Bald ist Ende Jahr und das Thema Steuern-Sparen ist in aller Munde. Rasch also noch eine Einzahlung in die 3. Säule tätigen. Oder doch lieber in die Pensionskasse? Wir sagen Ihnen, worauf es ankommt.

Pensionskasse oder Säule 3a?

Unter der Bedingung, dass Sie über eine gute Pensionskasse verfügen, sehen wir folgende Vor- und Nachteile für die beiden Optionen:

VorteileNachteile
Pensionskasse
  • Garantierte Mindestverzinsung für das BVG-Obligatorium.
  • In gewissen Pensionskassen verbessert sich die Risikodeckung, wenn man mehr Geld in der Pensionskasse hat.
  • Die Pensionskasse übernimmt die Entscheidung für die Anlage der Gelder.
  • Kann sowohl in Kapitalform als auch als Rente bezogen werden.
  • Kaum Mitbestimmungsrecht über die Anlageformen.
  • Keine freie Wahl der Pensionskasse (ausser in der Freizügigkeit).
  • Aufgrund der zunehmenden Anzahl der Rentner und des Reformstaus verschlechtert sich in der Tendenz die Situation aller Pensionskassen in der Schweiz.
  • Es gibt gewisse Fallstricke wie zum Beispiel keine volle Rückgewähr oder umhüllende Umwandlungssätze.
Säule 3a
  • Hoher Selbstbestimmungsgrad.
  • Chance auf höhere Renditen bei der Anlage in Wertschriften.
  • Jederzeitiger Wechsel des Anbieters möglich (ausser bei Versicherungen).
  • Keine garantierte Mindestverzinsung.
  • Keine Institution, die einem den Entscheid über die Anlage der Gelder abnimmt.
  • Kann nur in Kapitalform und nicht als Rente bezogen werden.

Auch wenn Sie einer schlechten Pensionskasse angeschlossen sind, kann sich ein freiwilliger Einkauf aufgrund des Steuerabzugs lohnen. Dann sollten Sie einen Einkauf allerdings erst kurz vor einem Bezug, zum Beispiel der Pensionierung, vornehmen. Möglicherweise planen Sie ohnehin einen Abgang bei Ihrem jetzigen Arbeitgeber. Dann fallen die schlechten Bedingungen der Pensionskasse weniger ins Gewicht. Sie können das angesparte PK-Geld bald zu Ihrem neuen Arbeitgeber bringen oder bei einer Auszeit auf ein Freizügigkeitskonto transferieren lassen. Interessant ist auch ein PK-Splitting.

Haben Sie eine gute Pensionskasse?

Was unterscheidet eine gute von einer schlechten Pensionskasse? Es gibt zwei Kriterien, die Sie zur Beurteilung heranziehen können:

1. Deckungsgrad: Ein hoher Deckungsgrad ist ein Indiz, dass es der Pensionskasse gut geht. Denn der Deckungsgrad sagt aus, wie viel Vermögen die Pensionskasse im Verhältnis zu Ihren Verpflichtungen besitzt. Wenn der Deckungsgrad deutlich über 100 Prozent ist, ist das ein gutes Zeichen. Wenn nicht, eher nicht.

2. Verzinsung: Eine hohe Verzinsung über dem BVG-Mindestzins ist grundsätzlich interessant. Wichtig ist allerdings auch, dass es sich um eine nachhaltig hohe Verzinsung handelt und nicht nur um eine einmalig hohe Verzinsung. Eine nachhaltig hohe Verzinsung ist in der Regel nur möglich, wenn die Pensionskasse bereits einen hohen Deckungsgrad aufweist und in der langen Frist eine gute Anlagerendite erzielt.

Die effektive Verzinsung des Altersguthabens darf nicht mit dem technischen Zins verwechselt werden. Einem hohen technischen Zinssatz sollte man grundsätzlich skeptisch gegenübertreten. Denn ein höherer technischer Zins führt zu einem höheren Deckungsgrad. Die Pensionskasse erscheint in einem besseren Licht. Natürlich kann ein hoher technischer Zinssatz gerechtfertigt sein, aber nur, wenn auch wirklich entsprechend hohe Renditen erwartet werden dürfen.

Killerkriterium Rückgewähr

Im Todesfall ist nicht immer garantiert, dass das angesparte Altersguthaben voll an die Begünstigten ausbezahlt wird. Falls auf dem Altersguthaben keine volle Rückgewähr besteht, werden allfällige Partnerrenten mit dem Todesfallkapital verrechnet. Dies kann dazu führen, dass freiwillige Einkäufe gänzlich verloren sind. Deshalb empfehlen sich freiwillige Einkäufe nur im Falle eines Rückgewährs.

Vorsicht beim Einkauf ins Überobligatorium

Viele Pensionskassen haben heute das Modell eines umhüllenden Umwandlungssatzes, der sowohl für das Obligatorium als auch das Überobligatorium gilt. Falls Ihre Pensionskasse dieses Modell anwendet, sollten Sie vorsichtig sein, wenn Sie sich ins Überobligatorium einkaufen möchten.

Bedingung für einen freiwilligen Einkauf ist eine Vorsorgelücke

Bedingung für eine freiwillige Einzahlung, die auch freiwilliger Einkauf genannt wird, ist übrigens eine Vorsorgelücke. Darüber, ob Sie über eine Vorsorgelücke verfügen, kann Sie Ihre Pensionskasse informieren. Die Berechnung der Vorsorgelücke und damit eines maximalen freiwilligen Einkaufs ist relativ kompliziert.

Alternative zu klassischen Pensionskassen sind 1e-Stiftungen

Falls Sie von den Vorzügen Ihrer Pensionskasse nicht überzeugt sind, haben wir noch eine Alternative parat. Im Überobligatorium gibt es eine Vorsorgeform, die näher am Modell der 3. Säule ist. Dadurch können die Nachteile einer klassischen Pensionskasse vermieden werden. Allerdings können Sie sich nicht selbst einer 1e-Stiftung anschliessen. Dies müsste über Ihren Arbeitgeber geschehen.

Späterer Übertrag der Säule 3a in die Pensionskasse möglich

Im Zweifelsfall können Sie sich für die Säule 3a entscheiden. Denn es ist möglich, die Säule 3a nachträglich steuerneutral in die Pensionskasse zu übertragen.