Ein freiwilliger Einkauf ist eine zusätzliche freiwillige Einzahlung in die Pensionskasse.

Mit einem freiwilligen Einkauf kann die persönliche Vorsorge verbessert werden. Zudem können freiwillige Einkäufe vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden (wie Einzahlungen in die Säule 3a).

Bei Wohnsitz im Ausland ist die Abzugsfähigkeit von freiwilligen Einkäufen vorgängig mit der Steuerbehörde zu klären.