Wann ist ein Vorbezug der AHV möglich und was muss ich dabei beachten? Zudem rechnen wir Ihnen vor, in welchem Fall sich ein Vorbezug der AHV lohnt.
Inhalt
Ab wann ist ein Vorbezug der AHV möglich? |
Wie hoch ist die Kürzung der AHV-Rente beim Vorbezug? |
Lohnt sich ein Vorbezug der AHV? |
Das müssen Sie beim AHV-Vorbezug beachten |
Ab wann ist ein Vorbezug der AHV möglich?
Die AHV-Rente können Sie ab 63 Jahren vorbeziehen, also um bis zu zwei Jahre vor dem gesetzlichen Referenzalter. Bei Frauen der Übergangsgeneration (1961 – 1969) ist der Vorbezug noch ab 62 Jahren möglich.
Im Merkblatt der AHV steht, dass «Frauen und Männer ihre Altersrente ab dem ersten Tag des Monats nach Vollendung des 63. Altersjahres vorbeziehen können». Dazu ein Beispiel: Sie feiern am 10. Mai ihren 63. Geburtstag. Dann können Sie ab dem 1. Juni die AHV-Rente vorbeziehen.
Der Vorbezug der AHV ist auch dann möglich, wenn Sie weiterhin erwerbstätig bleiben. Zudem können Sie statt der ganzen AHV-Rente auch nur einen Teil vorbeziehen. Dann muss der Vorbezug aber zwischen 20 und 80 % Ihrer Altersrente betragen. Zudem ist es möglich, diesen Anteil einmal (1 x) zu erhöhen.
Wie hoch ist die Kürzung der AHV-Rente beim Vorbezug?
Der Vorbezug führt zu einer Kürzung der AHV-Rente. Wie hoch die Kürzung ist, hängt vom Zeitpunkt des Vorbezugs ab. Je früher sie vorbeziehen, desto höher ist die Kürzung. Beziehen Sie die Rente um 1 Jahr früher, beträgt die Reduktion 6.8 %. Bei zwei Jahren beträgt die Kürzung 13.6 %. In Frankenbeträgen liegt die Kürzung bei der maximalen AHV-Rente bei 171 bzw. 343 Franken (Stand 2025) pro Monat.
Lohnt sich ein Vorbezug der AHV?
Ein Vorbezug der AHV lohnt sich in der Regel nicht. Am Anfang steht zwar mehr Geld zur Verfügung. Der Vorteil verfliegt aber rasch. Bereits mit 78 Jahren hätte man mehr Geld von der AHV bekommen, wenn man auf den Vorbezug verzichtet.
Wer bereits 65 ist, wird im Durchschnitt deutlich älter als 78 Jahre alt (Quelle: BfS):
- 65-jährige Männer leben im Schnitt noch 20.3 Jahre
- 65-jährige Frauen leben im Schnitt noch 22.8 Jahre
Für Personen mit einem tiefen Einkommen kann ein Vorbezug aber attraktiv sein. Denn wenn das durchschnittliche Jahreseinkommen tiefer ist, als die vierfache minimale jährliche AHV-Rente, dann wird die Rente bei einem Vorbezug weniger stark gekürzt (40 % weniger Kürzung).
So haben wir gerechnet
Wir sind von einer Maximalrente ausgegangen und haben diese auf ein Jahr hochgerecht. Das ergibt folgende jährlichen Rentenzahlungen (2025):
- Jährliche Maximalrente ohne Vorbezug: 30’240 Franken
- Jährliche Maximalrente mit 1 Jahr Vorbezug: 28’188 Franken
- Jährliche Maximalrente mit 2 Jahren Vorbezug: 26’124 Franken
Die Renten haben wir ohne Zinsen aufsummiert. So sieht man, dass beim Mann erstmals mit 78 Jahren die Renteneinnahmen ohne Vorbezug diejenigen mit Vorbezug übertreffen.
Alter | Ohne Vorbezug | 1 Jahr Vorbezug | 2 Jahre Vorbezug |
---|---|---|---|
63 | 26’124 | ||
64 | 28’188 | 52’248 | |
65 | 30’240 | 56’376 | 78’372 |
66 | 60’480 | 84’564 | 104’496 |
67 | 90’720 | 112’752 | 130’620 |
68 | 120’960 | 140’940 | 156’744 |
69 | 151’200 | 169’128 | 182’868 |
70 | 181’440 | 197’316 | 208’992 |
71 | 211’680 | 225’504 | 235’116 |
72 | 241’920 | 253’692 | 261’240 |
73 | 272’160 | 281’880 | 287’364 |
74 | 302’400 | 310’068 | 313’488 |
75 | 332’640 | 338’256 | 339’612 |
76 | 362’880 | 366’444 | 365’736 |
77 | 393’120 | 394’632 | 391’860 |
78 | 423’360 | 422’820 | 417’984 |
79 | 453’600 | 451’008 | 444’108 |
80 | 483’840 | 479’196 | 470’232 |
81 | 514’080 | 507’384 | 496’356 |
82 | 544’320 | 535’572 | 522’480 |
83 | 574’560 | 563’760 | 548’604 |
84 | 604’800 | 591’948 | 574’728 |
85 | 635’040 | 620’136 | 600’852 |
86 | 665’280 | 648’324 | 626’976 |
87 | 695’520 | 676’512 | 653’100 |
88 | 725’760 | 704’700 | 679’224 |
89 | 756’000 | 732’888 | 705’348 |
90 | 786’240 | 761’076 | 731’472 |
91 | 816’480 | 789’264 | 757’596 |
92 | 846’720 | 817’452 | 783’720 |
93 | 876’960 | 845’640 | 809’844 |
94 | 907’200 | 873’828 | 835’968 |
95 | 937’440 | 902’016 | 862’092 |
96 | 967’680 | 930’204 | 888’216 |
97 | 997’920 | 958’392 | 914’340 |
98 | 1’028’160 | 986’580 | 940’464 |
99 | 1’058’400 | 1’014’768 | 966’588 |
100 | 1’088’640 | 1’042’956 | 992’712 |
Das müssen Sie beim AHV-Vorbezug beachten
Den AHV-Vorbezug müssen Sie anmelden
Den Vorbezug der AHV-Rente müssen Sie anmelden, am besten drei bis vier Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn. Im Online-Formular zur Anmeldung einer Altersrente können Sie die Frage «Wollen Sie die Altersrente vorbeziehen?» im Kapitel «8. Flexibles Rentenalter» mit «Ja» oder Nein» beantworten.
AHV-Beitragspflicht bleibt bestehen
Während der Zeit, wo man die Rente vorbezieht, muss man weiterhin AHV-Beiträge bezahlen.
- Wenn man nicht mehr erwerbstätig ist, muss man den AHV-Beitrag für Nichterwerbstätige bezahlen. Er beträgt mindestens 530 Franken für Alleinstehende und das Doppelte für Verheiratete.
- Wenn man erwerbstätig bleibt, muss man die ordentlichen AHV-Beiträge bis zum gesetzlichen Referenzalter leisten. Ab 65 Jahren gelten dank der Reform «AHV 21» neue Bestimmungen der Freibeträge.
Die AHV-Rente wird mit Erreichen des gesetzlichen Referenzalters neu berechnet. Wenn man den Mindestbetrag nicht einzahlt, kann das zu einer Beitragslücke führen und zu einer vermeidbaren Reduktion der AHV-Rente.
Einfluss auf andere Renten
Der Vorbezug kann einen Einfluss haben auf andere Renten. Wenn Sie denken, dass sie davon betroffen sind, empfehlen wir Ihnen, sich die Situation bei der AHV-Ausgleichskasse erklären zu lassen.
- Kinderrente: Die Kinderrente wird während der Zeit des Vorbezugs nicht ausgerichtet, sondern erst ab dem Zeitpunkt der Pensionierung.
- IV- und Hinterlassenenrente: Der Anspruch auf eine IV- oder Hinterlassenenrente erlischt mit dem Vorbezug der AHV-Rente.
- Witwen-, Witwer- und Waisenrenten: Sollten Hinterlassenenrenten die AHV-Altersrente ablösen, werden die Hinterlassenenrenten um denselben Betrag gekürzt.
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