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Rückgewähr

Es gibt unterschiedliche Vereinbarungen darüber, was mit dem angesparten Altersguthaben passiert, wenn der Versicherte stirbt.

Volle Rückgewähr

Wird das Altersguthaben zusätzlich zur Partnerrente an die Begünstigten ausbezahlt, spricht man von einer vollen Rückgewähr.

Teilweise Rückgewähr

Eine Teilrückgewähr besteht dann, wenn nur die bei der Stiftung getätigten freiwilligen Einkäufe «geschützt» sind.

Keine Rückgewähr

Wenn die Versicherungsdeckung keine Rückgewähr auf dem Altersguthaben vorsieht, wird das Altersguthaben im Todesfall um die durch die Versicherung zu zahlende Partnerrente reduziert.