Meist gilt: Wer mehr verdient, zahlt prozentual eine höhere Steuer als jemand mit einem niedrigerem Einkommen. Wir erklären den Begriff und zeigen mit Beispielen, wie hoch die Steuerprogression in der Schweiz in den Städten Zürich, Schwyz und Bern ausfallen kann.

Inhalt

Was bedeutet Steuerprogression?
Steuerprogression in Zürich, Bern und Schwyz
Steuerliche Progression durch Abzüge abschwächen
Was gilt beim Bezug von Vorsorgegeldern?
Es gibt keine Steuerklassen in der Schweiz

Was bedeutet Steuerprogression?

Der Begriff Steuerprogression bedeutet: Die Steuer nimmt mit zunehmender Höhe des Einkommens nicht nur in Franken zu, sondern auch prozentual.

Ein Beispiel: Frau Urwyler wohnt in der Stadt Bern und hat ein steuerbares Einkommen von 50’000 Franken im Jahr. Ihre Einkommenssteuer beträgt 9’389 Franken, sprich 18.78% von ihrem steuerbaren Lohn. Herr Schneider hingegen hat nur einen steuerbaren Lohn von 25’000 Franken und zahlt Steuern in der Höhe von 4’068 Franken. Gemessen am Einkommen muss Herr Schneider 16.27% abgeben. Annahme: Beide sind alleinstehend, konfessionslos und haben keine Kinder.

Quelle: Steuerrechner der eidgenössischen Steuerverwaltung, Steuerjahr 2024

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Steuerprogression in Zürich, Bern und Schwyz

Je nach Wohnort unterscheiden sich die Steuersätze, da die Steuern in der Schweiz nicht nur vom Bund, sondern auch von den Kantonen und Gemeinden erhoben werden. Die Einkommenssteuer ist in der Regel progressiv, nur die Kantone Obwalden und Uri kennen einen einheitlichen, vom Lohn unabhängigen Steuersatz.

Wir schauen uns nun die Steuerprogression in den Städten Zürich, Bern und Schwyz im Vergleich an. Die Tabelle zeigt die zusammengerechneten Steuern vom Bund, Kanton und der Gemeinde in % des steuerbaren Einkommens.

Steuerprogression von den Städten Schwyz, Zürich und Bern im Vergleich, angegeben in Prozent vom steuerbaren Einkommen. Beispiel: Bei 100'000 Franken zahlt man in Schwyz 13.54%, in Zürich 16.23% und in Bern 23.35% vom Einkommen als Steuern.

Hier die Steuerprogression in Zürich, Bern und Schwyz als Tabelle und in Frankenbeträgen:

Steuerbares Einkommen in CHFSteuer in SchwyzSteuer in ZürichSteuer in Bern
25’0001’8351’3664’068
50’0004’9224’8669’389
100’00013’54016’23023’350
250’00050’12969’06881’402
500’000120’096172’304187’344

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Steuerliche Progression durch Abzüge abschwächen

Die steuerliche Progression lässt sich durch Abzüge in der Steuererklärung abschwächen. Eine Möglichkeit ist das Einzahlen in die Säule 3a, da Sie die Einzahlungen komplett vom steuerbaren Einkommen abziehen dürfen. Mehr zur Steuerersparnis der Säule 3a erfahren Sie im verlinkten Artikel.

Die anderen Steuerabzüge unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Mögliche Abzüge sind (Liste nicht abschliessend):

  • Krankenkassenprämien
  • Abzüge für Verheiratete
  • Kinderabzüge
  • Abzüge für Fremdbetreuung der Kinder
  • allgemeine Berufsauslagen
  • Fahrtkosten zum Arbeitsort (öffentliche Verkehrsmittel)
  • auswärtige Verpflegungskosten (an Arbeitstagen, falls Sie über Mittag nicht nach Hause gehen können)

Was gilt beim Bezug von Vorsorgegeldern?

Beziehen Sie Pensionskasse und Säule 3a, fällt meist eine progressive Steuer an. Im Artikel zu den Kapitalbezugssteuern erfahren Sie mehr.

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Es gibt keine Steuerklassen in der Schweiz

Einige Länder kennen sogenannte Steuerklassen, etwa Deutschland. In der Schweiz gibt es keine Steuerklassen. Massgebend für die Höhe der Einkommenssteuer ist immer das steuerbare Einkommen.

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