Verglichen mit anderen Kantonen sind die Steuern in Zürich beim Bezug von Vorsorgegeldern sehr hoch. Der Kantonsrat des Kantons Zürich hat dagegen etwas unternommen und die Kapitalbezugssteuer reduziert. Nach Ablauf der Referendumsfrist hat der Regierungsrat die Gesetzesänderung per 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt. Wir haben die Auswirkungen konkret untersucht. Unser Fazit: vor allem Kapitalbezüge von mittlerer Höhe steuerlich werden entlastet.
Berechnungsmethode im Kanton Zürich
Im Kanton Zürich wird die Kapitalbezugssteuer nach dem System des Rentensatzes berechnet: Der Kapitalbezug wird in eine theoretische Rente umgerechnet. Davon wird abgeleitet, wie hoch die Einkommensteuern (in Prozent) auf diese theoretische Rente wären. Der so ermittelte Steuersatz wird schliesslich mit dem gesamten Kapitalbezug multipliziert. Sozialabzüge gibt es keine.
Bisher lag der Rentenumwandlungssatz bei zehn Prozent (1/10). Das bedeutet, dass ein Kapitalbezug von einer Million Franken eine theoretische Rente von 100’000 Franken ergab. Neu wird der Umwandlungssatz auf 5 Prozent reduziert (1/20), was bei einer Million Franken eine theoretische Rente von 50’000 Franken ergibt. An der minimalen einfachen* Steuer von zwei Prozent wird aber festgehalten.
*Beachten Sie, dass die einfache Steuer noch mit dem Steuerfuss multipliziert werden muss. Dieser liegt in der Stadt Zürich aktuell bei 219 Prozent (inkl. Kantonssteuer). Zusätzlich kommt die Bundessteuer hinzu, denn auch der Bund erhebt eine Steuer beim Bezug von Vorsorgegeldern.
Vergleich: Wo stand der Kanton Zürich bisher und wo steht er neu?
Gewisse Entlastung von mittleren bis höheren Kapitalbezügen
Betrachten wir nun, wie sich die Steuerlast im Kanton Zürich durch die Gesetzesrevision verändert:
- Da die minimale einfache Steuer von zwei Prozent beibehalten wird, gibt es für kleinere Beträge keine Änderung.
- Bisher überstieg der kantonale Steuersatz das Minimum von zwei Prozent ab einem Betrag von 204’500 Franken, neu jedoch erst ab 409’000 Franken.
- Da die Progression auf der kantonalen Steuer erst später greift, reduziert sich die Steuer ab Kapitalbezügen von 204’500 Franken.
- Je höher der Kapitalbezug, umso kleiner ist jedoch der Effekt dieser Steuersenkung. Der Grund: Bei sehr hohen Beträgen nützt es nicht viel, wenn der Kapitalbezug zur Ermittlung des Steuersatzes durch 20 statt nur durch zehn geteilt wird. Der satzbestimmende Anteil liegt bei sehr hohen Kapitalbezügen in beiden Fällen in einer sehr hohen Progressionsstufe.
Kapitalbezugssteuer der Stadt Zürich inkl. Kantons- und Bundessteuer
Höhe des Kapitalbezugs | Zürich ZH (bisher) | Zürich ZH (neu) |
CHF 50’000 | 4.56% | 4.56% |
CHF 100’000 | 4.96% | 4.96% |
CHF 250’000 | 6.90% | 5.99% |
CHF 500’000 | 11.27% | 7.42% |
CHF 1’000’000 | 16.09% | 11.44% |
CHF 2’000’000 | 20.89% | 16.09% |
CHF 5’000’000 | 26.58% | 22.43% |
CHF 10’000’000 | 28.67% | 26.58% |
CHF 20’000’000 | 29.72% | 28.67% |
Berechnungsbasis: Auszahlung im Alter von 65 Jahren, alleinstehender Mann, konfessionslos
Position im interkantonalen Vergleich
Und wie sieht es im interkantonalen Vergleich aus? Auch da sehen wir, dass sich der Kanton Zürich nur teilweise verbessert.
- Da die minimale einfache Steuer auf zwei Prozent beibehalten wird, bleibt Zürich bei kleineren Bezügen im Mittelfeld.
- Bei mittelgrossen Kapitalleistungen zwischen 250’000 und 2’000’000 Franken kann sich Zürich dahingegen etwas verbessern.
- Bei grossen Bezügen ab zehn Millionen Franken bleibt Zürich im interkantonalen Vergleich auf dem letzten Platz zurück.
Höhe des Kapitalbezugs | Rang bisher | Rang neu |
CHF 50’000 | 18 | 18 |
CHF 100’000 | 12 | 12 |
CHF 250’000 | 14 | 8 |
CHF 500’000 | 24 | 9 |
CHF 1’000’000 | 26 | 22 |
CHF 2’000’000 | 26 | 26 |
CHF 5’000’000 | 26 | 26 |
CHF 10’000’000 | 26 | 26 |
CHF 20’000’000 | 26 | 26 |
Berechnungsbasis: Auszahlung im Alter von 65 Jahren, alleinstehender Mann, konfessionslos
Fazit: Verbesserung für mittlere Kapitalbezüge ist beachtlich
Die Halbierung des Rentenumwandlungssatzes von zehn auf fünf Prozent klingt nach sehr viel. Der Effekt ist aber nicht so gross, wie man meinen könnte. Vor allem bei sehr grossen Bezügen ist Zürich nach wie vor sehr teuer, was an der allgemein starken Progression der Einkommenssteuer im Kanton Zürich liegt. Für mittlere Kapitalbezüge verbessert sich der Kanton Zürich allerdings beachtlich.