Bei einem freiwilligen Einkauf wird eine Sperrfrist von drei Jahren auf dem gesamten Vorsorgekapital der 2. Säule erhoben, unabhängig von der Vorsorgestiftung. Die Sperrfrist gilt auch für Vorbezüge.
Sperrfrist für Vorbezüge und Kapitalauszahlungen
1e Sammelstiftung