Die pauschale Gebühr berechnet sich auf dem durchschnittlichen Wert des Vorsorgeguthabens per Ende Monat. Sie wird quartalsweise dem Vorsorgeguthaben belastet. Im Falle eines Ein- oder Austritts erfolgt die Belastung der Kosten pro rata temporis auf Monatsbasis. Weitere Informationen zu den Gebühren entnehmen Sie der Gebührenordnung.
Wie wird die pauschale Gebühr berechnet und wann wird sie belastet?
Freizügigkeitsstiftung