Das Freizügigkeitskonto kommt dann zum Einsatz, wenn Sie vor der Pensionierung eine Arbeitsstelle verlassen, ohne unmittelbar eine neue Job anzutreten. Ihre Pensionskasse wird Sie im Rahmen des Austritts fragen, wohin sie Ihr Altersguthaben überweisen darf. Da Sie (vorübergehend) keiner neuen Pensionskasse angeschlossen sind, muss das Altersguthaben irgendwo «zwischen-parkiert» werden. Sie müssen also ein Freizügigkeitskonto eröffnen, wo das Geld von der Pensionskasse überwiesen werden kann.

Welche Freizügigkeits-Angebote gibt es und welche sind die besten?

Banken interessieren sich nur mässig für Freizügigkeitsgelder. Zwar handelt es sich in der Freizügigkeit oft um höhere Beträge als in der 3. Säule, die Gelder sind aber oft nur kurzfristig auf einem Freizügigkeitskonto. Deshalb sind die Zinsen auf Freizügigkeitskonten tiefer als auf 3a-Konten. Zudem fallen teilweise noch Gebühren für die Kontoführung und für Saldierungen an. Es lohnt sich deshalb, die aktuellen Zinsen und Kosten von Freizügigkeitskonten zu vergleichen:

7.2.2024Ø letzte 4 JahreGebühren
Kontoführung
pro Jahr
Gebühren
WEF-Bezug
Gebühren
Saldierung
Clientis Bank Toggenburg1.700%0.322%400.0025.00
Hypo Vorarlberg (Schweiz)1.500%1.250%400.0025.00
Caisse d’Epargne d’Aubonne1.300%0.408%k.A.
Ein Auszug aus dem Vergleich der Zinsen und Gebühren von Freizügigkeitskonten bei über 90 Banken

Freizügigkeitskonto einfach online eröffnen

Da Freizügigkeitskonten oft nur kurzfristig gehalten werden, ist es besonderen interessant, wenn man diese einfach online eröffnen kann. Diesbezüglich haben sich zwei unterschiedliche Wege etabliert:

  1. Sie eröffnen zuerst ein Konto bei der Freizügigkeitsstiftung Ihrer Wahl. Nach der Eröffnung erhalten Sie dann in der Regel ein Transferformular, das Ihre Angaben und die Angaben zum eröffneten Konto enthält und das Sie Ihrer bisherigen Pensionskasse einreichen können. Beispiele für einfache Online-Eröffnungen: VIAC (digitales Angebot in Kooperation mit der WIR-Bank) und Frankly (digitales Angebot der Zürcher Kantonalbank), wobei VIAC bessere Zinsen bezahlt als Frankly.
  2. Sie füllen das Formular der Freizügigkeitsstiftung aus, das sämtliche Angaben Ihrerseits enthält und schicken dieses direkt an Ihre bisherige Pensionsasse. In diesem Fall erfolgt die Kontoeröffnung erst nachdem Ihr Geld bei der Freizügigkeitsstiftung eingegangen ist, was möglicherweise etwas gewöhnungsbedürftig ist. Beispiele: UBS oder Stiftung Auffangeinrichtung BVG.

Natürlich können Sie sich auch physisch in eine Bank vor Ort begeben und dort ein Freizügigkeitskonto eröffnen lassen.

Freizügigkeitsguthaben investieren und in Fonds anlegen

Falls Sie Ihre Freizügigkeitsgelder nicht nur kurzfristig auf einem Konto deponieren möchten, sondern davon ausgehen, dass diese längerfristig in der Freizügigkeit bleiben werden, bietet es sich an, Freizügigkeitsgelder in Wertschriften anzulegen. So haben Sie die Chance auf eine Mehrrendite und schützen Ihre Gelder vor Inflation.

Wie bereits eingangs dieses Kapitels erwähnt, gibt es im Bereich der Anlage von Freizügigkeitsgeldern neben den Banken auch bankunabhängige Anbieter. Da Banken für Vorsorgefonds oft hohe wiederkehrende Gebühren von mehr als einem Prozent verlangen, sind auch hier digitale Anbieter zu bevorzugen.

Neben Frankly und VIAC, hat sich insbesondere finpension einen Namen als Anbieter einer Wertschriftenlösung für die Freizügigkeit gemacht. Das Angebot von finpension zeichnet sich durch folgende wirtschaftliche Vorteil aus:

  • finpension hat zwei Freizügigkeitsstiftungen. Falls Sie Ihre PK-Austrittsleistungen splitten möchten, können Sie beide Teile in derselben App verwalten.
  • Mit finpension können Sie bis zu 100 % in Aktien investieren, weil andere Freizügigkeitsguthaben mitberücksichtigt werden können. Bei Frankly ist der Aktienanteil auf 75 % beschränkt. VIAC unterscheidet zwischen dem Obligatorium (max. 80 % Aktien) und dem Überobligatorium (max. 100 % Aktien).
  • finpension bietet Fonds aller drei Schweizer Fondshäuser an (Credit Suisse, Swisscanto und UBS), VIAC nur von Credit Suisse und Swisscanto, Frankly natürlich nur von Swisscanto (weil Frankly wie Swisscanto der Zürcher Kantonalbank gehört).
  • finpension bietet bald auch eine Anlagelösung fürs freie Vermögen an. Dann wird man die Freizügigkeitsgelder im Rahmen der Pensionierung ins freie Vermögen überführen können.

Weiter zum Angebot von finpension.

Freizügigkeitspolice von Versicherungen

Sie können mit dem Freizügigkeitskapital auch eine Versicherungspolice abschliessen, die einen Versicherungsschutz im Todes- oder Invaliditätsfall bietet. Dieser Versicherungsschutz ist jedoch nicht gratis. Sie bezahlen eine Prämie, in welcher auch die Kosten der Versicherung enthalten sind. Wir empfehlen mangels Transparenz keine kombinierte Versicherung in Form von Freizügigkeitspolicen (Sparen & Risikodeckung). Falls Sie über genügend finanzielle Möglichkeiten verfügen, sollten Sie anstelle dessen besser einen möglichen Versicherungsbedarf separat und getrennt vom Freizügigkeitsguthaben versichern lassen.

Fürs Verständnis: Geld «liegt» bei einer Freizügigkeitsstiftung

Die Mehrheit der Angebote zur Anlage von Freizügigkeitsgelder wird durch Banken vertrieben. Die rechtliche Einheit hinter den Angeboten ist allerdings nicht die Bank selbst, sondern eine Freizügigkeitsstiftung. Denn der Gesetzgeber schreibt vor, dass Freizügigkeitsgelder von einer Freizügigkeitsstiftung verwaltet werden müssen, unabhängig davon, ob es sich um eine Konto- oder Wertschriftenlösung handelt.

In vielen Fällen besteht eine starke Bindung der Stiftung zur entsprechenden Bank. Es gibt aber auch unabhängige Freizügigkeitsstiftungen, die mehrheitlich darauf spezialisiert sind, Freizügigkeitsguthaben in Wertschriften anzulegen.

Wann Sie ein Freizügigkeitskonto brauchen?

Grundsätzlich brauchen Sie immer dann ein Freizügigkeitskonto, wenn Sie über Pensionskassenguthaben der zweiten Säule verfügen, das nicht mehr in einer Pensionskasse sein kann. Da Freizügigkeitskonten nicht ohne weiteres bezogen werden können, ist damit gewährleistet, dass das Geld den Zweck der Vorsorge fürs Alter nicht verliert.

In den folgenden Fällen spricht man von einem Freizügigkeitsfall:

  • Auszeit: Sie sind vorübergehend ohne Job (Weltreise, arbeitslos, Weiterbildung, Kinderbetreuung usw.).
  • Wegzug ins Ausland: Sie ziehen ins Ausland oder arbeiten für eine gewisse Zeit im Ausland.
  • Unterschreitung der BVG-Eintrittsschwelle: Sie haben Ihr Pensum reduziert und verdienen neu weniger als die BVG-Eintrittsschwelle vorsieht.
  • Selbstständigkeit: Sie machen sich selbstständig und verzichten auf den Bezug des Freizügigkeitsguthabens.
  • Scheidungsausgleich: Sie haben sich scheiden lassen und einen Teil des PK-Guthabens Ihres ehemaligen Partners erhalten.

Sie entscheiden fortan, was mit dem Geld aus der Pensionskasse passiert. Deshalb der Begriff «Freizügigkeit». Sie entscheiden selbst, bei welchem Anbieter Sie das Geld deponieren möchten und in welcher Form Sie das Geld anlegen möchten (Konto, Depot oder Police).

Was, wenn Sie bereits einen neuen Arbeitgeber haben?

Falls Sie bereits einen neuen Arbeitgeber haben, wird Ihre Pensionskassenguthaben direkt an Ihre neue Pensionskasse übertragen, es sei denn Sie instruieren eine Auszahlung auf ein (oder im Falle des Splittings auf zwei) Freizügigkeitskonto oder im Falle des Splittings auf zwei Freizügigkeitskonten. In der Regel weiss die Pensionskasse nicht, ob Sie einen neuen Arbeitgeber haben oder nicht. Deshalb hängt es davon ab, was Sie Ihrer alten Pensionskasse für eine Instruktionen erteilen.

Wie viele Freizügigkeitskonten kann man haben?

Gesetzlich ist die Anzahl der Freizügigkeitskonten, die Sie gleichzeitig haben können, unbeschränkt. Bei der Auszahlung aus der Pensionskasse ist allerdings immer nur eine Aufteilung auf maximal zwei Konten möglich.

Sie können von Ihrer bisherigen Vorsorgeeinrichtung verlangen, dass das Freizügigkeitsguthaben im Zeitpunkt des Austritts aus der PK auf zwei Freizügigkeitsstiftungen übertragen wird (Splitting). So können Sie die verschiedenen Freizügigkeitslösungen miteinander kombinieren:

  • Freizügigkeitskonto
  • Anlage in Wertschriften / Freizügigkeitsdepot
  • Freizügigkeitspolice mit Risikoschutz

Wir empfehlen Ihnen, von der Möglichkeit des Splittings der Freizügigkeitsleistung Gebrauch zu machen. Sie erlangen mehr Flexibilität bei der Anlage der Freizügigkeitsgelder. Allenfalls können Sie zudem die verschiedenen Töpfe im Zeitpunkt der Pensionierung gestaffelt beziehen, was in vielen Kantonen weniger Steuern (Kapitalbezugssteuer) verursacht.

Was passiert, wenn ich der neuen Pensionskasse Freizügigkeitsguthaben verschweige?

Die neue Pensionskasse kann nicht wissen, ob und wie viele Freizügigkeitskonti Sie haben. Obwohl Sie von Gesetzes wegen verpflichtet sind, sämtliche Freizügigkeitsleistungen in die neue Pensionskasse des neuen Arbeitgebers zu überweisen (bis zum Erreichen der maximalen reglementarischen Leistungen), kann also niemand kontrollieren, ob Sie das auch wirklich tun. Wenn Sie Freizügigkeitsguthaben nicht wie vorgeschrieben in die Pensionskasse einbringen, kann das darüber hinaus zu folgenden Nachteilen führen:

  • Allenfalls sind Sie schlechter gegenüber den Risiken Tod und Invalidität geschützt. Es gibt PK-Modelle, bei welchen die Höhe des Altersguthabens einen Einfluss auf die Höhe der Invaliden-, Witwen- und Waisenrenten hat. Es gibt aber auch Modelle, bei welchen es keinen Zusammenhang zwischen Altersguthaben und Renten gibt.
  • Das nicht eingebrachte Kapital kann später nicht als Rente bezogen werden. Freizügigkeitsstiftungen bieten in der Regel keine Renten an und wenn, dann verhältnismässig schlechtere als Pensionskassen.
  • Möchten Sie die Freizügigkeitsleistung erst später einbringen, ist es nicht sicher, dass die Pensionskasse diese noch annimmt.

Wo das Geld in der 2. Säule liegt, hat auf das Potential für freiwillige Einkäufe übrigens keinen Einfluss. Auch Freizügigkeitsguthaben müssen zum Altersguthaben der Pensionskasse hinzu gezählt werden. Sie können also das Einkaufspotenzial nicht erhöhen, indem Sie nicht alles in die PK einbringen.

Wer «erbt» das Freizügigkeitskonto im Todesfall?

Eine interessante Frage ist die, wer das Geld auf einem Freizügigkeitskonto im Todesfall erhält. Im Gegensatz zur Pensionskasse, bieten Freizügigkeitskonten keinen Schutz gegen die Risiken Tod und Invalidität. Falls Sie auf einen solchen Schutz angewiesen sind, weil Sie zum Beispiel eine Familie haben, sollten Sie sich überlegen, ob Sie eine Versicherung abschliessen sollten.

Doch nun zurück zum eigentlichen Thema und der Frage, wer das Freizügigkeitskonto bekommt, wenn der Kontoinhaber oder die Kontoinhaberin stirbt. Im Gegensatz zur allgemeinen Erwartung fällt das Freizügigkeitskonto nämlich nicht in die Erbmasse sondern wird gesondert vom Nachlass verteilt. Freizügigkeitskonten sollen primär denjenigen Personen zugute kommen, die vom verstorbenen Kontoinhaber oder der Kontoinhaberin finanziell abhängig waren.

Der Vorsorgezweck der zweiten Säule geht also dem Erbrecht vor, wobei natürlich relativiert werden muss, dass in gewissen Fällen die vorsorgerechtliche Begünstigung an Freizügigkeitsgeldern mit dem Erbrecht übereinstimmen, aber nicht immer.

Wann ist eine Auszahlung des Freizügigkeitskontos möglich?

Grundsätzlich kann das Freizügigkeitskonto erst im Rahmen der Pensionierung bezogen werden. Es gibt aber Ausnahmen. In den folgenden Fällen können Freizügigkeitsgelder vorher schon bezogen werden:

  • Wenn Sie selbstbewohntes Wohneigentum (WEF) erwerben möchten.
  • Sich selbstständig machen (muss von der Ausgleichskasse anerkannt werden).
  • Auswandern.

Alternativ zu einem WEF-Vorbezug bietet sich eine Verpfändung an, insbesondere dann, wenn in Wertschriften angelegte Freizügigkeitsgelder weiterhin investiert bleiben sollen.