Da Ihre Gelder in Wertschriften angelegt werden, sind sie nicht dem Konkursrisiko von finpension ausgesetzt. Die Wertschriften werden durch finpension treuhänderisch verwahrt, liegen aber nicht auf der Bilanz von finpension. Das gilt auch für Bruchteile von Wertschriften. Gemäss Art. 37d BankG werden die Wertschriften oder Anteile davon von Gesetzes wegen aus der Konkursmasse abgesondert und können somit als Sondervermögen betrachtet werden.

Cashguthaben sind bei finpension wie bei einer Bank bis 100‘000 Franken mit der Einlagesicherung geschützt.