In diesem Artikel zeigen wir, wie hoch der Maximalbetrag der Säule 3a im Jahr 2024 und 2025 ist. Zudem gehen wir darauf ein, bis wann Sie einzahlen müssen, wie sich der 3a-Maximalbetrag in der Vergangenheit entwickelt hat und wie er berechnet wird. 

Inhalt

Maximalbetrag der Säule 3a im 2024Bis wann muss ich einzahlen?
Maximalbetrag der Säule 3a im 2025Entwicklung des 3a-Maximalbetrags
Maximalbetrag bei mehreren KontenWie wird der Maximalbetrag berechnet?

Wie hoch ist bei der Säule 3a der Maximalbetrag im 2024?

2024 beträgt der Maximalbetrag für die Säule 3a 7’056 Franken, sofern Sie einer Pensionskasse angeschlossen sind. Haben Sie keine Pensionskasse? Dann können Sie maximal 20 Prozent Ihres Netto-Jahreseinkommens bzw. maximal 35’280 Franken in die dritte Säule einzahlen. Als sprachliches Hilfsmittel wird übrigens auch von der kleinen und grossen Säule 3a gesprochen.

Das Bild zeigt die aktuellen Maximalbeträge für die Säule 3a.

Wichtig: Wer in die Säule 3a einzahlen will, muss in der Regel ein AHV-pflichtiges Einkommen haben. Im Beitrag «Wer darf in die Säule 3a einzahlen» gehen wir genauer auf das Mindesteinkommen und Spezialfälle ein.

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Wie hoch ist der Maximalbetrag für die Säule 3a im 2025?

Die maximal möglichen Einzahlungen in die Säule 3a wurden vom Bundesrat für das Jahr 2025 angehoben. Mit Pensionskasse liegt der Maximalbetrag für die Säule 3a 2025 bei CHF 7’258, ohne Pensionskasse bei CHF 36’288.

Achtung: Der neue Maximalbetrag gilt erst ab 2025. Einzahlungen bis zum 31. Dezember 2024 dürfen den aktuell gültigen Betrag von 7’056 bzw. 35’280 Franken nicht übersteigen. Haben Sie schon zu viel in die Säule 3a einbezahlt? Wir zeigen Ihnen im verlinkten Beitrag, was Sie tun können.

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Wie hoch ist der Maximalbetrag der Säule 3a bei mehreren Konten?

Auch wenn Sie mehrere Säule-3a-Konten haben, ändert sich der Maximalbetrag nicht. Sie dürfen pro Jahr den Maximalbetrag einzahlen – egal ob Sie ihn nun auf ein einziges Konto einzahlen oder auf mehrere Konten verteilen.

Säule 3a: Bis wann muss ich einzahlen?

Die Einzahlung muss bis spätestens am 31. Dezember auf Ihrem 3a-Konto eintreffen. Massgebend ist das Valutadatum der Zahlung. Liegt dieses Datum im neuen Jahr, ist der Fall klar. Dann wurde die Zahlung zu spät ausgeführt. Es kann sein, dass das Valutadatum im alten Jahr liegt, die Gutschrift (Buchungsdatum) aber erst im neuen Jahr erfolgte. In diesem Fall können Sie hoffen, dass eine Berücksichtigung fürs alte Jahr noch möglich ist.

Am besten erkundigen Sie sich direkt bei Ihrem 3a-Anbieter, was in einem solchen Fall möglich ist. Möchten Sie auf der sicheren Seite sein, sollten Sie für die Einzahlung etwas Reserve einplanen oder bereits vor Weihnachten einzahlen. So können Sie auch noch reagieren, wenn ein Fehler passiert ist und die Zahlung, aus welchen Gründen auch immer, das Ziel nicht erreicht.

Aber wieso muss die Einzahlung zwingend bis Ende Jahr auf dem Konto eintreffen? Der Grund: 3a-Anbieter dürfen Einzahlungen, die zu spät instruiert wurden, nicht auf das alte Jahr zurückbuchen. Zudem sind nachträgliche Einkäufe in die Säule 3a (noch) nicht möglich.

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Entwicklung des Maximalbetrags der Säule 3a auf einen Blick

Der 3a-Maximalbetrag wird in der Regel alle zwei Jahre vom Bundesrat neu festgelegt. Sie wollen wissen, wie hoch der 3a-Maximalbetrag im 2023 oder 2022 war? In der untenstehenden Tabelle können Sie sich die Entwicklung des Maximalbetrags ab 1997 ansehen.

mit Pensionskasseohne Pensionskasse
2024CHF 7’056CHF 35’280
2023CHF 7’056CHF 35’280
2022CHF 6’883CHF 34’416
2021CHF 6’883CHF 34’416
2020CHF 6’826CHF 34’128
2019CHF 6’826CHF 34’128
2018CHF 6’768CHF 33’840
2017CHF 6’768CHF 33’840
2016CHF 6’768CHF 33’840
2015CHF 6’768CHF 33’840
2014CHF 6’739CHF 33’696
2013 CHF 6’739 CHF 33’696
2012CHF 6’682CHF 33’408
2011CHF 6’682CHF 33’408
2010CHF 6’566CHF 32’832
2009CHF 6’566CHF 32’832
2008CHF 6’365CHF 31’824
2007CHF 6’365CHF 31’824
2006CHF 6’192CHF 30’960
2005CHF 6’192CHF 30’960
2004CHF 6’077CHF 30’384
2003CHF 6’077CHF 30’384
2002CHF 5’933CHF 29’664
2001CHF 5’933CHF 29’664
2000CHF 5’789CHF 28’944
1999CHF 5’789CHF 28’944
1998CHF 5’731CHF 28’656
1997CHF 5’731CHF 28’656
Quelle: systematische Rechtssammlung des Bundes

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Wie wird für die 3. Säule der Maximalbetrag berechnet?

Für die Berechnung des 3a-Maximalbetrags müssen wir einen Bogen zur Pensionskasse schlagen. In der beruflichen Vorsorge ist der Lohn obligatorisch versichert. Wie hoch der maximal versicherte Lohn im Obligatorium ist, legt der Bundesrat mit dem oberen Grenzbetrag fest. In der BVV 3 ist geregelt, dass jährlich 8 % dieses oberen Grenzbetrages vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können. Ohne Pensionskasse können Sie jährlich maximal 40 % des oberen Grenzbetrags einzahlen, was zu folgenden Maximalbeträgen führt:

  • 8 % von 88’200 = 7’056 Franken
  • 40 % von 88’200 = 35’280 Franken

Die Resultate werden auf ganze Franken gerundet. Dann sieht man, dass sie mit den eingangs erwähnten Maximalbeträgen für die 3. Säule übereinstimmen.

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