Die Ersparnisse der Säule 3a können für den Kauf von Wohneigentum genutzt werden. Welche Möglichkeiten, Regeln und Kosten es gibt, bis wann ein Vorbezug möglich ist und ob eine Verpfändung allenfalls sinnvoller ist als ein Bezug, darauf gehen wir in diesem Artikel ein.

Inhaltsverzeichnis

Mit der 3. Säule den Traum vom Eigenheim verwirklichen

Die 3. Säule dient hauptsächlich der Vorsorge fürs Alter. Sie ergänzt die ersten beiden Säulen und sorgt dafür, dass der eigene Lebensstandard auch im Alter gewährleistet ist. Die Vorsorgegelder frühzeitig auszuzahlen, ist eigentlich nicht möglich. Es gibt aber Ausnahmen, eine davon ist der Erwerb von selbst bewohntem Wohneigentum. Oft wird die Säule 3a auch dazu verwendet, den Traum der eigenen vier Wände zu verwirklichen. Diese Möglichkeit wurde im Sinne der staatlichen Wohneigentumsförderung (WEF) geschaffen.

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Was Sie beim WEF-Vorbezug beachten müssen

Bezug nur für Eigenheim am Hauptwohnsitz zulässig

Ein Bezug von 3a-Geldern ist nur für das Eigenheim am Hauptwohnsitz möglich. Auch Mehrfamilienhäuser und Objekte im Ausland können so finanziert werden, jedoch keine Zweit- oder Ferienwohnungen.

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Bezugssteuer wird fällig

Sobald Sie sich Geld aus der 3. Säule auszahlen lassen, müssen Sie eine Steuer bezahlen. Dies ist auch bei einem Vorbezug für Wohneigentum der Fall. Diese Kapitalbezugssteuer kann nicht mit Geldern des Vorbezugs bezahlt, sondern muss aus freien Mitteln beglichen werden. Das sollten Sie bei der Berechnung der Finanzierungskosten berücksichtigen.

Wie hoch die Steuer ist, können Sie mit dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung kalkulieren. Bedenken Sie, insbesondere wenn Sie verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft sind, dass mehrere Bezüge von Vorsorgegeldern im selben Jahr steuerlich zusammengezählt werden und in eine höhere Progression fallen können.

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Auch Teilbeträge sind für den WEF-Vorbezug möglich

Normalerweise können 3a-Konti nur als Gesamtes bezogen werden. Bei der vorzeitigen Auszahlung für Wohneigentum ist es jedoch möglich, nur einen Teil zu beziehen. Der Betrag sollte hoch genug sein, dass die Gebühren nicht zu sehr ins Gewicht fallen, und doch so klein wie möglich, damit Sie Ihre Altersvorsorge nicht mehr als nötig schmälern. Denn ein späteres Zurückzahlen ist in der 3. Säule nicht möglich.

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WEF-Vorbezug nur bis 58 bzw. 59 Jahre möglich

Ein WEF-Vorbezug der 3. Säule ist nur bis 58 bzw. 59 Jahre möglich. Wenn Sie danach Geld aus der dritten Säule beziehen möchten, müssen Sie das gesamte Guthaben eines 3a-Kontos beziehen. Der Grund ist, dass die Gelder der 3. Säule ab dem 59. bzw. 60. Geburtstag ohnehin beziehen kann. Daher gibt es ab dann keine Vorbezüge mehr.

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Kein Mindestbetrag bei der 3. Säule

Beim Bezug der 3. Säule gibt es keinen Mindestbetrag. Es gilt jedoch zu beachten, dass die Vorsorgestiftungen pauschale Gebühren verlangen für einen Vorbezug. Kleinere Beträge zu beziehen, lohnt sich in der Regel nicht.

Vergleich mit der 2. Säule: Beim Vorbezug von PK-Geldern aus der 2. Säule gilt ein Mindestbetrag von 20’000 Franken pro Bezug.

Kein Maximalbetrag bei der 3. Säule

Für die 3. Säule gibt es keine Einschränkung für den Maximalbetrag. Theoretisch können Sie das gesamte Guthaben der 3. Säule beziehen und ins Eigenheim investieren. Ob es jedoch sinnvoll ist, die gesamte Säule 3a für den Hauskauf zu verwenden, dieser Frage gehen wir in einem separaten Beitrag nach.

Vergleich mit der 2. Säule: Will man die Pensionskassengelder für Wohneigentum vorbeziehen, gibt es eine Einschränkung. Höchstens die Hälfte der erforderlichen Eigenmittel von 20 Prozent dürfen aus der 2. Säule stammen.

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Nur alle fünf Jahre WEF-Bezug möglich

Der Bundesrat hat in der Verordnung über die Wohneigentumsförderung (WEFV) geregelt, dass ein Vorbezug für selbstbewohntes Wohneigentum pro Vorsorgestiftung nur alle fünf Jahr geltend gemacht werden kann. Falls Sie 3a-Konti bei fünf verschiedene Vorsorgeeinrichtungen führen, ist es demnach möglich, jedes Jahr einen WEF-Vorbezug zu machen. Der Bundesrat hat diese Vorschrift eingeführt, um die Vorsorgestiftungen vor überhöhtem administrativem Aufwand zu schützen.

Bei Ehen oder eingetragenen Partnerschaften können beide Personen unabhängig voneinander Geld aus der 3. Säule beziehen. Für beide gilt die Fünf-Jahres-Frist separat. Bedingung dafür ist, dass auch beide tatsächlich am Eigentum beteiligt sind.

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Bezogenes Geld kann nicht wieder in die Säule 3a eingebracht werden

Im Gegensatz zu Geldern aus der 2. Säule kann ein vorzeitiger Bezug der 3. Säule nicht zurückbezahlt werden. Einmal bezogenes Geld der 3. Säule können Sie somit nicht mehr in die Vorsorge einbringen.

Damit sind aber nicht die jährlichen Einzahlungen gemeint, diese sind weiterhin möglich. Selbst im Jahr, in welchem eine Auszahlung erfolgt, können Sie eine Einzahlung in die 3. Säule vornehmen und so vom Steuerabzug profitieren.

Nun fragen Sie sich vermutlich, was klüger ist: Ob Sie die Gelder der 3. Säule vorbeziehen sollen – oder doch besser jene der 2. Säule. Ebenfalls interessant ist auch, die Möglichkeit einer Verpfändung anstelle eines Bezugs zu prüfen.

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Keine Veräusserungsbeschränkung im Grundbuch

Vergleich mit der 2. Säule: Wenn PK-Gelder für Wohneigentum vorbezogen werden, erfolgt im Grundbuch eine Anmerkung zur Veräusserungsbeschränkung. Diese Beschränkung bewirkt, dass Sie die Immobilie nur verkaufen können, wenn gleichzeitig auch die vorbezogenen Gelder der 2. Säule wieder zurückbezahlt werden. Eine Ausnahmeregelung mit Frist von zwei Jahren gilt für die Ersatzbeschaffung, also wenn Sie stattdessen ein anderes Eigenheim kaufen wollen. Für Gelder aus der 3. Säule gilt all dies nicht, da sie ohnehin nicht wieder einbezahlt werden können.

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Ehe und eingetragene Partnerschaft: schriftliche Zustimmung erforderlich

Für sämtliche Vorbezüge innerhalb einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft ist immer die schriftliche Zustimmung beider Personen erforderlich.

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Verpfändung als Alternative zum Vorbezug

Statt eines WEF-Vorbezugs können Sie Ihr 3a-Vorsorgevermögen auch nur verpfänden. Folgende Vorteile hat eine Verpfändung gegenüber einem vorzeitigen Bezug:

  • Es fällt (noch) keine Kapitalbezugssteuer an. Die Steuer kann auf einen späteren Zeitpunkt, zum Beispiel auf dann, wenn die Gelder im Rahmen der Pensionierung definitiv bezogen werden, aufgeschoben werden. Bis dahin kann man mit der gesparten Steuer besseres anfangen.
  • Das 3a-Vermögen und die Erträge auf dem Vermögen bleiben steuerfrei in der Vorsorge. Je nachdem wie hoch die Steuerlast ist, kann man dadurch über die Jahre viel Geld sparen.
  • Zudem besteht eine gute Chance, dass man mit der 3. Säule über die Zeit mehr Rendite erwirtschaftet, als man Hypothekarzinsen bezahlt. Dies aber natürlich nur, wenn man bereit ist, das Geld in Aktien zu investieren und mit den Wertschwankungsrisiken umgehen kann.

Prüfen Sie weitere Vor-/Nachteile und Vergleiche rund um die Verpfändung von 3a- und PK-Vorsorgegeldern, bevor Sie sich entscheiden.

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