Jederzeit, vorausgesetzt Sie verfügen über Einkaufspotential. Ob Sie über Einkaufspotential verfügen, erfahren Sie, wenn Sie den online-geführten Prozess durchlaufen. Der Prozess finden Sie in der App. Zum Abschluss des Prozesses erhalten Sie die Zahlungsinstruktionen. Die Zahlung muss spätestens am 31. Dezember auf dem Konto der Stiftung eingehen, um für das entsprechende Steuerjahr noch abzugsberechtigt zu sein.
Wie und wann kann ich freiwillige Einkäufe tätigen?
1e Sammelstiftung