Vor der Pensionierung steht eine wichtige Entscheidung an: Rente oder Kapitalbezug? Dieser Artikel bietet Ihnen einen klaren Überblick über beide Optionen und hilft Ihnen, die passende Wahl für Ihre Situation zu treffen. Unser Rechner unterstützt Sie dabei, beide Varianten miteinander zu vergleichen.
Hier geht es direkt zum Kapitalbezugs-Rechner von finpension.
Inhalt
Rente oder Kapitalbezug: Wichtige Unterschiede auf einen Blick
Die Rente sichert Ihnen ein monatliches Einkommen, das den Lohn ersetzt. Sie ist meist tiefer als das letzte Erwerbseinkommen, dafür aber planbar und lebenslang garantiert.
Beim Kapitalbezug erhalten Sie das gesamte Altersguthaben auf einmal. Ob Sie das Geld investieren oder auf dem Konto lassen: Sie sind selbst dafür verantwortlich, Ihren Lebensunterhalt damit zu decken – unter Berücksichtigung von AHV und weiteren Einnahmen.
Auch im Todesfall gibt es Unterschiede. Bei der Rente fällt das Pensionskassenguthaben nicht in den Nachlass. Anders beim Kapitalbezug. Das bezogene Geld fällt in die Erbmasse und Sie können mit einem Testament regeln, wer das Geld erhält. Mehr zum Thema Pensionskasse im Todesfall erfahren Sie im verlinkten Artikel.
Rente | Kapitalbezug | |
Auszahlung | lebenslanges Einkommen in Form einer Rente | einmalige Auszahlung des Altersguthabens |
Planbarkeit | gute Planbarkeit durch garantierte Rente bis zum Lebensende | keine verlässliche Planbarkeit, da viele unbekannte Faktoren (z.B. Restlebenszeit, Rendite bei Anlagen) |
Steuern | zu 100% als Einkommen steuerbar | beim Bezug fällt die Kapitalbezugssteuer an, danach ist das Kapital als Vermögen steuerbar |
Absicherung des Ehepartners im Todesfall | im Obligatorium: Rente von 60% der Altersrente der verstorbenen Person1, oder Kapitalabfindung in der Höhe von drei Jahresrenten | fällt in die Erbmasse und wird gemäss Testament an die Erben verteilt |
Absicherung von Kindern im Todesfall | im Obligatorium: 20% der Altersrente2 | fällt in die Erbmasse und wird gemäss Testament an die Erben verteilt |
Absicherung von weiteren Personen im Todesfall | i.d.R. verfällt die Rente | fällt in die Erbmasse und wird gemäss Testament an die Erben verteilt |
2Waisenrente wird bis zur Volljährigkeit ausbezahlt oder bis zum Abschluss der Ausbildung (maximal bis zur Vollendung des 25. Altersjahres).
Wie entscheiden zwischen Rente oder Kapital?
Was ist sinnvoll: Rente, Kapitalbezug oder die Kombination von beidem? Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Aber wer sich mit den richtigen Fragen auseinandersetzt, trifft eine fundierte Entscheidung.
- Wie hoch ist meine Lebenserwartung?
- Wie hoch ist mein Rentenumwandlungssatz?
- Habe ich Erfahrung mit Finanzanlagen?
- Wie viel Sicherheit brauche ich?
- Wie hoch ist mein finanzieller Grundbedarf?
- Wie wichtig ist mir Steueroptimierung?
Eine Rente ist sinnvoll, wenn… | Ein Kapitalbezug ist sinnvoll, wenn… | |
Lebenserwartung | Sie erwarten, ein hohes Alter zu erreichen | Sie mit einer kürzeren Lebenserwartung rechnen |
Rentenumwandlungssatz | Ihr Umwandlungssatz hoch ist | Ihr Rentenumwandlungssatz tief ist |
Wissen und Erfahrungen mit Finanzanlagen | Sie wenig Erfahrung mit Geldanlagen haben | Sie sich mit Geldanlagen auskennen |
Finanzieller Grundbedarf | Sie auf ein sicheres, regelmässiges Einkommen angewiesen sind | Sie Ihren finanziellen Grundbedarf auch ohne die PK-Rente decken können |
Sicherheitsbedürfnis | Sie Stabilität und Planbarkeit brauchen | Sie mit Schwankungen umgehen können |
Steueroptimierung | Ihr steuerbares Einkommen und Grenzsteuersatz tief sind | Ihr steuerbares Einkommen und Grenzsteuersatz hoch sind und Sie Steuern optimieren möchten |
Schauen wir uns nun an, wie Sie diese Fragen im Detail für sich klären können.
Lebenserwartung
Fakt ist: Schweizerinnen und Schweizer leben immer länger. Im Durchschnitt werden Männer 82 Jahre alt, Frauen 86 Jahre. Für 65-Jährige bedeutet das eine durchschnittliche verbleibende Lebenszeit von 20 bzw. 23 Jahren.
Vielleicht haben Sie schon einmal vom Langlebigkeitsrisiko gehört. Gemeint ist das Risiko, länger zu leben als erwartet – und am Ende zu wenig Kapital für den Lebensunterhalt zu haben. Um auf der sicheren Seite zu sein, rechnen Sie besser mit einer zu hohen als einer zu tiefen Lebensdauer.
Rentenumwandlungssatz
Klären Sie, welcher Umwandlungssatz bei Ihrer Pensionskasse gilt. Falls Sie Altersguthaben im überobligatorischen Teil angespart haben, kann sich der Umwandlungssatz je nach Pensionskasse unterscheiden.
Kenntnisse und Erfahrungen mit Finanzanlagen
Fragen Sie sich: Habe ich schon Vermögen angelegt und fühle ich mich sicher dabei? Oder kommt für mich eine Lösung mit einem Vermögensverwalter infrage?
Wichtig ist auch, ob Sie bereit sind, sich bis ins hohe Alter mit Anlagethemen zu beschäftigen. Wer kein Risiko eingehen will oder kann, ist mit der Rente meist besser bedient. Wer bereit ist, Schwankungen auszuhalten und Verantwortung zu übernehmen, kann einen Kapitalbezug in Betracht ziehen.
Wie viel Sicherheit brauche ich?
Wie wichtig ist Ihnen ein zuverlässiges, monatliches Einkommen? Wenn Sie der Gedanke beruhigt, ein Leben lang eine fixe Rente zu erhalten – ohne sich um Finanzanlagen kümmern zu müssen – spricht vieles für die Rente.
Wie hoch ist mein finanzieller Grundbedarf?
Bevor Sie sich entscheiden, sollten Sie Ihren Grundbedarf realistisch einschätzen. Auch wenn Sie deutlich länger leben als erwartet, müssen Ihre Ausgaben gedeckt sein. Das gilt insbesondere dann, wenn Sie einen Kapitalbezug in Betracht ziehen.
Berechnen Sie, wie hoch Ihre monatlichen Fixkosten nach der Pensionierung sein werden. Dazu zählen alle regelmässigen Ausgaben wie etwa Kosten fürs Wohnen, Lebensmittel, Mobilität oder Krankenkassenprämien. Auch die Steuern auf die Rente sollten Sie berücksichtigen. Dazu können Sie etwa den Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung nutzen. Die Summe dieser monatlichen Fixkosten ist Ihr persönlicher finanzieller Grundbedarf.
Erstellen Sie ein Budget. Dafür können Sie zum Beispiel unsere Vorlage zur Budgetplanung nutzen. Ihr finanzieller Grundbedarf soll jeden Monat gedeckt sein. Falls AHV und andere feste Einnahmen nicht ausreichen, müssen Sie die Lücke mit der Pensionskasse oder Säule 3a schliessen.
Wichtig: Planen Sie ein finanzielles Polster ein. So stellen Sie sicher, dass Sie unvorhergesehene Ausgaben stemmen können.
Steuern bei Rente und Kapitalbezug im Vergleich
Renten zählen zum steuerbaren Einkommen und müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Beim Kapitalbezug wird einmalig eine reduzierte Steuer fällig, die sogenannte Kapitalbezugssteuer.
Je länger eine Rente bezogen wird, desto eher hätte sich aus steuerlicher Sicht der Kapitalbezug gelohnt. Der Kapitalbezug kann also steuerlich attraktiver sein als die Rente. Wer es genauer wissen will, kann sich in unserem Beitrag zu den Steuern bei Kapitalbezug und Rente weiter informieren.
Viele Personen entscheiden sich wegen den Steuerersparnissen für den Kapitalbezug. Das kann ein guter und legitimer Grund sein. Den Entscheid sollten Sie aber nicht nur aus steuerlichen Gründen fällen.
Pensionskassen-Rente oder Kapital bei einer Frühpensionierung
Eine Pensionierung ist bereits ab dem 63. Geburtstag möglich. Einzelne Pensionskassen ermöglichen die Frühpensionierung schon vorher. Zudem ist ab 58 Jahren eine Teilpensionierung möglich. Wer einen Kapitalbezug plant, kann mit einer Teilpensionierung seine Steuerrechnung weiter optimieren und die Steuerprogression mit mehreren Bezügen brechen.
Beim Bezug einer Rente führt die Frühpensionierung zu deutlich tieferen Renten. Das liegt daran, dass Beitragsjahre fehlen und die Auszahlungsdauer verlängert wird. Die Frühpensionierung kann auch Auswirkungen auf die Hinterlassenen- und Invalidenleistungen haben.
Ob sich eine Frühpensionierung lohnt, hängt stark von Ihrer finanziellen Situation ab. Entscheidend ist, ob Sie Ihren Grundbedarf trotz Frühpensionierung decken können. Bei einer schrittweisen Reduktion des Arbeitspensums ist es bei manchen Pensionskassen möglich, den bisherigen Lohn weiterzuversichern. Dadurch bleibt die Altersrente gleich hoch, als würden Sie erst zum ordentlichen Zeitpunkt in Pension gehen.
Was Personen mit Wohneigentum beachten müssen
Für Eigentümer:innen ist die Entscheidung zwischen Rente, Kapitalbezug oder einer Kombination besonders wichtig. Denn das Eigenheim soll auch mit dem kleineren Einkommen im Ruhestand langfristig tragbar bleiben.
Mit der Pensionierung ändern sich die Regeln zur Tragbarkeit und Amortisation einer Hypothek:
- Tragbarkeit der Hypothek: Einige Banken führen bei der Pensionierung eine neue Tragbarkeitsrechnung durch. Wie das Vermögen aus dem Kapitalbezug und eine allfällige Rente angerechnet wird, unterscheidet sich je nach Anbieter. Klären Sie frühzeitig, ob Ihre Hypothek unter den veränderten Bedingungen weiterhin tragbar bleibt.
- Amortisation der Hypothek: Ab dem Pensionsalter finanzieren Banken in der Regel höchstens 65 Prozent des Immobilienwerts. Eine zusätzliche Amortisation kann deshalb nötig sein.
Verwenden Sie nicht das gesamte Pensionskassengeld für die Rückzahlung der Hypothek. Im Rentenalter ist es deutlich schwieriger, eine bestehende Hypothek aufzustocken – etwa dann, wenn Sie später Geld für Renovationen etc. benötigen.
Hinweis: Ab dem 50. Geburtstag ändern sich die Regeln für den WEF-Vorbezug.
Rahmenbedingungen für den Kapitalbezug klären
Die Bedingungen für den Kapitalbezug unterscheiden sich je nach Pensionskasse. Deshalb lohnt es sich, frühzeitig zwei Punkte zu klären:
- Wie viel des Altersguthabens kann ich als Kapital beziehen?
- Bis wann muss ich mich entscheiden?
Sind Sie verheiratet? Dann brauchen Sie für den Kapitalbezug immer die schriftliche Zustimmung Ihres Ehepartners.
Wie viel Kapital kann ich beziehen?
Das Gesetz legt fest: Sie können sich mindestens 25 % des obligatorischen Altersguthabens als Kapital auszahlen lassen. Pensionskassen dürfen aber einen Kapitalbezug von bis zu 100 % ermöglichen.
Ein vollständiger Kapitalbezug ist also möglich, aber nicht vorgeschrieben. Es ist auch erlaubt, nur einen Teil als Kapital zu beziehen und den Rest als Rente zu beziehen. In diesem Fall wird die Rente anhand des verbleibenden Altersguthaben berechnet.
Achtung: Der gesetzliche Anspruch bezieht sich nur auf das obligatorische Altersguthaben. Für den überobligatorischen Teil gelten die Regeln der jeweiligen Pensionskasse.
Bis wann muss ich mich entscheiden?
Die Anmeldefristen für den Kapitalbezug legt jede Pensionskasse selbst fest. Mit der Anmeldung ist der Entscheid für den Kapitalbezug verbindlich. Eine spätere Änderung ist nicht immer möglich – oder kann mit einem Strafabzug verbunden sein.
Mittlerweile gibt es viele Pensionskassen, die relativ kurze Anmeldefristen vorsehen. Dazu gehören grosse Pensionskassen wie etwa:
- Swiss Life: Den Kapitalbezug müssen Sie mindestens einen Monat vor der Pensionierung anmelden.
- Axa: Den Kapitalbezug müssen Sie vor der ersten Rentenzahlung anmelden.
- Vita: Sofern Sie sich regulär pensionieren lassen, müssen Sie sich nicht aktiv bei Vita melden. Vita meldet sich zwei Monate vor dem Erreichen des Referenzalters bei Ihnen.
- BVK: Bei der BVK ist die Meldung des Kapitalbezugs frühestens sechs Monate bis spätestens einen Monat vor der Pensionierung möglich.
Pensionskasse auszahlen lassen: Wie Sie Ihr Vermögen verwalten können
Nach dem Kapitalbezug entscheiden Sie selbst, wie Sie mit dem Vermögen umgehen. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten:
- Sie deponieren das Geld bei einer Bank, etwa auf einem Sparkonto.
- Sie investieren das Geld, etwa in ETFs, Aktien, Obligationen oder Immobilien.
Ein Sparkonto bietet Sicherheit und einfache Verfügbarkeit. Die Verzinsung von Sparkonten ist aber meist tief und liegt oft unter der Inflationsrate. Wer auf diese Lösung setzt, muss damit rechnen, dass das Kapital mit der Zeit an Wert verliert. Für Personen mit hohem Sicherheitsbedürfnis kann das dennoch eine passende Option sein.
Alternativ können Sie das Geld investieren. Gut diversifizierte Portfolios mit unterschiedlichen Anlageklassen und Laufzeiten helfen, Risiken zu streuen und Marktschwankungen abzufedern. Diese Variante setzt Kenntnisse voraus – oder die Zusammenarbeit mit einem professionellen Vermögensverwalter.
Einige Anbieter ermöglichen inzwischen sogenannte Entnahmepläne. Dabei wird aus dem investierten Kapital eine regelmässige Auszahlung bezogen – ähnlich einer Rente. Im Unterschied zur AHV- oder PK-Rente endet diese aber, sobald das Kapital aufgebraucht ist.
Auch finpension bietet im Rahmen der Vermögensverwaltung einen solchen Entnahmeplan an – zu transparenten und tiefen Kosten.
Wann ist eine Beratung sinnvoll?
Dieser Artikel bietet Ihnen eine erste Orientierung zur Entscheidung zwischen Rente und Kapitalbezug. Weitere Anlaufstellen sind etwa die Informationen und digitalen Werkzeuge Ihrer Pensionskasse.
Wenn dennoch Unsicherheiten bleiben oder Ihre Situation komplex ist, kann eine persönliche Beratung sinnvoll sein. Wichtig dabei: Achten Sie auf eine möglichst unabhängige Beratung. So stellen Sie sicher, dass Ihre Interessen im Zentrum stehen – und nicht diejenigen des Beraters.
Rente vs. Kapitalbezug: Rechner von finpension
Mit unserem Kapitalbezugs-Rechner finden Sie heraus, ob und bis zu welchem Alter sich ein Kapitalbezug für Sie lohnt. Tragen Sie Ihre Angaben unten ein. Die Übersicht erscheint, sobald alle Angaben vollständig sind und passt sich bei Änderungen automatisch an.