Ja, ein Vorbezug ist möglich, im Falle eines Wegzugs aus der Schweiz, als Vorbezug für Wohneigentum oder bei der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit. Das Formular dazu können Sie in der App unter Dokumente herunterladen.
Ist ein Vorbezug der Vorsorgeguthaben bei der finpension 1e Sammelstiftung möglich?
1e Sammelstiftung