Beides, sowohl die Pensionskasse als auch die 3. Säule, können Sie für den Kauf eines Eigenheims vorbeziehen. Dies im Rahmen der Wohneigentumsförderung (WEF).
Was ist besser, die Pensionskasse oder die 3. Säule vorzubeziehen?
Es gibt zwei Standpunkte. Je nach dem kann für Sie der eine oder andere Standpunkt der richtige sein.
Was für den Bezug der Pensionskasse spricht
Für einen Bezug der Pensionskasse spricht, dass Sie den Vorbezug später wieder einbringen und die bezahlte Steuer zurückfordern können.
Einmal bezogene Gelder aus der Säule 3a können Sie im Gegensatz zur Pensionskasse nicht wieder in die 3. Säule zurückzahlen. Die Kapitalbezugssteuer ist nach einem Vorbezug der 3. Säule definitiv. Zudem müssen Sie das Geld ab dem Bezug im Privatvermögen versteuern.
Je länger Ihr Anlagehorizont noch ist, umso mehr können Sie durch die Rückzahlung des Vorbezugs Steuern sparen. Denn Gelder in der Vorsorge unterliegen weder der Vermögens- noch der Einkommenssteuer.
Was für den Bezug der 3. Säule spricht
Für den Bezug der 3. Säule spricht der Fakt, dass Sie nach einem Vorbezug von Pensionskassengeldern keine freiwilligen Einkäufe in die Pensionskasse mehr tätigen können. Erst, wenn Sie den Vorbezug in die Pensionskasse zurückbezahlt haben, können Sie wieder freiwillige Einkäufe vornehmen.
Wenn Sie in den Jahren nach dem WEF-Vorbezug freiwillige Einkäufe vornehmen möchten, empfiehlt es sich, anstelle der PK die 3. Säule zu beziehen.
Fazit: Es kommt drauf an
Vorbezug Pensionskasse | Vorbezug 3. Säule | |
Langer Anlagehorizont | x | |
PK-Einkäufe gewünscht | x |
Veräusserungsbeschränkung
Falls Sie die Pensionskasse für ein Eigenheim vorbeziehen, wird eine Veräusserungsbeschränkung im Grundbuch eingetragen. Das bedeutet, dass Sie die Immobilie nur dann wieder verkaufen können, wenn Sie auch den Vorbezug zurückbezahlen. Die Kosten für die Eintragung der Anmerkung im Grundbuch sind überschaubar (um die 50 Franken).
Beim Bezug von 3a-Geldern gibt es keinen Eintrag im Grundbuch. Eine Rückzahlung ist nicht notwendig und auch nicht möglich.
Vorsorgeschutz überprüfen
Wenn Sie Geld aus der Pensionskasse beziehen, empfiehlt sich, dass Sie Ihren Vorsorgeschutz überprüfen lassen. Es kann sein, dass Ihre Leistungen für die Risiken Tod und Invalidität durch einen Bezug geschmälert werden. Allenfalls macht es Sinn, in diesem Fall eine Zusatzdeckung abzuschliessen. Wir empfehlen Ihnen, diesen Punkt mit Ihrer Vorsorgeeinrichtung zu klären.
Wohneigentum erfordert Eigenmittel
Wer Wohneigentum kaufen möchte, muss tief in die Tasche greifen. Nicht selten müssen sämtliche Ersparnisse angezapft werden, um die erforderlichen Eigenmittel zusammenzubringen. Reichen diese nicht aus, dann kommt oft auch noch die Vorsorge ins Spiel. Vorsorgegelder kann man entweder verpfänden oder vorbeziehen.