Eine vorzeitige Auszahlung von 3a-Guthaben ist in folgenden Fällen möglich:
- Zur Finanzierung von Wohneigentum (Wohneigentumsförderung).
- Für die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit.
- Wenn man auswandert und die Schweiz endgültig verlässt.
- Beim Bezug einer vollen Invalidenrente und das Invaliditätsrisiko nicht versichert ist.