Viele kennen das Freizügigkeitskonto – weniger bekannt ist, wo das Geld im Hintergrund verwaltet wird. Dafür ist die Freizügigkeitsstiftung zuständig. Wir erklären, was eine Freizügigkeitsstiftung ist, wann sie zum Einsatz kommt und warum finpension zwei eigene Stiftungen führt.
Inhalt
Was ist eine Freizügigkeitsstiftung?
Freizügigkeitsstiftungen verwalten Gelder aus der beruflichen Vorsorge (2. Säule), wenn kein Anschluss an eine Pensionskasse besteht. Die Stiftungen nehmen das Kapital entgegen und legen es verzinst auf einem Konto oder in Wertschriften an.
Für Kund:innen ist die Freizügigkeitsstiftung kaum sichtbar. Sie eröffnen ein Freizügigkeitskonto bei einem Anbieter und die Stiftung sorgt im Hintergrund für die gesetzeskonforme Verwaltung des Altersguthabens.
Einige Anbieter – wie finpension – führen eigene Freizügigkeitsstiftungen. Andere arbeiten mit externen Stiftungen zusammen. Für die Kontoeröffnung macht das keinen Unterschied.
Ist eine Freizügigkeitsstiftung wie eine Pensionskasse?
Sowohl Freizügigkeitsstiftungen als auch Pensionskassen verwalten das angesparte Altersguthaben aus der zweiten Säule. Der Hauptunterschied liegt bei der Wahlfreiheit.
Bei einer Pensionskasse sind Sie an Ihren Arbeitgeber gebunden. Wer beim Austritt aus der Pensionskasse keinen neuen Arbeitgeber hat, kann das Geld zu einer Freizügigkeitsstiftung seiner Wahl übertragen – und entscheiden, ob es als Konto oder in Wertschriften angelegt werden soll.
Eine vergleichbare Flexibilität gibt es bei der Pensionskasse nur im Rahmen der 1e Vorsorge.
Wann kann ich ein Konto bei einer Freizügigkeitsstiftung eröffnen?
Ein Freizügigkeitskonto können Sie eröffnen, wenn Sie vor der Pensionierung aus der Pensionskasse austreten. Zum Beispiel nach einer Kündigung, ohne direkt eine neue Stelle anzutreten. Dann erhalten Sie die Austrittsleistung der Pensionskasse, also das bisher angesparte Guthaben aus der 2. Säule.
Dieses Guthaben müssen Sie an eine Freizügigkeitsstiftung überweisen. Darum müssen Sie sich aktiv kümmern. Bleibt eine Anweisung aus, muss die Pensionskasse das Guthaben nach spätestens 2 Jahren an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG überweisen. Einige Pensionskassen sehen deutlich kürzere Fristen vor und überweisen das Geld bereits nach 6 Monaten.
Wieso hat finpension eigene Freizügigkeitsstiftungen?
finpension hat 2017 und 2022 eigene Freizügigkeitsstiftungen gegründet. So bleibt die Verwaltung der Vorsorgegelder unabhängig von Banken.
Die Verantwortung für das Vorsorgevermögen liegt bei finpension und wir können alles aus einer Hand anbieten. Kund:innen profitieren von einem zentralen Ansprechpartner – ohne Umwege über Drittanbieter.
Der Vorteil von 2 Freizügigkeitsstiftungen
Beim Austritt aus der Pensionskasse können Sie die Austrittsleistung auf zwei Freizügigkeitsstiftungen aufteilen – ein Vorgehen, das als Splitting bezeichnet wird. Damit sind Sie flexibler bei der Geldanlage und beim Kapitalbezug können Sie Steuern sparen.
Da finpension 2 Freizügigkeitsstiftungen führt, können Sie beide Teile in einer App verwalten. Bei beiden können Sie zwischen einer Konto- und einer Wertschriftenlösung wählen.