Planen Sie einen Einkauf in die Pensionskasse? Dafür dürfen Sie 3a-Gelder benutzen und diese direkt in die Pensionskasse transferieren. Wir erklären, wer die 3. Säule in die Pensionskasse einzahlen darf, ob sich das lohnt und wie Sie vorgehen können.
Inhalt
Wer darf die Säule 3a in die Pensionskasse einzahlen?
Das Guthaben aus der Säule 3a dürfen Sie in die Pensionskasse einzahlen, wenn ein Einkauf in die Pensionskasse möglich ist. Einen solchen Einkauf können Sie nur tätigen, wenn bei Ihrer Pensionskasse eine Beitragslücke besteht.
Ein Übertrag auf ein Freizügigkeitskonto ist nicht erlaubt. Denn dort gibt es keine Beitragslücken, die Sie mit 3a-Geldern schliessen könnten.
Muss ich die gesamte Säule 3a einzahlen?
Ist das Guthaben auf Ihrem 3a-Konto tiefer als das maximal mögliche Einkaufspotenzial in die Pensionskasse, muss das gesamte Konto übertragen werden.
Eine Teilübertragung ist erlaubt, wenn das 3a-Guthaben den maximalen Einkaufsbetrag übersteigt. Den überschüssigen Betrag dürfen Sie dann auf dem 3a-Konto belassen.
Bis wann ist ein Transfer möglich?
Ein Übertrag in die Pensionskasse ist bis zum ordentlichen Pensionierungsalter von 65 Jahren möglich – auch wenn Sie sich vorher pensionieren lassen.
Bleiben Sie nach dem Referenzalter erwerbstätig, ist der Übertrag bis zum Alter von 70 Jahren erlaubt.
Achtung: Bei einer 3a-Versicherungspolice, die ab 60 Jahren fällig wird, ist eine direkte Übertragung nicht möglich.
Kann ich die Einzahlungen von den Steuern abziehen?
Wer das Guthaben aus der Säule 3a direkt in die Pensionskasse einzahlt, kann diesen Betrag nicht von den Steuern abziehen.
Nur wenn Sie den Einkauf aus dem Privatvermögen tätigen, dürfen Sie den Betrag vom steuerbaren Einkommen abziehen.
Muss ich den Übertrag der Säule 3a in die Pensionskasse versteuern?
Die Übertragung ist steuerneutral. Das heisst: Sie zahlen keine Kapitalbezugssteuer. Die Besteuerung erfolgt erst, wenn Sie die Pensionskasse beziehen. Auch in der Steuererklärung müssen Sie den Übertrag nicht aufführen.
Haben Sie im selben Jahr zusätzlich in die Säule 3a eingezahlt? Dann dürfen Sie diese Einzahlung vom steuerbaren Einkommen abziehen.
Warum sollte ich die Säule 3a in die Pensionskasse einzahlen?
Beim Übertrag der Säule 3a in die Pensionskasse entfällt der Steuervorteil, den Sie bei einem Einkauf mit freien Mitteln hätten.
Wenn die freien Mittel aber fehlen, kann sich der Einkauf mit 3a-Geldern trotzdem lohnen. Denn er kann die Rente erhöhen und die Risikoleistungen verbessern.
Wichtig: Nicht jeder Einkauf in die Pensionskasse lohnt sich – das gilt insbesondere bei Einkäufen ins Überobligatorium. Informieren Sie sich genau, ob ein Einkauf die Rente und Risikoleistungen erhöht.
Welche Risiken gibt es?
Planen Sie einen Bezug Ihrer Säule 3a und möchten sich im selben Jahr mit freien Mitteln in die Pensionskasse einkaufen? Dann ist Vorsicht geboten.
Es gibt zwar keine gesetzliche Regel, die einen Einkauf nach einem 3a-Bezug verbietet. Trotzdem haben einzelne Steuerbehörden in der Vergangenheit den Abzug gestrichen – mit der Annahme, dass es sich um eine Steuerumgehung handelt.
Warten Sie mit dem Einkauf mindestens ein Jahr und hätten auch ohne 3a-Geld genügend Vermögen, ist das Vorgehen in aller Regel zulässig.
Wichtig: Möchten Sie einen Teil der Pensionskasse als Kapital beziehen, muss der Einkauf spätestens 3 Jahre vor der Pensionierung erfolgen. Sonst entfällt der Steuerabzug rückwirkend – inklusive Nachsteuer.
Wie muss ich für den Übertrag vorgehen?
Der Übertrag muss direkt vom 3a-Anbieter an die Pensionskasse erfolgen. In der Regel stellt Ihnen Ihr 3a-Anbieter ein Transferformular zur Verfügung. Dieses müssen Sie ausfüllen und an die Vorsorgeeinrichtung oder direkt an den Anbieter senden – je nach Vorgabe.
Die genauen Schritte und nötigen Unterlagen finden Sie meist auf der Website Ihres Anbieters oder im Kundenportal.
Wie kann ich bei finpension vorgehen?
Möchten Sie Ihre Säule 3a bei finpension in die Pensionskasse einzahlen? So gehen Sie vor:
- Loggen Sie sich ein in Ihre Säule 3a bei finpension.
- Klicken Sie auf die drei Punkte beim gewünschten Portfolio.
- Wählen Sie «Portfolio auszahlen».
- Klicken Sie auf «Transfer in eine Pensionskasse».
- Wir senden Ihnen den Transferauftrag per E-Mail zu.
- Füllen Sie das Formular aus und senden Sie es direkt an Ihre Pensionskasse.
Sobald Ihre Pensionskasse die Übernahme bestätigt, setzen wir das Konto auf «in Saldierung».
Am zweiten Bankarbeitstag der nächsten Woche verkaufen wir Ihre Wertschriften. Der Erlös wird dem Cashbestand gutgeschrieben. Anschliessend überweisen wir den Betrag an Ihre Pensionskasse.