Die pauschale Gebühr berechnet sich auf dem durchschnittlichen Wert des Vorsorgeguthabens per Ende Monat. Sie wird quartalsweise dem Vorsorgeguthaben belastet. Im Falle eines Ein- oder Austritts erfolgt die Belastung der Kosten pro rata temporis auf Monatsbasis. Weitere Informationen zu den Gebühren entnehmen Sie der Gebührenordnung.