Wie hoch sind die Beiträge an die Pensionskasse? Und was zahlen Arbeitnehmende und Arbeitgebende? Wir geben Ihnen die wichtigsten Informationen zu den BVG-Beiträgen und zeigen Ihnen, wie Sie die Pensionskassenbeiträge berechnen können.
Inhalt
Was sind Pensionskassenbeiträge?
Angestellte in der Schweiz sparen mit den BVG-Beiträgen (umgangssprachlich auch Pensionskassenbeiträge genannt) Geld an für das ordentliche Rentenalter. Per Gesetz muss der Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Pensionskassenbeiträge bezahlen (Art. 66 BVG). Die Beiträge zieht Ihr Arbeitgeber direkt von Ihrem Bruttolohn ab. Manche Arbeitgeber zahlen freiwillig mehr, um die Vorsorge ihrer Angestellten zu stärken.
Bei den BVG-Beiträgen wird zwischen dem obligatorischen und dem überobligatorischen Teil unterschieden. Gesetzliche Vorgaben zur Beitragshöhe gibt es nur im Obligatorium.
Was ist das Mindesteinkommen für die Pensionskasse?
Das Mindesteinkommen für den Anschluss an eine Pensionskasse liegt im 2024 bei 22’050 Franken. Per 2025 erhöht sich das Mindesteinkommen auf 22’680 Franken. Das gilt, sofern Sie diesen Mindestlohn von einem einzigen Arbeitgeber erhalten.
BVG-Beiträge nach Alter auf einen Blick
In der untenstehenden Tabelle finden Sie die gesetzlich festgelegten Pensionskassenbeiträge, aufgeteilt nach Alter.
Vom 1.1. bis 31.12. im Jahr, in welchem Sie den hier aufgeführten Geburtstag feiern: | Sparbeitrag | Ihr Maximal-Anteil |
25. – 34. | 7 % | 3.5 % |
35. – 44. | 10 % | 5 % |
45. – 54. | 15 % | 7.5 % |
55. – 65. | 18 % | 9 % |
Wie kann ich den BVG-Beitrag berechnen?
Die Berechnung der BVG-Beiträge basiert auf dem versicherten Lohn. Der versicherte Lohn ist nicht nur nach unten, sondern auch nach oben begrenzt. Der maximal versicherte Bruttolohn liegt im 2024 bei 88’200 Franken. Löhne die höher sind, werden im obligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge nicht berücksichtigt.
Um den versicherten Lohn zu berechnen, müssen Sie von Ihrem Bruttolohn den Koordinationsabzug abziehen. Das Ergebnis ist Ihr versicherter Lohn. Nun multiplizieren Sie den versicherten Lohn mit dem für Sie gültigen Sparbeitrag als Dezimalzahl (z.B. statt 3.5 % verwenden Sie 0.035). Dazu ein Beispiel:
Nur Obligatorium versichert | |
Jahreslohn | CHF 95’000 |
Maximum BVG-Obligatorium | CHF 88’200 |
Koordinationsabzug | CHF 25’725 |
Versicherter Lohn | CHF 62’475 |
Beitragssatz Arbeitnehmer | 3.5 % |
Jährlicher Arbeitnehmerbeitrag | CHF 2’186.60 |
Beitragssatz Arbeitgeber | 3.5 % |
Jährlicher Arbeitgeberbeitrag | CHF 2’186.60 |
Total jährlicher Sparbeitrag | CHF 4’373.20 |
pro Monat | CHF 364.40 |
Wie kann ein freiwilliger Einkauf meine Vorsorge verbessern?
Wer seine Vorsorge verbessern will, kann das mit einem freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse tun. Ein Einkauf schliesst mögliche Vorsorgelücken, die etwa durch Unterbrechungen im Erwerbsleben oder durch Jobwechsel entstehen können. Zudem können Sie mit dem Einkauf Steuern sparen.
In anderen Artikeln von uns erfahren Sie, wann freiwillige Einkäufe sich am meisten lohnen und wie Sie Ihr Einkaufspotenzial der Pensionskasse berechnen können.
Was passiert bei einem Invaliditätsfall?
Nach Eintritt eines Invaliditätsfalls infolge Krankheit oder Unfall und nach Ablauf einer bestimmten Wartefrist (in der Regel 6 Monate) übernimmt die Versicherung oder Pensionskasse die Zahlung der Spar- und Risikobeiträge.
Der Versicherte wird von der Prämienlast befreit. Die Vorsorge wird aber trotzdem weitergeführt. Die Höhe der Prämienbefreiung orientiert sich am Invaliditätsgrad und am Grad der Arbeitsunfähigkeit des Versicherten.
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