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Die berufliche Vorsorge gilt als zweite Säule im schweizerischen Vorsorgesystem. Gemeinsam mit der ersten Säule (AHV) soll die berufliche Vorsorge im Ruhestand die Fortsetzung des gewohnten Lebensstandards erlauben. Man spricht von einer Zielrente von 60 Prozent des zuletzt versicherten Lohns, der mit der 1. und 2. Säule zusammen erreicht werden soll.