Ja, als Alternative zum Vorbezug für selbstgenutztes Wohneigentum bietet sich die Verpfändung der Freizügigkeitsguthaben an. Bei der Verpfändung fallen keine Steuern an. Die Vorsorgegelder können zudem weiterhin von der steuerfreien Rendite der Anlagelösung profitieren.
Kann das Freizügigkeitsguthaben verpfändet werden?
Freizügigkeitsstiftung