Ein freiwilliger Einkauf ist möglich, wenn eine Vorsorgelücke vorhanden ist.
Eine Vorsorgelücke besteht, wenn das vorhandene Vorsorgevermögen kleiner ist, als das theoretisch maximal mögliche Guthaben, das man erreicht hätte, wenn man seit Beginn der Vorsorge, in der Regel seit dem 25. Altersjahr, immer die aktuellen Sparbeiträge einbezahlt hätte.
In folgenden Situationen können demnach Vorsorgelücken entstehen:
- Sie haben vorübergehend nicht gearbeitet.
- Sie wechseln den Arbeitgeber.
- Sie haben eine Gehaltserhöhung erhalten.
- Ihr Arbeitgeber verbessert die Altersvorsorge.
- Sie haben sich scheiden lassen.