Ab wann sind Nachzahlungen in die Säule 3a möglich? Und welche Bedingungen müssen dafür erfüllt sein? Wir beantworten die wichtigsten Fragen, wie Sie in die Säule 3a nachzahlen können.

Inhalt

Ab wann kann ich in die Säule 3a nachzahlen?
Kann ich Nachzahlungen in die Säule 3a von den Steuern abziehen?
Welche Bedingungen gibt es für die Nachzahlung in die Säule 3a?
Umsetzung der Motion «Einkauf in die Säule 3a ermöglichen» von Ständerat Ettlin

Ab wann kann ich in die Säule 3a nachzahlen?

Nachzahlungen in die Säule 3a sind ab 2026 möglich. Bei verpassten oder unvollständigen Einzahlungen in die Säule 3a haben Sie nun 10 Jahre Zeit, die Lücken aufzufüllen. Aber aufgepasst: Sie können nur Lücken schliessen, die ab 2025 entstehen. Alle Lücken, die Sie von vorher bereits haben, können Sie nicht auffüllen.

Wieso sind Einkäufe in die Säule 3a vor 2025 nicht möglich?

Das liegt vermutlich am System zur Berechnung der möglichen nachträglichen Einkäufe. Das System funktioniert so: Bei einem Anbieterwechsel gibt der alte Anbieter dem neuen Anbieter Informationen weiter, sodass der neue Anbieter die Zulässigkeit eines nachträglichen Einkaufs beurteilen kann. Bisher musste der alte Anbieter dem neuen Anbieter keine Informationen weitergeben. Ab 1. Januar 2025 schon.

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Kann ich Nachzahlungen in die Säule 3a von den Steuern abziehen?

Wer in die Säule 3a nachzahlt, kann diese Einzahlungen ebenfalls vom steuerbaren Einkommen abziehen.

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Welche Bedingungen gibt es für die Nachzahlung in die Säule 3a?

Nachträgliche Einzahlungen sind auf die vergangenen zehn Jahre beschränkt. Wer in die Säule 3a nachzahlen will, muss aber weitere Bedingungen erfüllen. Nachfolgend zeigen wir, welche.

AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen

Damit ein Einkaufspotential besteht, muss im betreffenden Jahr ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen vorhanden gewesen sein. Anders gesagt: Man hätte in die Säule 3a einzahlen dürfen, aber man hat nicht oder zumindest nicht voll (vgl. in der Grafik das Jahr 2030).

Voll einbezahlter Maximalbetrag

Im Jahr, wenn man eine nachträgliche Einzahlung machen möchte, muss der ordentliche Maximalbetrag der Säule 3a voll ausgeschöpft werden.

Eine Einzahlung pro Lückenjahr

Es ist immer nur eine nachträgliche Einzahlung pro Lückenjahr möglich. Mit einer Einzahlung können allerdings mehrere Lückenjahre auf einmal geschlossen werden.

Die Höhe eines nachträglichen Einkaufs in die Säule 3a wird auf den kleinen Maximalbetrag beschränkt. Demnach kann in einem Jahr maximal der ordentliche Maximalbetrag plus ein zusätzlicher Maximalbetrag der kleinen Säule 3a geleistet werden. Dies gilt auch für Selbstständigerwerbende, die keiner Pensionskasse angeschlossen sind und üblicherweise in die grosse Säule 3a einzahlen können. Auch für sie gilt für nachträgliche Einzahlungen der kleine Maximalbetrag als Limite.

Keine Nachzahlung bei Bezug im Rahmen der Pensionierung

Sobald ein Bezug im Rahmen der Pensionierung, der bis zu fünf Jahre vor dem Erreichen des gesetzlichen Referenzalters möglich ist, aus der dritte Säule erfolgt, sind keine weiteren nachträglichen Einzahlungen mehr erlaubt. Unter der Bedingung, dass noch keine Pensions-Bezüge aus der Säule 3a getätigt wurde, können nachträgliche Einzahlung bis fünf Jahre nach Erreichen des gesetzlichen Referenzalters getätigt werden.

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Umsetzung der Motion «Einkauf in die Säule 3a ermöglichen» von Ständerat Ettlin

Der Bundesrat hat am 6. November 2024 die Änderung der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) gutgeheissen und per 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt.

Ursprünglich kommt die Idee, wie in der 2. Säule auch für die Säule 3a nachträgliche Einkäufe zu ermöglichen, von Ständerat Erich Ettlin. Er hatte am 19. Juni 2019 eine entsprechende Motion eingereicht, die später von beiden Kammern gutgeheissen wurde. Die Verordnungsänderung als «Lex Ettlin» zu bezeichnen, wäre jedoch falsch. Ettlin machte einen anderen Vorschlag, der mehr Einkaufspotential ermöglicht hätte.

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