Ja, beim Bezug von Vorsorgegeldern fällt eine Steuer an. Es handelt sich jedoch um eine reduzierte Steuer. Das heisst, der Steuertarif ist tiefer als bei der Einkommenssteuer. Mit einem gestaffelten Bezug kann die Steuer beim Bezug weiter reduziert werden.
Fällt eine Steuer an bei der Auszahlung?
3a Vorsorgestiftung