Eine vorzeitige Auszahlung von 3a-Guthaben ist in folgenden Fällen möglich:

  • Zur Finanzierung von Wohneigentum (Wohneigentumsförderung).
  • Für die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit.
  • Wenn man auswandert und die Schweiz endgültig verlässt.
  • Beim Bezug einer vollen Invalidenrente und das Invaliditätsrisiko nicht versichert ist.