Demnächst stimmen wir in der Schweiz über die Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter» ab, die eine 13. AHV-Rente einführen will [Update: Die 13. AHV-Rente wurde angenommen]. Ab und zu hört man im Abstimmungskampf das Argument, dass die AHV-Rente bisher nur teilweise an die Teuerung angepasst wurde. Stimmt das?

Wie hat sich die AHV-Rente entwickelt?

Die AHV wurde auf den 1. Januar 1948 eingeführt. Damals betrug die AHV-Vollrente im Minimum 480 und im Maximum 1’500 Franken – pro Jahr. Bis ins Jahr 1975 wurde die AHV mehrmals ausgebaut, um zusammen mit den Ergänzungsleistungen das Leistungsziel gemäss Bundesverfassung zu erreichen. Das Leistungsziel der AHV ist die Deckung des Existenzbedarfs (zusammen mit der Ergänzungsleistung).

Zwischen 1975 und 1980 wurden die Renten nur der Teuerung angeglichen. Seit 1980 gilt als Richtschnur zur Rentenanpassung ein Rentenindex, der sich zusammensetzt aus dem Durchschnitt zwischen der Teuerung (gemessen am Landesindex der Konsumentenpreise) und den Lohnerhöhungen (gemessen am Nominallohnindex). Das zeigt die folgende Grafik. Die AHV-Rente bewegt sich zwischen dem Lohnindex und dem Landesindex der Konsumentenpreise:

Wie hätte sich die AHV entwickelt mit einer 13. AHV-Rente?

Nun zu einer spannenden Frage: Wie sähe es aus, wenn man die AHV-Rente auf 13 Renten ausbauen würde.

Um eine gute Vergleichbarkeit mit dem Lohnindex und dem Landesindex der Konsumentenpreise herstellen zu können, haben wir die 13. AHV-Rente seit 1980 schrittweise eingerechnet (1980 12 AHV-Renten / 2023: 13 AHV-Renten). Das Resultat sieht wie folgt aus:

  • Mit dem Ausbau der AHV auf 13 Renten würde die Rentenentwicklung die Nominallohnsteigerung seit 1980 um Total 1.7 % übertreffen.

Hier noch die wichtigsten Zahlen.

Landesindex der KonsumentenpreiseLohnindexAHV Rente indexiertMit 13 AHV Renten
1980100100100100
2022188.5233.3217.3234.9

Woher kommt die Wahrnehmung, dass die AHV-Rente nur ungenügend an die Teuerung angepasst wurde?

Wie wir festgestellt haben, ist es nicht so, dass die AHV-Rente nur ungenügend an die Teuerung angepasst wurde. Im Gegenteil: Seit 1980 erhalten die AHV-Rentner sogar teilweise eine «Lohnerhöhung», indem die AHV-Rente nicht nur an die Teuerung angepasst wird, sondern auch zu 50 % an den Lohnindex.

Doch es gibt einen Grund für die divergierende Wahrnehmung über die Entwicklung der AHV-Rente. Dazu muss man verstehen, wie der Landesindex der Konsumentenpreise die Teuerung berechnet. Wie der Indexname schon sagt, werden die Preise angeschaut, nicht aber die Mengen, die an Dienstleistungen und Güter bezogen werden. Zwar werden die Preise entsprechend dem durchschnittlichen Bedarf der Dienstleistungen und Güter gewichtet, aber im Endeffekt bleibt es ein Preisindex.

Deshalb kann es sein, dass der Preis für ein wirtschaftliches Gut sinkt, aber die Ausgaben einer Person in diesem Bereich trotzdem steigen, falls diese Person mehr vom entsprechenden Gut kauft. Wenn wir dies nun ummünzen auf die ältere Bevölkerung, versteht man, dass es keine verzerrte Wahrnehmung ist, sondern einfach eine andere Sichtweise. Ältere Personen haben höhere Kosten (zum Beispiel Gesundheitskosten) und diese müssen Sie zu einem Teil auch selber tragen. Der Grund für die höheren Kosten ist aber nicht eine Preissteigerung, sondern eine Mengenausweitung.

Wo ist die Höhe der AHV-Rente geregelt?

Die Höhe der AHV-Rente ist – wen erstaunt’s – im Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) geregelt. Gemäss Art. 34 Abs. 5 des AHVG beträgt der Mindestbetrag der vollen AHV-Rente aktuell 14’700 Franken pro Jahr. Der Maximalbetrag entspricht dem doppelten Mindestbetrag (Art. 34 Abs. 3 AHVG), also 29’400 Franken im Jahr.

Der Bundesrat ist zuständig, den Rentenindex und damit die AHV-Renten bei Bedarf anzupassen. Er stützt sich bei seiner Entscheidung auf die Eidgenössische Kommission für die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung. Als Grundlage zur Berechnung des Rentenindex dient das arithmetische Mittel des vom Bundesamt für Statistik ermittelten Lohnindexes und des Landesindexes der Konsumentenpreise:

  • Rentenindex = ( Lohnindex + Landesindex der Konsumentenpreise ) / 2

Entwicklung der AHV-Jahresrente (Vollrente) in CHF

JahrAHV min.AHV max.
202414'70029'400
202314’70029’400
202214’34028’680
202114’34028’680
202014’22028’440
201914’22028’440
201814’10028’200
201714’10028’200
201614’10028’200
201514’10028’200
201414’04028’080
201314’04028’080
201213’92027’840
201113’92027’840
201013’68027’360
200913’68027’360
200813’26026’520
200713’26026’520
200612’90025’800
200512’90025’800
200412’66025’320
200312’66025’320
200212’36024’720
200112’36024’720
200012’06024’120
199912’06024’120
199811’94023’880
199711’94023’880
199611’64023’280
199511’64023’280
199411’28022’560
199311’28022’560
199210’80021’600
19919’60019’200
19909’60019’200
19899’00018’000
19889’00018’000
19878’64017’280
19868’64017’280
19858’28016’560
19848’28016’560
19837’44014’880
19827’44014’880
19816’60013’200
19806’60013’200
19796’30012’600
19786’30012’600
19776’30012’600
19766’00012’000
19756’00012’000
19744’8009’600
19734’8009’600
19722’6405’280
19712’6405’280
19702’4004’800
19692’4004’800
19681’6503’520
19671’6503’520
19661’5003’200
19651’5003’200
19641’5003’200
19631’0802’400
19621’0802’400
19611’0802’400
19609001’850
19599001’850
19589001’850
19579001’850
19567201’700
19557201’700
19547201’700
19534801’500
19524801’500
19514801’500
19504801’500
19494801’500
19484801’500

Quelle: AHV 7: Rentenformel