausweis
  • Arbeitsvertrag
  • Bestätigung der Ausgleichskasse

Den Nachweis können Sie uns per E-Mail an [email protected] zusenden.

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Wie viel kann ich nach der Pensionierung in die Säule 3a einzahlen?

Am Maximalbetrag der Säule 3a ändert sich nichts. Auch wenn Sie über den ordentlichen Pensionierungszeitpunkt hinaus arbeiten, gilt:

  • Sind Sie angestellt und bei einer Pensionskasse angeschlossen, können Sie den kleinen Maximalbetrag einzahlen.
  • Wenn Sie keine Pensionskassenbeiträge (mehr) zahlen, können Sie den grossen Betrag einzahlen. Die grosse Säule 3a ist aber beschränkt auf maximal 20 % des Netto-Erwerbseinkommens. Das gilt etwa für Selbstständige mit einer Einzelfirma oder Personengesellschaft, die sich nicht freiwillig einer Pensionskasse angeschlossen haben.
Netto-Erwerbseinkommen
(nach Abzug AHV/IV/EO/ALV)
maximale Einzahlung mit Pensionskasse
(CHF 7’056)
maximale Einzahlung ohne Pensionskasse
(CHF 35’280 bzw. max. 20 %)
CHF 10’000CHF 7’056CHF 2’000
CHF 50’000CHF 7’056CHF 10’000
CHF 100’000CHF 7’056CHF 20’000
CHF 250’000CHF 7’056CHF 35’280

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Gibt es Besonderheiten beim Bezug der Säule 3a nach der Pensionierung?

Der Bezug eines 3a-Kontos ist regulär bereits ab 59 Jahren für Frauen bzw. 60 Jahren für Männer möglich. Der Bezug nach der Pensionierung läuft genau gleich ab, wie ein «normaler» Bezug. Wer mit 60 Jahren das Geld bezieht, geht also durch den gleichen Auszahlungsprozess wie jemand, der das 3a-Konto erst mit 67 Jahren auflöst. 

Denken Sie daran: Ein gestaffelter Bezug der Säule 3a und Pensionskasse lohnt sich, da Sie so Steuern sparen können. Mehr zum Thema erfahren Sie im verlinkten Beitrag.

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Säule 3a bei Wegzug ins Ausland