Freiwillige Einkäufe müssen spätestens am letzten Bankarbeitstag im Jahr auf dem Konto der finpension 1e Sammelstiftung eingehen, damit Sie im aktuellen Steuerjahr zum Abzug gebracht werden können. Spätere Einzahlungen können erst im Folgejahr abgezogen werden.
Bis wann muss ein freiwilliger Einkauf getätigt werden?
1e Sammelstiftung