Zum Zeitpunkt des Austritts aus der Pensionskasse ist es möglich, sich das Pensionskassenguthaben auf zwei unterschiedliche Freizügigkeitseinrichtungen auszahlen zu lassen. Man spricht in diesem Zusammenhang auch vom Pensionskassen-Splitting*.

Wie das PK-Splitting genau funktioniert und welche Vorteile es hat, zeigen wir Ihnen in diesem Beitrag.

*Nicht zu verwechseln mit dem Splitting im Scheidungsfall.

Inhaltsverzeichnis

Wann ist ein PK-Splitting möglich?

Wie kann ein Splitting gemacht werden?

Was sind die Vorteile eines PK-Splittings?

Wann ist ein PK-Splitting möglich?

Wie bereits erwähnt ist das PK-Splitting nur dann möglich, wenn Sie aus der Pensionskasse austreten. Später, zum Beispiel, wenn das Geld auf einem Freizügigkeitskonto liegt, kann es nicht mehr aufgeteilt werden (Ausnahme: WEF-Vorbezug). Es kann zwar weiterhin zu einem anderen Anbieter transferiert werden, aber immer nur in Form des gesamten Guthaben.

Ob Sie ein PK-Splitting machen können, hängt weiter davon ab, ob Sie schon einen neuen Arbeitgeber haben oder nicht. Ihre bisherige Pensionskasse wird Sie danach fragen und je nachdem wie Ihre Antwort ausfällt, ist ein Splitting möglich oder nicht:

Neuer Arbeitgeber?Splitting möglich?Ablauf
JaNeinIhre bisherige Pensionskasse wird Ihre volle Austrittsleistung direkt an Ihre neue Pensionskasse überweisen. Sie darf keine Auszahlung auf ein Freizügigkeitskonto vornehmen, wenn sie weiss, dass Sie direkt* einen neuen Arbeitgeber haben.

Für den Übertrag müssen Sie Ihrer bisherigen Pensionskasse die Kontoangaben der neuen Pensionskasse mitteilen. Diese Kontoangaben erhalten Sie in der Regel automatisch von Ihrer neuen Pensionskasse mitgeteilt. Sonst müssen Sie nachfragen.
NeinJaIhre bisherige Pensionskasse wird Sie bitten, ein Freizügigkeitskonto zu eröffnen und ihr die Kontonummer mitzuteilen.

Hinweis: Es besteht keine gesetzliche Pflicht, dass Sie von Ihrer bisherigen Pensionskasse auf die Splitting-Möglichkeit aufmerksam gemacht werden.

*Grundsätzlich ist es so, dass Ihre bisherige Pensionskasse die Austrittsleistung innerhalb von 30 Tagen überweisen muss (an die neue PK oder auf ein Freizügigkeitskonto), nachdem sie die Kontoangaben von Ihnen bekommen hat. Ansonsten muss Ihre bisherige Pensionskasse einen Verzugszins zahlen (vgl. Art. 2 Abs. 4 Freizügigkeitsgesetz).

Wie kann ein PK-Splitting gemacht werden?

Zuerst möchten wir nochmals auf die «Spielregeln» eingehen, die der Bundesrat in Art. 12 der Freizügigkeitsverordnung vorgibt:

  • Ein Splitt ist maximal in zwei Teile möglich, also nicht in drei oder vier Teile, sondern immer nur in zwei. Dies will aber nicht heissen, dass man nur zwei Freizügigkeitskonten haben kann. Falls Sie mehr als einmal aus einer PK austreten, können Sie auch mehr als zwei Freizügigkeitskonten haben.
  • Die beiden Teile müssen zwingend auf zwei unterschiedliche Freizügigkeitseinrichtungen übertragen werden. Die Verwaltung der beiden durch Sie ausgewählten Freizügigkeitseinrichtungen darf hingegen durch dieselbe Gesellschaft (z. B. finpension AG) erfolgen.

Nun gehen wir auf die unterschiedlichen Varianten ein, wie die Aufteilung des Pensionskassenguthabens erfolgen kann. Hier ein kurzer Überblick der Möglichkeiten:

50 / 50

In der ersten Variante wird das PK-Guthaben in zwei gleich grosse Teile gesplittet (je 50%). Diese Variante ist die, die uns in der Praxis am häufigsten begegnet. Sie sieht so aus:

Obligatorium / Überobligatorium

Eine andere Variante ist eine Aufteilung in den obligatorischen Teil und den überobligatorischen Teil.

Diese Variante wird seltener angewendet. Sie wird dann präferiert, wenn das Überobligatorium in der neuen Pensionskasse nicht eingebracht wird beziehungsweise werden muss.

Ein Teil wird gerundet, der andere enthält den Rest

Manchmal sehen wir es auch, dass gerundet wird. Dann wird der eine Teil der Freizügigkeitsleistung gerundet, der andere umfasst den Rest. Das sieht dann bei einer Freizügigkeitsleistung von beispielsweise CHF 378’230.25 so aus:

Diese Variante sehen wir bei Kundinnen und Kunden, die einen bestimmten Betrag in absehbarer Zeit benötigen (z. B. für einen Hauskauf*) und dann eines der beiden Konten komplett beziehen möchten.

*Da für Wohneigentum auch ein Teilbezug eines Freizügigkeitskontos möglich ist, ist dieses Vorgehen für einen WEF-Vorbezug nicht zwingend erforderlich.

Steuerlich motiviertes asymmetrisches Splitting

Wenn jemand bereits mit der Hälfte des PK-Guthabens im Bereich der maximalen Steuerprogression ist, lohnt sich ein asymmetrisches Splitting.

Beispiel: Altersguthaben Pensionskasse CHF 5’000’000.

StadtSteuern beim Bezug
ohne Aufteilung

(CHF 5’000’000)
Steuern beim Bezug
mit symmetrischem Splitt

(2 x CHF 2’500’000)
Steuern beim Bezug
mit asymmetrischem Splitt

(CHF 200’000 / CHF 4’800’000)
LuzernCHF 442’750CHF 442’750CHF 438’810
Ledig, keine Kinder, konfessionslos

Wie Sie an diesem Beispiel sehen, «nützt» ein symmetrischer Splitt 50 / 50 nichts. Dies, weil trotz Splitt beide Teile in der höchsten Progressionsstufe landen. Nur durch einen asymmetrischen Splitt kann ein Teil unter die maximale Progressionsstufe «gedrückt» werden. Auf diesem Teil bezahlt man dann beim Bezug weniger Steuern.

Antizipation eines gleich hohen Endwerts

Schliesslich gibt es noch eine letzte Variante, die dann in Frage kommt, wenn man plant, den einen Teil auf ein Freizügigkeitskonto zu legen und den anderen in Wertschriften zu investieren.

Denn dann könnte man berechnen, wie hoch die beiden Freizügigkeitsleistungen heute sein müssen, damit sie im Zeitpunkt des Bezuges gleich hoch sein werden (bei unterschiedlich hohen erwarteten Renditen bei der Konto- und der Wertschriftenlösung).

Wir verwenden hier allerdings bewusst den Konjunktiv «könnte», weil diese Variante, obwohl wir sie ab und zu mit unseren Kundinnen und Kunden diskutieren, selten in die Tat umgesetzt wird. Viele bevorzugen dann doch eine einfachere Lösung, oft eine hälftige Aufteilung der Freizügigkeitsleistung.

Hinweis: Bezüge im selben Jahr werden zusammengezählt

Bitte beachten Sie bei der Planung, dass Bezüge sowohl der zweiten als auch der dritten Säule zusammengezählt werden, falls sie im selben Jahr erfolgen. Dies gilt auch für Bezüge von Ehepartnern. Wenn also die Frau 2030 einen Bezug eines Freizügigkeitskontos von CHF 500’000 macht und der Mann im selben Jahr einen Bezug der Säule 3a von CHF 250’000, dann kommt die Steuer zur Anwendung, die für einen Betrag von CHF 750’000 gilt.

Der gestaffelte Bezug sollte deshalb immer ganzheitlich betrachtet werden.

Was sind die Vorteile eines PK-Splittings?

Zu guter Letzt: Was sind eigentlich die Vorteile eines PK-Splittings?

1. Vorteil: Mehr Flexibilität bei der Anlage

Ein Splitt gibt Ihnen mehr Flexibilität, wenn es um die Anlage der Gelder geht. Konkret erlaubt Ihnen der Splitt, dass Sie zwei unterschiedliche Anlageformen miteinander kombinieren können, zum Beispiel eine Konto- und eine Wertschriftenlösung.

Grundsätzlich stehen Ihnen drei mögliche Anlageformen zur Verfügung:

  • Konto
  • Depot (Wertschriften/Vorsorgefonds)
  • Versicherung

In der Mehrheit der Fälle kommt das Freizügigkeitskonto zum Zug. Für Personen mit einem längeren Anlagehorizont kann auch eine Depot-Lösung interessant sein. Von der Versicherungslösung raten wir grundsätzlich eher ab, ausser der Versicherungsbedarf ist da und dieser Bedarf kann nicht aus freien Mitteln finanziert werden.

2. Vorteil: Gestaffelter Bezug reduziert die Steuerlast

Ein weiterer Vorteil des PK-Splittings ist es, dass Sie die beiden Töpfe später gestaffelt beziehen können. Ein gestaffelter Bezug von Vorsorgegeldern reduziert die Steuerlast beim Bezug.

Wir machen Ihnen dazu ein Beispiel. Vorsorgeguthaben: CHF 500’000.

StadtSteuern beim Bezug
ohne Aufteilung
(CHF 500’000)
Steuern beim Bezug
von 2 x 50 %
(2 x CHF 250’000)
ZürichCHF 56’337CHF 34’520
BaselCHF 47’382CHF 41’564
BernCHF 42’243CHF 33’386
Ledig, keine Kinder, konfessionslos

3. Vorteil: Gestaffelter Bezug entspricht eher dem Liquiditätsbedürfnis

Viele Kundinnen und Kunden sehen in der Flexibilität beim Bezug einen weiteren Vorteil (zusätzlich zum Steuervorteil). Wenn man Geld braucht, muss man dank des Splittings nicht alles auf einmal beziehen, sondern kann sich die Vorsorgegelder in zwei Tranchen auszahlen lassen.

Zu den beiden Freizügigkeitsstiftungen von finpension:

finpension Freizügigkeitsstiftung

finpension Freizügigkeitsstiftung II

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