Kontoguthaben sind bis 100‘000 Franken pro Vorsorgenehmer privilegiert. Sie fallen im Bankenkonkurs in die zweite statt in die dritte Konkursklasse.

Wertschriftenguthaben sind gegenüber Kontoguthaben sogar noch besser gestellt. Wertschriften werden nämlich nicht auf der Bankbilanz geführt. Sie gelten als Sondervermögen und fallen im Gegensatz zu Kontoguthaben nicht in die Konkursmasse der Bank. So ist ihre Vorsorge bei finpension Freizügigkeitsstiftung maximal sicher.