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Säule 3a

Die Säule 3a ist ein Teil des Schweizer Vorsorgesystems, das auf dem Drei-Säulen-Prinzip beruht.

Die Säule 3a ist freiwillig. Umgangssprachlich spricht man von der dritten Säule, meint dann aber in der Regel die Säule 3a. Es gibt zwar theoretisch auch eine Säule 3b, die hat aber nur indirekt was mit der Vorsorge zu tun.

Geld in der Säule 3a ist gebunden. Es kann nur in den folgenden Ausnahmefällen vor der Pensionierung bezogen werden: Finanzierung von Wohneigentum, Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder Auswanderung.

Einzahlungen in die Säule 3a können in der Steuererklärung als Abzüge geltend gemacht werden. So kann man das steuerbare Einkommen reduzieren. Für viele ist die Steuerersparnis der Hauptgrund, warum sie mit der Säule 3a vorsorgen.

Es gibt drei verschiedene Varianten, wie man mit der Säule 3a vorsorgen kann: 3a-Konto, 3a-Fonds oder 3a-Versicherungen.

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