Die Einzahlung muss in der Steuererklärung unter «Abzüge» erfasst werden. Zusätzlich muss der Steuererklärung die Einzahlungsbescheinigung der Vorsorgestiftung beigelegt werden. Die Einzahlungsbescheinigung ist in der App unter Dokumente ab Anfang Jahr abrufbar.
Wo muss man die Einzahlung in der Steuererklärung aufführen?
3a Vorsorgestiftung