Von der restlichen Lebenserwartung abhängig

Ein Aufschub der AHV-Rente lohnt sich in den folgenden Fällen:

  • wenn Frau älter als 85 Jahre alt wird
  • wenn Mann älter als 86 Jahre alt wird

Die Restlebenserwartung mit 65 Jahren ist wie folgt (Quelle: BfS):

  • Restlebenserwartung von Frauen mit 65: 87.7 Jahren
  • Restlebenserwartung von Männer mit 65: 85 Jahren

Da Frauen eine um knapp drei Jahre längere Restlebenserwartung haben wie Männer, lohnt sich ein Aufschub der AHV-Rente für Frauen eher.

Attraktiver als der Vorbezug

Der Aufschub der AHV-Rente sieht im Vergleich zum Vorbezug relativ attraktiv aus. Dies liegt u.a. daran, weil die AHV über ein Vermögen verfügt, das gemäss Gesetz mindestens einen Jahresbeitrag umfassen muss.

In den vergangenen 10 Jahren hatte die AHV ein Vermögen von durchschnittlich 44 Milliarden Franken (bei jährlichen Ausgaben von durchschnittlich 41 Milliarden Franken). Auf diesem Vermögen hat sie einen Ertrag von durchschnittlich 2.66 % pro Jahr erwirtschaftet.

Wie ist der Rentenaufschub der AHV geregelt?

Ein wichtiger Hinweis vorab: Ein Aufschub der AHV-Rente ist möglich, unabhängig davon, ob sie weiterarbeiten oder nicht. Ein Rentenaufschub führt immer zu einer höheren Rente.

Eine AHV-Rente kann um mindestens 1 Jahr aufgeschoben werden. Danach kann die Rente jederzeit auf Anfang eines Monats abgerufen werden. Die maximale Dauer eines Aufschubs beträgt 5 Jahre.

Neu auch Teilaufschub möglich

Seit der Reform AHV 21, die am 1. Januar 2024 in Kraft tritt, ist es möglich, nur einen Teil der Rente aufzuschieben (20 bis 80 %). Dieser aufgeschobene Anteil kann einmal reduziert werden (eine Erhöhung des aufgeschobenen Anteils ist nicht möglich). Ein Beispiel zur Illustration:

  • Rente mit 65: Bezug von 30 % (Aufschub der restlichen 70 %)
  • Rente mit 67: Bezug von 60 % (Aufschub der restlichen 40 %)
  • Rente mit 70: Bezug von 100 % (kein Aufschub mehr möglich)

Ein einmal beantragter Aufschub kann nur während der ersten 12 Monaten seit Erreichen des Referenzalters widerrufen werden. Danach ist der Aufschub definitiv. Will heissen, dass danach das Modell nicht mehr gewechselt werden kann und rückwirkend keine normale Rente für die seit Erreichen des Referenzalters verstrichenen Zeit mehr eingefordert werden kann. Dies als Ausnahme dazu, dass AHV-Renten auch rückwirkend geltend gemacht werden können (max. für fünf Jahre zurück).

Der Teil der Rente, der nicht vorbezogen wurde, kann ebenfalls aufgeschoben werden.

AHV-Rentenzuschlag pro Monat

Am meisten lohnt sich der Bezug immer zu Beginn einer neuen Stufe, also auf den 12., 15. oder 18. Monat. Bezieht man die Rente zwei Monate später, führt dies zu keiner Verbesserung der Rente. Bei einem ersten Bezug zum 14., 17. oder 20. Monat würde man freiwillig auf zwei Renten verzichten.

Aufschub in MonatenRentenzuschlag in %
12-14+5.2
15-17+6.6
18-20+8
21-23+9.4
24-26+10.8
27-29+12.3
30-32+13.9
33-35+15.5
36-38+17.1
39-41+18.8
42-44+20.5
45-47+22.2
48-50+24
51-53+25.8
54-56+27.7
57-59+29.6
60-62+31.5

AHV-Beitragspflicht nach 65 Jahren

Wenn Sie vor dem Jahr 2024 über das gesetzliche Referenzalter weiter gearbeitet haben, mussten Sie ab einem Freibetrag von 16’800 Franken pro Jahr oder 1’400 Franken pro Monat weiterhin AHV-Beiträge ausrichten. Einzig von den Beiträgen an die Arbeitslosenversicherung (ALV) waren Sie befreit.

Die AHV-Beiträge, die Sie nach dem gesetzlichen Referenzalter zahlen, erhöhte die Rente bisher nicht mehr. Massgebend waren nur die geleisteten AHV-Beiträge zwischen 21 und 64 bzw. 65 Jahren.

Mit der Reform AHV 21, die ab 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, ändert sich dies nun. Neu können Sie einmal (1 x) eine Neuberechnung der Rente verlangen, wobei Erwerbseinkommen, welche nach dem gesetzlichen Referenzalter erzielt wurde, berücksichtigt werden. Voraussetzung für eine Anrechnung ist allerdings, dass:

  • Ihr Einkommen mindestens 40 % ihres früheren Einkommens vor Erreichen des gesetzlichen Referenzalters beträgt; und
  • der AHV-Beitrag mindestens dem AHV-Mindestbeitrag entspricht.

Einfluss auf andere Renten abklären

Der Aufschub kann einen Einfluss haben auf andere Renten. Wenn Sie denken, dass sie davon betroffen sind, empfehlen wir Ihnen, sich die Situation bei der AHV-Ausgleichskasse erklären zu lassen.

Kinderrenten

Für Kinder unter 18 Jahren oder in Ausbildung bis 25 Jahren haben rentenberechtigte Personen Recht auf eine Kinderrente. Diese Kinderrente wird bei einem Aufschub der AHV-Altersrente ebenfalls aufgeschoben.

Witwen- und Witwerrenten

Während des Aufschubs werden keine Witwen- oder Witwerrenten ausgerichtet.

Altersrente des Ehegatten

Der Aufschub hat möglicherweise auch einen Einfluss auf die Rente des Ehegatten. Diese muss möglicherweise neu berechnet werden.

Aufschub anmelden

Ein Aufschub der Rente muss man innerhalb der ersten zwölf Monate seit Erreichen des Referenzalters beantragen. Dies kann man mit dem Formular zur Anmeldung einer Altersrente tun, indem man die Frage «Wollen Sie die Altersrente aufschieben?» unter Punkt «8. Flexibles Rentenalter» mit «Ja» beantwortet.

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