Falls Sie in der Pensionskasse über eine Vorsorgelücke verfügen, können Sie diese mit 3a-Geldern schliessen. Sie können 3a-Guthaben in die Pensionskasse transferieren.
Ein Übertrag ist bis zum ordentlichen Rentenalter möglich, wenn man nachweislich erwerbstätig bleibt, sogar fünf Jahre darüber hinaus.
Ist das Kontoguthaben tiefer als der maximale Pensionskasseneinkauf, muss das gesamte 3a-Konto übertragen werden. Wenn das Kontoguthaben höher ist als das Einkaufspotenzial, können Sie einen Teil auf dem 3a-Konto stehen lassen (vgl. Restbetrag).
Was nicht möglich ist, ist eine Rückzahlung eines WEF-Vorbezugs mit Mitteln der Säule 3a. Die Rückzahlung eine WEF-Vorbezugs muss aus freien Ersparnissen erfolgen.
Übrigens: Auf ein Freizügigkeitskonto ist ein Übertrag nicht möglich. Freizügigkeitskonti verfügen über keine Einkaufskapazität und können demnach auch über keine Lücke verfügen, die man mit 3a-Geldern schliessen könnte.
Sinn und Unsinn eines Übertrags
In der Regel ist ein Übertrag von der 3. Säule in die Pensionskasse (2. Säule) steuerneutral. Über beide Säulen gesehen erhöht sich das Vorsorgevermögen nicht. Deshalb wird auch kein Steuerabzug zugelassen.
Von daher wäre es sinnvoller, den Einkauf aus freien Mitteln zu machen und so das Vorsorgevermögen zu erhöhen. Denn dann können Sie den Einkauf auch dem steuerbaren Einkommen in Abzug bringen.
Wenn Sie allerdings über keine freien Mittel verfügen, kann es unter Umständen trotzdem vorteilhaft sein, die Lücke in der Pensionskasse mit Mitteln der 3. Säule zu schliessen. Mögliche Vorteile sind: Höhere Rentenleistungen und bessere Risikodeckung.
Beachten Sie allerdings, dass ein Einkauf in die Pensionskasse nicht immer vorteilhaft ist. Es hängt stark davon ab, wie hoch das Leistungsniveau der Pensionskasse ist und wie die Pensionskasse finanziell dasteht.
Übertrag ab 59/60 Jahren: auch in zwei Schritten möglich
Ab 59 beziehungsweise 60 Jahren kann die 3. Säule vorbezogen werden. Das so erhaltene Geld können Sie anschliessend für den Einkauf in die Pensionskasse verwenden und nochmals Steuern sparen.
Doch dieses Vorgehen ist heikel. Insbesondere dann, wenn der Einkauf im selben Jahr erfolgt wie der Bezug der 3. Säule, ist die Steuerbehörde geneigt, Ihnen eine bewusste Steuerumgehung zu unterstellen und Ihnen deswegen den Steuerabzug zu verwehren. Machen Sie den Einkauf erst ein Jahr nach dem Bezug der 3. Säule und hätten Sie auch sonst genug Geld für den Einkauf, ist das Vorgehen legitim. Ein direkter Zusammenhang zwischen dem Bezug der 3. Säule und dem Einkauf in die 2. Säule fehlt.
Planen Sie einen Teil der Pensionskasse in Kapitalform zu beziehen, muss ein Einkauf in die PK spätestens drei Jahre vor der Pensionierung erfolgen. Ansonsten wird der Steuerabzug nachträglich gestrichen und Sie müssen eine Nachsteuer bezahlen.