Sind Sie auf Kriegsfuss mit dem Begriff Altersjahr? Dann liegt das nicht an Ihnen, sondern daran, dass im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) der Begriff Altersjahr unterschiedlich verwendet wird. Wir klären den Begriff und geben Beispiele.

Inhalt

Was heisst «vollendetes Altersjahr» in der Schweiz?
Eintrittsalter Pensionskasse: Ab dem 25. Altersjahr?
Altersjahr bei den gesetzlichen Sparbeiträgen
Vorbezug: Was heisst bis zum 50. Altersjahr?

Was heisst «vollendetes Altersjahr» in der Schweiz?

Bei der Pensionskasse ist oft die Rede von «nach dem vollendeten Altersjahr» oder «bis zur Vollendung des Altersjahres». Obwohl im Gesetz zur beruflichen Vorsorge der Begriff Altersjahr verwendet wird, ist eigentlich das Lebensjahr gemeint. Das erste Lebensjahr beginnt mit der Geburt und endet am Tag vor dem ersten Geburtstag. Statt «nach dem vollendeten 1. Altersjahr» könnte man daher auch «ab dem 1. Geburtstag» schreiben.

Warum der Gesetzgeber hier und übrigens auch im AHV-Gesetz den Begriff Altersjahr verwendet, ist unklar.

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Eintrittsalter Pensionskasse: Ab dem 25. Altersjahr?

Sie haben vielleicht schon einmal gehört, dass Sie ab 25 Jahren obligatorisch in die Pensionskasse eintreten. Was heisst das genau? Um diese Frage zu klären, müssen wir uns zuerst die Definition des Eintrittsalters im Gesetz (Art. 7 BVG) anschauen:

  • «Arbeitsnehmer […] unterstehen […] ab 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres auch für das Alter der obligatorischen Versicherung.»

Wie wir oben geklärt haben, meint das Gesetz hier das Lebensjahr. Das 24. Lebensjahr ist am Tag vor Ihrem 24. Geburtstag vollendet. Ab dem darauffolgenden 1. Januar zahlt man also erstmals Sparbeiträge. Oder anders gesagt: Sie treten in dem Jahr die Pensionskasse ein, in dem Sie 25 Jahre alt werden.

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Altersjahr bei den gesetzlichen Sparbeiträgen

In der Tabelle der gesetzlichen Sparbeiträge (Art. 16 BVG) passt der Begriff Altersjahr schon eher und trotzdem geht es auch hier nicht ganz ohne Erklärung. Die Pensionskassenbeiträge werden mindestens zur Hälfte vom Arbeitgeber bezahlt und betragen:

  • Altersjahr 25–34 = 7 %
  • Altersjahr 35–44 = 10 %
  • Altersjahr 45–54 = 15 %
  • Altersjahr 55–65 = 18 %

Mit dem angegebenen Altersjahr ist das volle Jahr vom 1. Januar bis 31. Dezember gemeint, während dessen man den entsprechenden Geburtstag feiert. Ein Beispiel: Wird man am 12. April 2024 25 Jahre alt, dann sind die Sparbeiträge von 7 Prozent bereits ab dem 1. Januar 2024 zu bezahlen.

So macht das Ganze wieder Sinn und die beiden Definitionen führen zum selben Ergebnis:

  • Ab dem 1. Januar nach Vollendung des 24. Lebensjahres
  • Im Jahr, in dem man 25 Jahre alt wird, zahlt man bereits vom 1. Januar…

Achtung: Im Jahr, in dem man pensioniert wird, zahlt man nur noch bis Ende des Monats, in welchem man 64 (Frauen) oder 65 (Männer) geworden ist. Ab dem ersten Tag des Folgemonats ist man pensioniert und zahlt keine Beiträge mehr. Man zahlt also nicht bis zum Ende des Jahres, in dem man pensioniert wird.

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Vorbezug: Was heisst bis zum 50. Altersjahr?

Beziehen Sie Ihre Pensionskasse für den Hauskauf? Auch hier ist im Gesetz (Art. 30 BVG) die Rede vom Altersjahr, konkret bei der Einschränkung des Vorbezugs ab dem 50. Altersjahr:

  • «Versicherte dürfen bis zum 50. Altersjahr einen Betrag bis zur Höhe der Freizügigkeitsleistung beziehen. Versicherte, die das 50. Altersjahr überschritten haben, dürfen höchstens die Freizügigkeitsleistung, auf die sie im 50. Altersjahr Anspruch gehabt hätten, oder die Hälfte der Freizügigkeitsleistung im Zeitpunkt des Bezuges in Anspruch nehmen.»

Auch hier ist wieder das Lebensjahr gemeint. Sprich: Bis zum Tag vor Ihrem 50. Geburtstag dürfen Sie Ihr gesamtes Altersguthaben für das Eigenheim beziehen.

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