Alle fünf Jahre kann man seine 3. Säule im Zusammenhang mit Wohneigentum vorbeziehen. Ob man die Hypothek mit der Säule 3a regelmässig abzahlen soll, hängt vor allem von zwei Faktoren ab:

Sind die 3a-Gelder in Aktien investiert

Wenn Sie die 3a-Gelder in Aktien investiert haben, können Sie berechtigte Hoffnung haben, dass Sie langfristig mehr Rendite erwirtschaften, als Sie an Hypothekarzinsen bezahlen. Deshalb lohnt sich eine Amortisation der Hypothek nicht, wenn man die 3. Säule investiert hat.

Wenn man die Säule 3a investiert hat, kommt man in den Genuss weiterer Vorteile. So müssen die Erträge nicht als Einkommen versteuert werten und auch das 3a-Guthaben muss nicht als Vermögen deklariert werden. Haben Sie Ihre 3. Säule investiert, dann macht es also wenig Sinn, die Wertschriften liquidieren zu lassen, um damit die Hypothek zu amortisieren.

Wenn Sie Ihre Säule 3a nicht investiert haben, dann sieht die Sache anders aus. Weil man auf 3a-Konti praktisch keine Zinsen mehr kriegt, ist eine Amortisation der Hypothek interessant. Sie können damit die Zinslast der Hypothek reduzieren.

Wie hoch ist die Progression der Kapitalbezugssteuer an Ihrem Wohnsitz?

Ein Grund, warum man empfiehlt, die Säule 3a regelmässig zu beziehen, um die Hypothek zu amortisieren, ist die Progression der Kapitalbezugssteuer.

Immer, wenn man Geld aus der Vorsorge in Kapitalform bezieht, bezahlt man eine Steuer. Diese Steuer ist progressiv, aber nicht in jedem Kanton gleich stark. Wenn die Steuerprogression hoch ist, wenn man also prozentual für einen kleinen Kapitalbezug deutlich weniger Steuern bezahlt als für einen grossen, dann kann es sich lohnen, die Säule 3a regelmässig zu beziehen. Mit mehreren kleinen Bezügen kann man die Progression «brechen».

In der folgenden Tabelle sehen Sie, wie viel mal mehr Steuern (in %) man bezahlt bei einem Kapitalbezug von 250’000 Franken im Vergleich zu einem Kapitalbezug von 50’000 Franken.

KantoneCHF 50’000CHF 250’000 x-fache an Steuern
bei hohem Kapitalbezug*
SZ, Schwyz1.40%6.30%4.50
ZG, Zug1.80%5.00% 2.78
SH, Schaffhausen2.40%5.50%2.29
FR, Fribourg4.10%9.20%2.24
BS, Basel3.70%8.30%2.24
GE, Genève3.00%6.70%2.23
AG, Aarau3.30%7.30%2.21
SO, Solothurn3.60%7.00%1.94
VD, Lausanne5.60%10.80%1.93
AI, Appenzell2.50%4.80%1.92
BE, Bern3.60%6.70%1.86
LU, Luzern4.10%7.40%1.80
NW, Stans4.30%7.20%1.67
NE, Neuchâtel4.90%8.20%1.67
JU, Delémont5.40%8.70%1.61
VS, Sion4.40%6.40%1.45
BL, Liestal3.50%4.90%1.40
GR, Chur3.90%5.40%1.38
UR, Altdorf3.90%5.30%1.36
TI, Bellinzona4.00%5.40%1.35
ZH, Zürich4.60%6.00%1.30
OW, Sarnen5.20%6.70%1.29
GL, Glarus4.90%6.30%1.29
SG, St. Gallen5.80%7.20%1.24
TG, Frauenfeld6.40%7.90%1.23
AR, Herisau7.60%9.00%1.18
Steuerprogression der Kapitalbezugssteuer

Eine Alternative zum Brechen der Steuerprogression über eine regelmässige Amortisation ist der gestaffelte Bezug.