Ja, grundsätzlich müssen Sie sämtliche Freizügigkeitsguthaben wieder in die Pensionskasse einbringen, wenn Sie einen neuen Arbeitgeber haben und in der Pensionskasse versichert sind. Die Einbringungspflicht besteht jedoch nur bis zu den maximalen reglementarischen Leistungen.
Muss ich das Geld wieder in die Pensionskasse einbringen, wenn ich eine neue Stelle antrete?
Freizügigkeitsstiftung