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Bei der angebotenen Dienstleistung handelt es sich rechtlich gesehen um eine Vermögensverwaltung nach Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG). Dabei erteilen Sie finpension eine Vollmacht, das von Ihnen zu finpension transferierte Vermögen entsprechend Ihren Vorstellungen in Wertschriften anzulegen und zu verwalten. Weitere Informationen über die Wesensmerkmale und Funktionsweise der Vermögensverwaltung durch finpension können Sie dem Muster-Vermögensverwaltungsauftrag entnehmen.

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Von der angebotenen Dienstleistung können Sie eine steueroptimierte und kostengünstige Anlage Ihrer Vermögen erwarten. Wir konzentrieren uns auf eine passive Verwaltung Ihrer Anlagestrategien und setzen vorwiegend ETFs ein (Ausnahme: Private Markets). Die Anlagestrategien bieten gute Wachstumschancen bei gleichzeitiger Risikominimierung. Darüber hinaus ermöglichen wir Ihnen, dass Sie Ihre Anlagestrategie anpassen und die Allokation selbst definieren können.

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Sie dürfen von finpension nicht erwarten, dass wir Ihre Anlagen verkauft haben, wenn es an den Börsen zu einer Kurskorrektur gekommen ist. Wir sind überzeugt, dass es nicht möglich ist, Kurskorrekturen vorauszusagen und durch aktives Management wiederholt und somit langfristig eine Mehrrendite zu erzielen. Mit der angebotenen Vermögensverwaltung bieten wir eine einfach zugängliche und transparente Anlagelösung an, welche Ihnen durch günstige Kosten und Steueroptimierung langfristig einen Mehrwert bringt.

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finpension ist ein passiver Vermögensverwalter. Wir greifen nicht aktiv in die Allokation Ihrer Anlagestrategie ein, da aktives Eingreifen nur in seltenen Fällen eine Mehrrendite bringt. In den meisten Fällen passiert beim aktiven Management genau das Gegenteil. Aus diesem Grund fokussiert sich finpension auf passive Anlagestrategien vorwiegend bestehend aus ETFs (Ausnahme: Private Markets). Darüber hinaus bieten wir unseren Kunden die Möglichkeit, ihre Anlagestrategie anzupassen und die Allokation selbst zu definieren.

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Wir können die Vermögensverwaltung viel günstiger anbieten, da unsere Prozesse und Abläufe weitgehend automatisiert sind, was nicht nur zu einer effizienteren Arbeitsweise führt, sondern auch zu einer besseren internen Risikokontrolle. Darüber hinaus unterhält finpension keine physischen Filialen. Durch den Einsatz von kostengünstigen und steueroptimierten Anlageprodukte resultiert schliesslich ein deutlich attraktiveres Angebot als bei etablierten Banken und klassischen Vermögensverwaltern.

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Die App von finpension führt Sie durch den Registrierungsprozess und unterstützt Sie bei der Wahl der passenden Anlagestrategie. Die meisten Kundinnen und Kunden von finpension machen die Eröffnung selbstständig und sind begeistert, wie einfach es ist, mit finpension bestehendes Vermögen anzulegen oder mit einem Sparplan aufzubauen.

Falls Sie trotzdem Fragen haben, oder eine Unsicherheit besteht, stehen wir Ihnen sehr gerne persönlich über den Chat oder telefonisch zur Verfügung. Eine klassische, physische Anlageberatung bieten wir aber nicht an.

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Ein erstes Portfolio eröffnen Sie, indem Sie entweder zuerst die App auf Ihr Smartphone herunterladen und nach der Installation der App die Registrierung starten oder indem Sie sich direkt über die Web-App registrieren.

Bestehende Kundinnen und Kunden können die Anlagelösung ganz einfach in der App hinzufügen. Loggen Sie sich dazu in der App ein und klicken Sie auf dem Dashboard auf «+ Produkt hinzufügen».

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Nein, es gibt weder eine Mindestvertragsdauer noch verpflichten Sie sich, einen bestimmten Betrag einzuzahlen. Das eröffnete Produkt können Sie nach der Registrierung im Profil sogar selbstständig wieder löschen, falls Sie das Angebot nach der Eröffnung doch nicht überzeugt.

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Nein. Sie können jederzeit selbst bestimmen, wann und wie viel Sie einzahlen möchten.

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Um ein erstes Portfolio zu eröffnen, müssen Sie in der Schweiz wohnhaft sein. Zudem müssen Sie in der Schweiz steuerpflichtig sein und dürfen in keinem anderen Land einer unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen. Eine partielle Steuerpflicht (zum Beispiel aufgrund von Immobilienbesitz im Ausland) ist möglich, aber die uneingeschränkte Steuerpflicht muss sich auf die Schweiz beschränken. Desweitern müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein und dürfen keine US-Person sein.

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Ja, wenn Sie in der Schweiz wohnhaft sind und ausschliesslich in der Schweiz einer unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen, können Sie auch mit einem anderen Pass oder einem Schweizer Aufenthaltsausweis ein Wertschriftenportfolio bei finpension eröffnen.

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Die Ausweiskontrolle dauert maximal zwölf Stunden (werktags). Sobald der Vorgang abgeschlossen ist, werden Sie umgehend per E-Mail informiert.

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Aktuell ist es nicht möglich, dass Sie die Anlagelösung von finpension weiterhin nutzen, wenn Sie ins Ausland ziehen. Wir arbeiten aber intensiv an einer Lösung, dass Sie die Wertschriften nicht liquidieren müssen, wenn Sie ins Ausland ziehen.

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Nein, aus rechtlichen Gründen können wir das Angebot für Personen mit Wohnsitz im Ausland nicht anbieten.

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Nein, aus rechtlichen Gründen können wir die Anlagelösung US-Personen nicht anbieten. Während der Registrierung müssen Sie bestätigen, dass Sie keine US-Person sind.

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Es muss sich um Ihr eigenes Geld handeln. Sie müssen alleinig wirtschaftlich berechtigt sein an den Vermögen, die Sie zu finpension transferieren. Sie dürfen also kein Geld von jemand anderem auf eines Ihrer Portfolios bei finpension übertragen und in Ihrem Namen anlegen.

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Falls Sie vorübergehend Kursschwankungen möglichst vermeiden möchten, empfehlen wir Ihnen, die Geldmarktstrategie zu wählen. Diese investiert in den folgenden Fonds:

Da wir unabhängig von Banken sind und auch bleiben möchten, können wir Ihnen keine klassische Kontolösung anbieten.

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Nein, wir bieten keine Gemeinschaftsportfolios an.

Bitte beachten Sie, dass Sie kein Geld mit finpension anlegen dürfen, welches faktisch einer anderen Person gehört, auch nicht Geld Ihres Lebenspartners. Sie müssen alleinig wirtschaftlich berechtigt sein am Vermögen, welches Sie bei finpension anlegen.

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Nein, es gibt keine Alternative zur digitalen Ausweisprüfung. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, falls Sie mit der Online-Identifikation Schwierigkeiten haben. Gerne helfen wir Ihnen weiter.

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Im Rahmen der Registrierung werden wir Ihnen einige Fragen zu Ihrer finanziellen Situation, zu Ihrem Wissen bezüglich Finanzanlagen und der Dienstleistung «Vermögensverwaltung» sowie zu Ihrem Anlagehorizont stellen. Basierend auf Ihren Antworten berechnen wir, wie viel Risiko Sie eingehen können und welche Anlagestrategien dementsprechend zu Ihnen passt.

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Sie können die Anlagestrategie jederzeit ändern, ohne dass finpension dafür eine Gebühr verlangt. Die Anlagestrategie wird am nächsten Handelstag umgesetzt, welcher auf die Änderung der Anlagestrategie folgt (Rebalancing).

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Ja, dies ist möglich indem Sie den Strategiewahl-Modus «Self Select» und anschliessend den Fokus «Selbstbestimmt» wählen. Mit diesem Anlagefokus können Sie die Anlagestrategie innerhalb Ihres Risikoprofils von Grund auf selbst zusammenstellen.

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Ja, ein Sparplan ist möglich und genau das Richtige für einen langfristigen Vermögensaufbau. Einen Sparplan richten Sie ein, indem Sie bei Ihrer Bank einen Dauerauftrag erfassen und so regelmässig Geld auf Ihr Portfolio überweisen. Im Rahmen des wöchentlichen Rebalancings werden die regelmässigen Überweisungen dann automatisch in die von Ihnen gewählte Anlagestrategie investiert.

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Erfahrungen zeigen, dass es besser ist, langfristig zu denken und regelmässig zu investieren, anstatt auf den perfekten Zeitpunkt zu warten.

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Auf einer eigenen Seite zeigen wir Ihnen, wie Sie in Privatmarktanlagen investieren können und was diesbezüglich zu beachten ist. Beispielsweise sind die Privatmarktstrategien nur Personen mit einer sehr hohen Risikofähigkeit zugänglich.

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Dies liegt daran, dass Sie nicht über eine sehr hohe Risikofähigkeit verfügen. Privatmarktanlagen sind nur für Personen mit einer sehr hohen Risikofähigkeit zugänglich. Anderen Personen sehen den Anlagefokus nicht.

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Nein, dies ist nicht möglich. Falls Sie die Fragen zu Private Markets nicht korrekt beantwortet haben, bitten wir Sie, mit uns Kontakt aufzunehmen. Gerne werden wir gemeinsam mit Ihnen die Fragen nochmals durchgehen, um die Unklarheiten bei Seite zu räumen.

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Nein, bei finpension können Sie nicht in Einzeltitel investieren. Erfahrungen zeigen, dass es langfristig besser ist, breiter gestreut zu investieren, wozu sich die angebotenen Fonds besser eigenen.

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Ja, zum Teil sind die Fonds ausschüttend. Dann werden die Ausschüttungen Ihrem Konto bei finpension gutgeschrieben und durch das Rebalancing automatisch wieder in die von Ihnen gewählte Anlagestrategie investiert.

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Auf einer eigenen Seite sind alle verfügbaren Anlagefonds aufgelistet, die Sie im Rahmen einer eigenen Anlagestrategie einsetzen können.

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Indem Sie eine Überweisung von einem Schweizer Bankkonto tätigen, das auf Ihren Namen lautet.

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Nein, Sie müssen von einem Konto einzahlen, das ausschliesslich auf Ihren Namen lautet.

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Klicken Sie auf dem Portfolio auf den Button «EINZAHLEN», um die Zahlungsinstruktionen zu sehen. Bitte beachten Sie, dass jedes Portfolio eine andere Referenznummer hat.

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Ihre Einzahlung wird am nächsten Handelstag nach Gutschrift der Einzahlung in die von Ihnen gewählte Anlagestrategie investiert. Der Handelstag ist jeweils am zweiten Bankarbeitstag der Woche.

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Nein, es gibt keine Mindestanlagesumme. Sie können bereits ab einem Franken mit finpension starten.

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Ja, das ist möglich. Klicken Sie auf dem gewünschten Portfolio den Button «EINZAHLEN», um die Zahlungsinstruktion zu sehen.

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Nein, Bareinzahlungen sind bei finpension nicht möglich.

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Nein, bei finpension gibt es keine Verpflichtung zu regelmässigen Einzahlungen. Sie können jederzeit selbst bestimmen, ob und wie viel Sie einzahlen möchten.

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Zum Vermögensaufbau empfehlen wir Ihnen eine regelmässige Einzahlung mit einem Dauerauftrag (Sparplan). Regelmässige Einzahlung helfen, diszipliniert an einem Anlageziel festzuhalten.

Falls Sie über liquide Mittel verfügen, können Sie entweder alles auf einmal überweisen oder regelmässig Überweisungen vornehmen, um den gewünschten Anlagebetrag gestaffelt aufzubauen. Letzteres hat den Vorteil, dass Sie einen durchschnittlichen Einstandspreis erzielen.

Falls Sie ein bestehendes Wertschriftenvermögen zu finpension transferieren möchten, empfiehlt es sich, den gesamten Betrag umgehend wieder zu investieren und so die Zeit, in welche Sie nicht investiert sind, möglichst kurz zu halten.

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Sie können die Anlagestrategie im freien Vermögen weiterführen. Aus steuerlichen Gründen setzen wir allerdings im freien Vermögen andere Fonds ein als in der Vorsorge.

Da finpension in der Vorsorge echte Vorsorgefonds einsetzt, die Steuern auf ausländischen Dividenden zurückfordern können, können diese nicht ins freie Vermögen transferiert werden.

Bitte beachten Sie, dass auch Vorsorgefonds von anderen Anbietern nicht ins freie Vermögen transferiert werden können, falls es sich um echte Vorsorgefonds handelt. Falls Sie bei anderen Anbietern die Vorsorgefonds ins freie Vermögen übertragen können, handelt es sich lediglich um Pseudo-Vorsorgefonds.

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Nein, dies ist aktuell nicht möglich. Da Banken oft hohe Gebühren für den Transfer von Titeln verlangen, lohnt es sich oft nicht, Wertschriften zu transferieren.

Gerne schauen wir uns aber Ihre individuelle Situation an, falls Sie der Meinung sind, dass ein Titeltransfer deutlich günstiger wäre, um Vermögen zu finpension zu transferieren.

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finpension verlangt keine Gebühren für die Gutschrift von Überweisungen auf Ihre Portfolios. Ob Ihre Bank für die Überweisung Gebühren verlangt, können wir hingegen nicht sagen.

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Nein, dies ist nicht möglich. Die Einzahlung muss von einem Schweizer Bankkonto erfolgen, das auf Ihren Namen lautet.

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finpension prüft periodisch, ob sich Ihre Anlagen von der gewählten Anlagestrategie wegbewegt haben. Wenn die Anlagen zu stark von der Anlagestrategie abweichen (Abweichung grösser als ein Prozentpunkt), wird ein sogenanntes Rebalancing vorgenommen und die Anlagen werden wieder auf die Strategiegewichte ausgerichtet.

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Rebalancing bedeutet, dass die Aufteilung Ihres Portfolios in die verschiedenen Fonds angepasst wird, indem die ursprünglich gewählten Strategiegewichte der verschiedenen Anlagefonds wieder hergestellt werden. Ein Rebalancing ist sinnvoll, um Ihr Risikoniveau beizubehalten.

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Jeweils am Handelstag wird geschaut, ob Ihr Portfolio einem Rebalancing unterzogen werden muss. Als Handelstag gilt der zweite Bankarbeitstag der Woche. Die Handelsfrequenz ist wöchentlich.

Ausnahme «Private Markets»: Die Zeichnung von Anteilen der Privatmarkt-Fonds ist lediglich einmal im Monat möglich. Vor Ablauf der Zeichnungsfrist erfolgt deshalb nochmals ein ausserordentliches Rebalancing für Portfolios, die eine Privatmarkt-Strategie gewählt haben.

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Ihr Portfolio wird nur dann einem Rebalancing unterzogen, wenn es eine gewisse Abweichung gibt zwischen dem strategischen Gewicht eines Fonds und dem effektiven Gewicht (Abweichung von über einem Prozentpunkt).

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Ja, das Rebalancing kann deaktiviert werden. Wenn Sie auf dem Portfolio auf die drei Punkte klicken, öffnet sich ein Kontextmenü, wo Sie den Punkt «Rebalancing» sehen. Darüber können Sie das Rebalancing deaktivieren und nach Belieben wieder aktivieren.

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Immer Anfang Jahr stellen wir Ihnen für die Steuererklärung einen E-Steuerausweis zur Verfügung. Diesen können Sie in der App im entsprechenden Produkt unter Dokumente einsehen und herunterladen.

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Nein, für den E-Steuerauszug, den Sie für Ihre Steuererklärung verwenden können, verlangen wir keine zusätzliche Gebühr.

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Nein, für ausländische Steuerdomizile bieten wir keine speziellen Steuerunterlagen an.

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Ja, die Depotgebühr von 0.30 % können Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen. Die Gebühr für die Vermögensverwaltung von 0.09 % können hingegen in der Regel nicht vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

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Wenn Sie auf dem gewünschten Portfolio auf die drei Punkte klicken, öffnet sich ein Kontextmenü. Dort sehen Sie die Funktion «Auszahlung erfassen».

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Auszahlungen sind nur erlaubt auf ein verifiziertes Referenzkonto. Ein verifiziertes Referenzkonto ist ein Schweizer Bankkonto, das auf Ihren Namen lautet und von welchem Sie mindestens eine Einzahlung auf ein Portfolio bei finpension vorgenommen haben. Durch die Einzahlung können wir Sie eindeutig als Kontoinhaber verifizieren.

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Durch die Einschränkung von Auszahlungen auf ein verifiziertes Referenzkonto können wir für Sie einerseits die Sicherheit unserer Anlagelösung erhöhen (sicherer als jedes E-Banking). Andererseits erleichtert sie uns die Erfüllung von regulatorischen Vorgaben in Sachen Geldwäscherei.

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Ja, Sie können frei entscheiden, wie viel Sie auszahlen möchten.

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Ja, Sie können eine regelmässige Auszahlung erfassen. Der Prozess sieht wie folgt aus:

  • Jeweils am 20. des Monats wird automatisch ein Auszahlungsauftrag generiert.
  • Die Auszahlung führt am nächsten Rebalancing-Tag zu einer Liquidation in der gewünschten Höhe.
  • Sobald der Verkauf der Fondsanteile abgeschlossen ist, wird die Auszahlung ausgeführt und der Betrag wird dem von Ihnen ausgewählten Konto überwiesen.

Regelmässige Auszahlungen enden spätestens, wenn der Portfoliowert bei null angelangt ist. Regelmässige Auszahlungen bei Portfolios mit Privatmarktanlagen sind nicht möglich.

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Eine Auszahlung kann zwischen zwei und zehn Tagen dauern. Dies hängt davon ab, ob zuerst Fondsanteile verkauft werden müssen oder nicht. Fondsanteile werden immer im Rahmen des Rebalancings verkauft.

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Wenn Sie auf dem gewünschten Portfolio die drei Punkte anklicken, öffnet sich ein Kontextmenü. Dort können Sie auf «Auszahlung erfassen» klicken und dann eine vollständige Liquidation erfassen oder, falls das Portfolio bereits vollständig liquidiert und ausbezahlt ist, am selben Ort auf «Portfolio schliessen» gehen.

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Nein, weder für Einzahlungen noch für Auszahlungen werden Gebühren verrechnet.

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Da Ihre Gelder in Wertschriften angelegt werden, sind sie nicht dem Konkursrisiko von finpension ausgesetzt. Die Wertschriften werden durch finpension lediglich treuhänderisch verwahrt, liegen aber nicht auf der Bilanz von finpension.

Desweitern sind Cashguthaben bei finpension wie bei einer Bank bis 100‘000 Franken mit der Einlagesicherung geschützt.

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Ja, Cashguthaben bei der finpension AG sind durch die Einlagensicherung geschützt.

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finpension verfügt über die Lizenz als kontoführendes Wertpapierhaus und ist direkt der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA unterstellt.

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Durch die Einschränkung von Auszahlungen auf ein verifiziertes Referenzkonto ist die App von finpension sicherer als die Nutzung eines E-Bankings, wo Zahlungen auch auf nicht verifizierte Konten möglich sind.

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Die Entschädigung an finpension setzt sich zusammen aus einer Gebühr von 0.30 % für die allgemeine Depotführung und einer Gebühr von 0.09 % für die Vermögensverwaltung.

Diese Aufteilung vereinfacht Ihnen später den Abzug der Verwaltungskosten in der Steuererklärung. Die Depotgebühr können Sie vollumfänglich dem steuerbaren Einkommen abziehen.

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Nein, die Gebühren werden erst verrechnet ab dem Zeitpunkt der ersten Einzahlung.

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Nein, es gibt keine Mindestgebühr.

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Die Verwaltungsgebühr wird basierend auf den Monatsendwerten berechnet.

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Jeweils ein Viertel der jährlichen Gebühren wird quartalsweise Ihrem Portfolio belastet.

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Bei der Eidgenössischen Umsatzabgabe handelt es sich um eine Abgabe, die beim Kauf oder Verkauf von Wertpapieren wie Aktien, Anleihen und Fonds erhoben wird und dem Schweizer Staat abgeliefert werden muss. Sie beträgt 0.15% des Transaktionswerts für ausländische Fonds und 0.075 % für inländische Fonds.

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finpension verrechnet keinen Aufschlag auf den Wechselkurs für Fremdwährungen. Die Wechsel-Gebühr, die vom Broker verrechnet wird, wird von finpension übernommen.

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Nein, weder für Einzahlungen noch für Auszahlungen werden Gebühren verrechnet.

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Wir verrechnen keine zusätzliche Gebühr für den E-Steuerauszug.

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Wir verrechnen keine Gebühr für das Reporting für die pauschale Steueranrechnung der US-Quellensteuer.

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Nein, weder für Einzahlungen noch für Auszahlungen werden Gebühren verrechnet.

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Nein, für die Liquidation, Saldierung oder Schliessung von Portfolios verlangen wir keine zusätzlichen Gebühren.

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