Der Maximalbetrag der Säule 3a beträgt 2026 CHF 7'258. In diesem Beitrag erfahren Sie, bis wann Sie einzahlen können – und wie viel Sie für das Jahr 2025 von den Steuern abziehen dürfen.

Inhalt

Wie hoch ist der Maximalbetrag der Säule 3a im Jahr 2026?

Der Maximalbetrag der Säule 3a liegt 2026 bei CHF 7'258, sofern Sie einer Pensionskasse angeschlossen sind.

Haben Sie keine Pensionskasse? Dann können Sie 20% Ihres Netto-Jahreseinkommens in die dritte Säule einzahlen, wobei der Maximalbetrag bei CHF 36’288 liegt.

Als sprachliches Hilfsmittel wird übrigens auch von der kleinen und grossen Säule 3a gesprochen.

Soll ich monatlich oder jährlich einzahlen?

Wer es sich leisten kann, sollte die Säule 3a jährlich im Januar einzahlen. So holen Sie etwas mehr Rendite oder Zins für sich heraus.

Falls Sie den kleinen Maximalbetrag monatlich statt jährlich einzahlen wollen, können Sie einen Dauerauftrag von CHF 604.80 einrichten. Dies ergibt dann für 12 Monate CHF 7’257.60, was in der Steuererklärung auf CHF 7’258 aufgerundet wird.

Wichtig: Wer in die Säule 3a einzahlen will, muss in der Regel ein AHV-pflichtiges Einkommen haben. Im Beitrag «Wer darf in die Säule 3a einzahlen» gehen wir genauer auf das Mindesteinkommen und Spezialfälle ein.

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Wie hoch ist der Maximalbetrag der Säule 3a bei mehreren Konten?

Auch wenn Sie mehrere Säule-3a-Konten haben, bleibt der Maximalbetrag gleich. Sie dürfen pro Jahr den Maximalbetrag von aktuell CHF 7'258 bzw. CHF 36’288 einzahlen – egal ob Sie ihn nun auf ein einziges Konto einzahlen oder auf mehrere Konten verteilen.

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Säule 3a: Bis wann muss ich einzahlen?

Die Einzahlung muss bis spätestens am 31. Dezember auf Ihrem 3a-Konto eintreffen. Massgebend ist das Valutadatum der Zahlung. Liegt dieses Datum im neuen Jahr, dürfen 3a-Anbieter die Einzahlung nicht auf das alte Jahr zurückbuchen.

Es kann sein, dass das Valutadatum im alten Jahr liegt, die Gutschrift (Buchungsdatum) aber erst im neuen Jahr erfolgte. In diesem Fall können Sie hoffen, dass eine Berücksichtigung fürs alte Jahr möglich ist. Am besten erkundigen Sie sich direkt bei Ihrem 3a-Anbieter, was möglich ist.

Das Fazit: Planen Sie für die letzte Einzahlung ausreichend Reserve ein. Wer vor Weihnachten einzahlt, ist bei jedem Anbieter auf der sicheren Seite.

Gut zu wissen: Ab 2026 sind nachträgliche Einkäufe in die Säule 3a möglich. Ein Einkauf ist aber nur bei Lücken möglich, die ab 2025 entstanden sind. Bestehende Lücken vor 2025 können Sie nicht nachzahlen.

Maximalbetrag der Säule 3a 2025: Maximaler Steuerabzug

2025 lag der Maximalbetrag der Säule 3a bei CHF 7’258 für Personen mit Pensionskasse. Diesen Betrag dürfen Sie von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen – mehr geht nicht.

Personen ohne Pensionskasse können maximal CHF 36’288 von ihrem steuerbaren Einkommen abziehen.

Haben Sie zu viel in die Säule 3a einbezahlt? Wir zeigen Ihnen im verlinkten Beitrag, was Sie tun können.

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Entwicklung des Maximalbetrags der Säule 3a auf einen Blick

Der 3a-Maximalbetrag wird in der Regel alle zwei Jahre vom Bundesrat neu festgelegt.

Sie wollen wissen, wie hoch der 3a-Maximalbetrag 2025 oder 2024 war? In der untenstehenden Tabelle können Sie sich die Entwicklung des Maximalbetrags ab 1997 ansehen.

mit Pensionskasseohne Pensionskasse
2026CHF 7’258CHF 36’288
2025CHF 7’258CHF 36’288
2024CHF 7’056CHF 35’280
2023CHF 7’056CHF 35’280
2022CHF 6’883CHF 34’416
2021CHF 6’883CHF 34’416
2020CHF 6’826CHF 34’128
2019CHF 6’826CHF 34’128
2018CHF 6’768CHF 33’840
2017CHF 6’768CHF 33’840
2016CHF 6’768CHF 33’840
2015CHF 6’768CHF 33’840
2014CHF 6’739CHF 33’696
2013 CHF 6’739 CHF 33’696
2012CHF 6’682CHF 33’408
2011CHF 6’682CHF 33’408
2010CHF 6’566CHF 32’832
2009CHF 6’566CHF 32’832
2008CHF 6’365CHF 31’824
2007CHF 6’365CHF 31’824
2006CHF 6’192CHF 30’960
2005CHF 6’192CHF 30’960
2004CHF 6’077CHF 30’384
2003CHF 6’077CHF 30’384
2002CHF 5’933CHF 29’664
2001CHF 5’933CHF 29’664
2000CHF 5’789CHF 28’944
1999CHF 5’789CHF 28’944
1998CHF 5’731CHF 28’656
1997CHF 5’731CHF 28’656
Quelle: systematische Rechtssammlung des Bundes

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Wie wird für die 3. Säule der Maximalbetrag berechnet?

Für die Berechnung des 3a-Maximalbetrags müssen wir einen Bogen zur Pensionskasse schlagen. In der beruflichen Vorsorge ist der Lohn obligatorisch versichert. Wie hoch der maximal versicherte Lohn im Obligatorium ist, legt der Bundesrat mit dem oberen Grenzbetrag fest.

In der BVV 3 ist geregelt, dass jährlich 8% dieses oberen Grenzbetrages vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können. Ohne Pensionskasse können Sie jährlich maximal 40% des oberen Grenzbetrags einzahlen, was zu folgenden Maximalbeträgen führt:

  • 8% von 90'720 = CHF 7'258
  • 40% von 90'720 = CHF 36’288

Die Resultate werden auf ganze Franken gerundet.

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