Ein Einkauf in die Pensionskasse kann sinnvoll sein – muss es aber nicht. Wir zeigen, welche Vorteile und Nachteile ein Einkauf haben kann. Zudem sind die wichtigsten Infos zum Thema Pensionskasseneinkauf zusammengefasst. So treffen Sie eine fundierte Entscheidung.

Inhalt

Was ist ein Pensionskasseneinkauf?

In der Schweiz sparen Arbeitnehmende über die Pensionskasse Geld fürs Alter an. Jeden Monat zahlen sie und der Arbeitgeber Beiträge ein. Die Pensionskassenbeiträge sind gesetzlich vorgeschrieben.

Viele Personen haben Lücken bei den Beiträgen. Gründe dafür sind Lohnerhöhungen, ein später Berufseinstieg, Teilzeitpensen oder Pausen für Reisen oder Kinder. Das Altersguthaben ist dann tiefer, als es sein könnte.

Ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse füllt diese Lücke und kann die Altersrente verbessern. 

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Einkauf in die Pensionskasse: Vorteile und Nachteile auf einen Blick

Ein Einkauf in die Pensionskasse lohnt sich nicht nur wegen der meist höheren Altersrente:

  • Sie sparen Steuern.
  • Die Leistungen bei Invalidität und Tod können steigen.
  • Bei einer Frühpensionierung können Sie damit Leistungskürzungen abfedern.

Alle Vor- und Nachteile auf einen Blick:

Vorteile vom Einkauf in die PensionskasseNachteile vom Einkauf in die Pensionskasse

  • Kann die Rente verbessern, die Sie nach der Pensionierung erhalten.

  • Reduktion der Einkommenssteuer: Mit dem Einkauf in die Pensionskasse können Sie Einkommensspitzen brechen.

  • Erträge aus Vorsorgevermögen (Dividenden, Zinsen) müssen nicht als Einkommen versteuert werden.

  • Sie zahlen keine Vermögenssteuer auf Vorsorgevermögen.

  • Falls Sie einen Kapitalbezug planen, fällt die Kapitalbezugssteuer an. Der Steuerabzug bei der Einzahlung ist in der Regel höher als die Kapitalbezugssteuer.


  • Das Vermögen ist gebunden und kann nur in wenigen Ausnahmen vor der Pensionierung bezogen werden (z. B. Wohneigentum, Selbstständigkeit und Auswanderung).

  • Im Überobligatorium ist die Verzinsung und der Umwandlungssatz oft tiefer als im Obligatorium (Stichwort Umverteilung).

  • Bei einer Unterdeckung der Pensionskasse könnte Ihr Pensionskassenguthaben von Sanierungsmassnahmen betroffen sein, wie etwa einer niedrigeren Verzinsung.

  • Im Todesfall muss der freiwillige Einkauf nicht zwingend die Leistungen für die Hinterlassenen verbessern. Im schlimmsten Fall erhalten die Hinterlassenen nichts zurück vom freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse.

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Wann ist ein Einkauf in die Pensionskasse sinnvoll?

In den letzten Berufsjahren lohnt sich ein Einkauf besonders. Der Lohn ist dann oft am höchsten – ebenso die Steuerbelastung. Mit gestaffelten Einkäufen können Sie die Einkommensspitzen brechen. 

Dadurch glätten Sie Ihr steuerbares Einkommen über mehrere Jahre hinweg. Befinden Sie sich in einer tiefen Progressionsstufe, lohnt sich ein Einkauf weniger.

Ein Einkauf in die Pensionskasse ist sinnvoll, wenn er zur Glättung von Einkommensspitzen dient. Durch die Einkäufe ist das steuerbare Einkommen von 2020 bis 2023 gleich hoch.
Glättung der steuerbaren Einkommen durch freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse

Bei der Wahl des richtigen Zeitpunkts für den Einkauf ist auch entscheidend, wie Ihre Pensionskasse finanziell dasteht.

Richtiger Zeitpunkt bei Pensionskassen mit niedrigem Deckungsgrad

Hier gilt: lieber spät als früh. Denn über einen kurzen Zeitraum lassen sich die Risiken von Leistungskürzungen besser abschätzen. Planen Sie einen Kapitalbezug, sind Einkäufe bis 3 Jahre vor der Pensionierung möglich. Ohne Kapitalbezug dürfen Sie sich bis zur Pensionierung einkaufen.

Richtiger Zeitpunkt bei Pensionskassen mit hohem Deckungsgrad

Bei einem hohen Deckungsgrad kann ein früher Einkauf sinnvoll sein. Das gilt vor allem, wenn Sie bis zur Pensionierung in derselben Pensionskasse mit gutem Deckungsgrad bleiben oder wenn Sie sich in Kapitalpläne oder 1e-Pläne einkaufen.

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Steueroptimierung durch frühe Einkäufe

Die Steuerersparnis des Einkaufs ist deutlich höher als gedacht. Denn das Vorsorgevermögen ist von den Steuern auf Kapitalerträge und der Vermögenssteuer befreit.

Investiert man zudem die gesparten Steuern im Privatvermögen und erzielt eine entsprechende Performance, nimmt der Steuerspareffekt über die Zeit nochmals deutlich zu.

Ein Beispiel: Bei einem Einkauf von CHF 10’000 und einer Haltedauer von 20 Jahren ergibt sich eine Nettosteuerersparnis von CHF 4’581, was einer jährlichen Rendite von 2.29% entspricht.

(Einkaufsbetrag: CHF 10’000)20 Jahre10 Jahre5 Jahre3 Jahre
Steuerersparnis: Freiwilliger Einkauf2’0002’0002’0002’000
Steuerersparnis: Keine Vermögenssteuer1’000500250150
Steuerersparnis: Keine Einkommenssteuer auf Zinsen und Dividenden1’075459212124
Erzielte Performance auf den gesparten Steuern1’909702298167
Kapitalbezugssteuer-1’403-1’044-900-849
Nettosteuerersparnis4’5812’6171’8602’592
Rendite in % p.a.2.29%2.62%3.72%5.31%
Annahmen: Grenzsteuersatz Einkommenssteuer 20%, Kapitalbezugssteuer 8%, Rendite von 3% (bestehend aus 2/3 Dividenden und Zinsen, 1/3 Kapitalgewinn).  Die Steuerersparnis wird im freien Vermögen angelegt – dort wird dieselbe Rendite von 3% wie in der Vorsorge erzielt.

Hinweis: Eine Rendite von 3% ist in einer normalen Pensionskasse kaum mehr realistisch, in 1e-Kaderplänen oder der Säule 3a jedoch möglich.

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Ein Einkauf muss die Altersrente nicht immer verbessern

Ein Einkauf in die Pensionskasse erhöht nicht immer Ihre Altersrente. Das liegt an zwei Faktoren:

  1. In der 2. Säule gibt es ein Obligatorium und ein Überobligatorium.
  2. Pensionskassen verwenden unterschiedliche Modelle zur Berechnung der Rente.

Wir gehen nun genauer auf die zwei Faktoren ein.

Was ist sinnvoller: Obligatorium oder Überobligatorium?

Im Obligatorium gelten eine minimale Verzinsung und ein gesetzlicher Umwandlungssatz. Die Mindestverzinsung kann im Obligatorium nur bei einer Sanierung temporär unterschritten werden – für maximal 5 Jahre um bis zu 0.5%. Daher sollten Sie zuerst Lücken im Obligatorium schliessen, bevor Sie ins Überobligatorium einzahlen.

Das ist primär dann möglich, wenn Sie das Obligatorium und das Überobligatorium in zwei unterschiedlichen Pensionskassen versichert haben. Klären Sie mit Ihrer Vorsorgeeinrichtung, ob ein reiner Einkauf ins Obligatorium machbar ist.

Ist nur ein Einkauf ins Überobligatorium möglich, sollten Sie den Deckungsgrad Ihrer Pensionskasse anschauen. Ein Deckungsgrad deutlich über 100% ist ein gutes Zeichen. Liegt er bei oder unter 100%, sind Einkäufe weniger attraktiv.

Sie müssen damit rechnen, dass die Leistungen im Überobligatorium in Zukunft weiter gesenkt werden. Denn so finanzieren die Pensionskassen die Umwandlungsverluste im BVG-Obligatorium.

1e-Kaderpläne oder reine Kapitalpläne ohne Rentenoption sind von diesen Umverteilungseffekten nicht betroffen. Dort wird für jede versicherte Person ein separates Konto geführt.

Umhüllendes Modell: Vorsicht bei gemischtem Umwandlungssatz

Viele Pensionskassen nutzen das sogenannte umhüllende Modell. Dabei gilt ein einheitlicher Umwandlungssatz für das gesamte Altersguthaben – unabhängig davon, ob es aus dem obligatorischen oder überobligatorischen Teil stammt.

Kaufen Sie sich hier ins Überobligatorium ein, müssen Sie genau rechnen. Ein konkretes Beispiel finden Sie in unserem Artikel zur umhüllenden Pensionskasse.

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Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Für einen Einkauf in die Pensionskasse müssen zwei zentrale Bedingungen erfüllt sein:

  1. Sie haben eine Beitragslücke – auch Einkaufspotenzial genannt.
  2. Sie haben Vorbezüge für die Wohneigentumsförderung zurückgezahlt.

Wer diese Bedingungen nicht erfüllt, kann keinen Einkauf tätigen.

Einkauf in die Pensionskasse: Wie hoch ist der Maximalbetrag?

Der Maximalbetrag für den Einkauf in die Pensionskasse ist von Person zu Person unterschiedlich. Meistens steht auf Ihrem Vorsorgeausweis, wie hoch der maximale Einkauf sein darf.

Für die Berechnung nutzt die Pensionskasse Ihren versicherten Lohn. Dabei rechnet sie mit einem konstanten Lohn ab dem 25. Lebensjahr. Daraus ergibt sich das maximal mögliche Altersguthaben. Die Differenz zum effektiv angesparten Betrag ergibt den maximalen Einkaufsbetrag. 

Bis wann ist ein Einkauf in die Pensionskasse möglich?

Wer keinen Kapitalbezug plant, kann sich bis zur Pensionierung in die Pensionskasse einkaufen – in der Regel also bis zum Alter von 65 Jahren. Je nach Reglement ist ein Einkauf bis zu einem Monat vor der Pensionierung möglich. Lässt Ihr Reglement einen Aufschub der Pensionierung zu – maximal bis 70 Jahre – sind auch Einkäufe bis zu diesem Alter möglich. Fragen Sie bei Ihrer Pensionskasse nach, welche Frist für Sie gilt.

Sperrfristen für Kapitalbezüge beachten

Nach einem Einkauf in die Pensionskasse gilt eine 3-jährige Sperrfrist für Kapitalbezüge. Wer sie nicht einhält, muss mit einer Korrektur der Steuererklärung oder einem Nachsteuerverfahren rechnen. Rentenbezüge sind davon nicht betroffen.

Ob sich für Sie eher ein Kapitalbezug oder eine Rente lohnt, finden Sie mit unserem Kapitalbezugsrechner heraus.

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Was muss ich bei der Einzahlung in die Pensionskasse sonst noch beachten?

Liquidität prüfen

Das eingezahlte Geld ist in der Regel bis zur Pensionierung gebunden. Können Sie bis zur Pensionierung auf das Geld verzichten? Wer diese Frage mit Nein beantwortet, sollte keinen Einkauf machen.

Leistungen bei Invalidität und Tod überprüfen

Was mit dem freiwilligen Einkauf passiert, wenn Sie sterben, unterscheidet sich je nach Pensionskasse. Wichtig ist hier der Begriff «volle Rückgewähr». Damit ist gemeint, dass die freiwilligen Einkäufe an die Begünstigten ausbezahlt werden – und zwar zusätzlich zur Hinterlassenenrente.

Gewährt die Pensionskasse keine Rückgewähr, wird der Einkauf zur Finanzierung der Hinterbliebenenrenten verwendet. Diese Renten verbessern sich meist nicht, da sie häufig auf dem zuletzt versicherten Lohn und nicht auf dem Alterskapital basieren.

Klären Sie:

  • Verbessert der Einkauf die Rentenleistungen an die Hinterbliebenen?
  • Wird neben den Rentenleistungen auch ein Todesfallkapital ausbezahlt?

Gut zu wissen: In der 1e Vorsorge ist in der Regel eine volle Rückgewähr enthalten.

Mehr zum Thema Leistungen bei Invalidität und Tod erfahren Sie in unserem Artikel «Pensionskasse im Todesfall».

Einkauf bei Ehepaaren sinnvoll gestalten

Eheleute, die beide arbeitstätig sind, können den Pensionskasseneinkauf weiter optimieren. Da ihre Einkommen in der Steuererklärung zusammengerechnet werden, können Eheleute ihre Pensionskassen vergleichen und die mit den besseren Konditionen für den Einkauf nutzen.

Wiedereinkauf nach einer Scheidung

Im Scheidungsfall wird das während der Ehe angesparte Altersguthaben hälftig geteilt, unabhängig vom Güterstand. Ausgenommen sind Einkäufe mit Mitteln, die unter dem Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung dem Eigengut angehörten, sofern das Eigengut nachgewiesen werden kann.

Mussten Sie nach einer Scheidung einen Teil Ihres Pensionskassenguthabens übertragen? Diesen Betrag dürfen Sie uneingeschränkt wieder einzahlen.

Den Vorbezug für Wohneigentum müssen Sie hier nicht zurückzahlen. Auch die 3-jährige Sperrfrist für Kapitalbezüge gilt hier nicht.

Reglement prüfen

Pensionskassen können eigene Regeln definieren – zusätzlich zu den gesetzlichen Vorgaben. Prüfen Sie das Vorsorgereglement und fragen Sie direkt bei Ihrer Kasse nach.

3 Beispiele aus der Praxis:

  • Swiss Life: Einkauf bis 1 Monat vor Pensionierung oder Frühpensionierung möglich. Die Rückgewähr hängt vom Vorsorgeplan ab. Vor dem Einkauf müssen Sie ein unverbindliches Angebot einholen.
  • Axa Professional Invest: Einkäufe sind ab 1’000 Franken und bis zur Pensionierung möglich.
  • ASGA Pensionskasse: Einkäufe sind bis zur Pensionierung erlaubt. Pro Jahr sind maximal 3 Einzahlungen möglich. Für die Berechnung der maximalen Einkaufssumme müssen Sie einen Fragebogen einreichen. Die Rückgewähr unterscheidet sich je nach Vorsorgeplan.

Finanzierung des Einkaufs mit der Säule 3a

Sie können 3a-Gelder für den Einkauf in die Pensionskasse nutzen. Steuerlich lohnt sich das selten, weil der Übertrag der 3. Säule in die Pensionskasse nicht vom Einkommen abziehbar ist.

Fehlt die Liquidität im freien Vermögen, kann diese Lösung trotzdem sinnvoll sein. So verbessern Sie Ihre Vorsorge trotz eingeschränktem Budget.

Zuzug in die Schweiz

Sind Sie nach 2005 eingewandert und waren nie einer Pensionskasse angeschlossen? Dann dürfen Sie in den ersten 5 Jahren maximal 20% des versicherten Lohns pro Jahr einzahlen.

Rückkehr ins Angestelltenverhältnis

Wechseln Sie aus einer selbständigen Tätigkeit zurück in ein Angestelltenverhältnis? Der maximale Einkauf kann sich reduzieren, falls Sie hohe Beträge in die Säule 3a eingezahlt haben.

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Alternativen zum freiwilligen Einkauf

Private Vorsorge: Säule 3a oder Pensionskasse?

Als Alternative zum Pensionskasseneinkauf bietet sich die steuerbegünstige Säule 3a an. Sind beide Ehegatten erwerbstätig und einer Pensionskasse angeschlossen, können beide den jährlichen Maximalbetrag der Säule 3a einzahlen und dem gemeinsamen steuerbaren Einkommen abziehen.

Neu können Sie auch Beitragslücken ab 2025 für zehn Jahre rückwirkend nachzahlen. Auch hier gilt: Die Einzahlung können Sie vollumfänglich von den Steuern abziehen. Mehr zum Thema erfahren Sie im Artikel «Säule 3a nachzahlen».

VorteileNachteile
Pensionskasse
  • Garantierte Mindestverzinsung für das BVG-Obligatorium.
  • In gewissen Pensionskassen verbessert sich die Risikodeckung, wenn man mehr Geld in der Pensionskasse hat.
  • Die Pensionskasse übernimmt die Entscheidung für die Anlage der Gelder.
  • Kann sowohl in Kapitalform als auch als Rente bezogen werden.
  • Kaum Mitbestimmungsrecht über die Anlageformen.
  • Keine freie Wahl der Pensionskasse (ausser in der Freizügigkeit).
  • Aufgrund der zunehmenden Anzahl der Rentner und des Reformstaus verschlechtert sich in der Tendenz die Situation aller Pensionskassen in der Schweiz.
  • Es gibt gewisse Fallstricke wie zum Beispiel keine volle Rückgewähr oder umhüllende Umwandlungssätze.
Säule 3a
  • Hoher Selbstbestimmungsgrad.
  • Chance auf höhere Renditen bei der Anlage in Wertschriften.
  • Jederzeitiger Wechsel des Anbieters möglich (ausser bei Versicherungen).
  • Keine garantierte Mindestverzinsung.
  • Keine Institution, die einem den Entscheid über die Anlage der Gelder abnimmt.
  • Kann nur in Kapitalform und nicht als Rente bezogen werden.

Freies Vermögen: Geld selbst investieren

Ob ein Einkauf in die Pensionskasse sinnvoll ist, hängt auch davon ab, was Sie mit dem Geld alternativ tun. Legen Sie es nicht an und zahlen möglicherweise sogar Negativzinsen, kann der Einkauf attraktiver sein, als wenn Sie das Geld auf dem Konto liegen lassen.

Entscheiden Sie sich dafür, das Geld selbst anzulegen, ist die Wahl des Anbieters entscheidend. Seit Mai 2024 bietet finpension eine Anlagelösung für das freie Vermögen an.

Sie profitieren von tiefen Gebühren und kostenlosen Fremdwährungswechseln. Zudem wählen Sie zwischen fixen Anlagestrategien und individuell anpassbaren Lösungen.

Wenn Sie uns mit anderen Anbietern vergleichen möchten, hilft Ihnen unsere Übersicht über digitale Vermögensverwalter.

Einkauf in die 1e Vorsorge von finpension

Eine attraktive Alternative innerhalb der 2. Säule sind 1e-Pläne. Für jede versicherte Person wird dabei ein eigenes Konto geführt, wodurch eine Umverteilung von aktiven zu passiven Versicherten vermieden wird. Weitere Vorteile von 1e-Plänen erfahren Sie im verlinkten Artikel.

In der 1e Vorsorge von finpension sind Einkäufe bis 3 Jahre vor der Pensionierung möglich. In der Regel ist die volle Rückgewähr inkludiert. Je nach Vorsorgeplan kann aber eine andere Regelung gelten.

So funktioniert der Einkauf:

  1. Loggen Sie sich in Ihre 1e Vorsorge ein.
  2. Klicken Sie auf «Freiwilliger Einkauf», dann auf «Einkauf berechnen».
  3. Nach Eingabe der Daten berechnen wir Ihre maximale Einkaufssumme und zeigen die Zahlungsdetails an.

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