Dass 1e-Vorsorgepläne viele Vorteile haben, ist bekannt. Im folgenden Beitrag möchten wir einen Schritt weiter gehen und einen Einblick geben in die Ausgestaltung von solchen 1e-Plänen.
Dies nachdem wir einen Meilenstein erreicht haben. Denn die durch finpension verwaltete 1e Sammelstiftung zählt seit 1. Januar 2020 über 100 angeschlossene Unternehmen mit rund 1’000 Versicherten.
Für die Auswertung wurden 109 Unternehmen mit 133 Vorsorgeplänen berücksichtigt. Bonuspläne wurden nicht in die Auswertung aufgenommen, da sie oft anderen Gesetzmässigkeiten unterliegen.
Management Summary
- Lediglich 16 Prozent der Vorsorgepläne beginnen mit 18 Jahren, die klare Mehrheit erst mit 25 Jahren.
- Ein grosser Anteil der untersuchten Pläne nutzt das volle gesetzliche Potential beim Sparen aus (25 % Sparbeitrag von 132’300 bis 882’000 Franken).
- 70 Prozent der Pläne kennen einen einheitlichen Sparbeitragssatz für alle Alterskategorien.
- Die Arbeitgeber übernehmen einen grösseren Anteil an den Risikokosten als an den Sparbeiträgen.
- Der versicherte Risikolohn wird eher nach oben begrenzt als der Sparlohn.
- Mehr als die Hälfte der Pläne hat einen minimal versicherten Lohn definiert.
Beginn des Sparprozesses und der Risikoversicherung
21 der Vorsorgepläne beginnen bereits mit 18 Jahren zu greifen, 112 erst im Alter von 25 Jahren. Warum das so ist, lässt sich einfach erklären: Der Gesetzgeber sieht in seinen Mindestvorgaben für das BVG-Obligatorium vor, dass der Sparprozess erst mit 25 Jahren beginnt. Daran orientieren sich auch viele Pensionskassen. Nur wenige reduzieren das Eintrittsalter für Sparbeiträge auf 18 Jahren. Wird nun ein 1e-Plan für Löhne über 132’300 Franken aufgesetzt, übernimmt man gewöhnlich die Regelung aus der Basiskasse.
Im Gegensatz zur Basiskasse, wo die Risikoversicherung generell bereits mit 18 Jahren beginnt, gibt es im 1e-Plan in der Regel keine Unterscheidung des Eintrittsalters fürs Sparen und die Risikodeckung. Beide beginnen entweder mit 18 oder mit 25 Jahren, ausnahmsweise auch dazwischen (2 Fälle mit 20 Jahren).
Höhe der Sparbeiträge
In 94 der 133 Vorsorgeplänen sind die Sparbeiträge linear, das heisst die Beitragssätze sind für alle Alterskategorien gleich hoch. Mehr als die Hälfte dieser Vorsorgepläne haben einen Sparbeitrag von 25 Prozent (Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen), was dem gesetzlichen Maximum entspricht.
Die übrigen 39 Pläne kennen keinen einheitlichen Sparbeitragssatz. Die Spannweite bewegt sich von 7 bis 25 Prozent, der Durchschnitt von 12 Prozent in der Kategorie 25-34 bis 20 Prozent in der Kategorie 55-65. Bei gestaffelten Sparbeiträgen wären auch Sätze von über 25 Prozent erlaubt, da das gesetzliche Maximum von 25 Prozent grundsätzlich lediglich im Durchschnitt eingehalten werden muss (steuerrechtliche Beurteilung vorbehalten).
25-34 | 35-44 | 45-54 | 55-65 | |
Tiefster Wert | 7% | 9% | 11% | 12% |
Mittelwert | 12% | 14% | 18% | 20% |
Höchster Wert | 22% | 22% | 25% | 25% |
Anteil des Arbeitnehmers an den Spar- und Risikobeiträge
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Arbeitgeber mindestens 50 Prozent der Spar- und Risikobeiträge übernimmt. Bei den Sparbeiträgen gehen zwei Drittel der Arbeitgeber weiter und übernehmen einen grösseren Anteil an den Sparbeiträgen. Der Arbeitnehmer muss lediglich 40, 33, 25 oder 20 Prozent tragen. Bei einem Drittel der untersuchten Pläne werden die Beiträge paritätisch finanziert; Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen beide gleich viel, je 50 Prozent.
Bei den Risikobeiträgen übernehmen die Arbeitgeber noch etwas mehr. Fast ein Drittel der Arbeitgeber trägt die gesamten Risikokosten. In gleich vielen Plänen ist die Aufteilung 50 / 50. Der Rest verteilt sich auf gängige Werte.
Dass die Arbeitgeber einen höheren Anteil an den Risikobeiträgen übernehmen, ist damit zu begründen, dass die Risikobeiträge im Verhältnis zu den Sparbeiträgen viel tiefer ausfallen.
Gesetzliche Einschränkungen für Wahlpläne
Wenn der Arbeitnehmer aus verschiedenen Plänen aussuchen kann, spricht man von Wahlplänen. In diesen Wahlplänen sind die Sparbeitragssätze des Arbeitnehmers unterschiedlich hoch. Der Sparbeitrag des Arbeitgebers muss jedoch innerhalb eines Kollektivs immer gleich hoch sein.
Zum Kollektiv:
Ein Kollektiv muss durch objektive Kriterien definiert werden, beispielsweise durch die Kaderstufe, die Funktion, die Höhe des Lohns oder das Alter. Der Arbeitgeber kann maximal drei Wahlpläne pro Kollektiv anbieten. Die Sparbeiträge des Arbeitgebers und des Arbeitsnehmers dürfen zusammen im «kleinsten» Plan nicht tiefer sein als zwei Drittel der Sparbeiträge im «grössten» Plan.
Planminimum und -maximum
Bei den Planlimiten wird es etwas langweilig. Eine sehr grosse Mehrheit orientiert sich an den gesetzlich vorgegebenen Planlimiten von mindestens 132’300 und maximal 882’000 Franken. 71 Prozent der Pläne gelten für Löhne zwischen 132’300 und 882’000 Franken. Sie nutzen die volle gesetzliche Bandbreite aus.
Sparen | |
Anteil Vorsorgepläne mit Planminimum von CHF 132’300 | 78 % |
Anteil Vorsorgepläne mit Planmaximum von CHF 882’000 | 88 % |
Anteil mit Planminimum von CHF 132’300 und Planmaximum von CHF 882’000 | 71 % |
Beim Risiko sieht es geringfügig anders aus, was darauf zurückzuführen ist, dass der Risikolohn öfters begrenzt wird als beim Sparen. Das hängt damit zusammen, dass der Nutzen einer Risikoversicherung mit zunehmendem Einkommen und Vermögen sinkt.
Risiko | |
Anteil Vorsorgepläne mit Planminimum von CHF 132’300 | 78 % |
Anteil Vorsorgepläne mit Planmaximum von CHF 882’000 | 74 % |
Anteil mit Planminimum von CHF 132’300 und Planmaximum von CHF 882’000 | 61 % |
Minimal versicherter Lohn
Werden die Aufnahmekriterien für den 1e-Plan erfüllt, stellt sich die Frage, wie viel Lohn mindestens versichert wird. Warum diese Frage wichtig ist: In der Regel kennen 1e-Stiftungen Administrationspauschalen pro Versicherten und Jahr. Ohne minimal versicherten Lohn kann es ein ungünstiges Verhältnis von den Kosten zu den Beiträgen geben. Im Extremfall sind die Beiträge (Sparen und Risiko) tiefer als die jährliche Pauschale. Beispiel: Lohn 132’500 – Koordinationsabzug 132’300 = 200 Franken versicherter Lohn
- Sparbeiträge 20 % x 200 = 40 Franken
- Risikobeiträge z. B. 1.5 % x 200 = 3 Franken
- Administrationspauschale = 100 Franken
- Total Kosten = 143 Franken
Durch einen minimal versicherten Lohn kann man dem entgegenwirken. Der minimal versicherte Lohn kommt dann zur Anwendung, wenn die Eintrittsschwelle überschritten wird. In 47 Prozent der untersuchten Pläne ist ein minimal versicherter Lohn definiert, und zwar auf der Höhe der minimalen AHV-Rente von 14’340 Franken. Weitere neun Prozent haben den minimal versicherten Lohn des BVG-Obligatoriums von 3’585 Franken eingesetzt. Über 40 Prozent der Pläne sieht keinen minimal versicherten Lohn vor.
Die finpension 1e Sammelstiftung verrechnet eine Administrationspauschale von 100 Franken pro Versicherten. Andere Sammelstiftungen verlangen deutlich mehr, beispielsweise 350 oder 500 Franken. Gerne begleiten wir Sie und Ihre Angestellte bei der Einführung eines 1e-Plans mit unserer Expertise.