Was ist der versicherte Lohn in der Pensionskasse und wo liegt das Mindesteinkommen? Wie hoch ist der maximal versicherte Lohn in der Pensionskasse? Wir zeigen die Fakten rund um den versicherten Lohn.
Inhalt
Was ist der versicherte Lohn in der Pensionskasse?
In der zweiten Säule sparen Sie mit Pensionskassenbeiträgen Geld fürs Alter an. Für die Berechnung dieser Beiträge an die Pensionskasse wird der versicherte Lohn berücksichtigt.
Für den versicherten Lohn gibt es Grenzwerte, sowohl gegen unten als auch gegen oben. Diese Grenzwerte sind im Gesetz (BVG) geregelt. Dabei wird unterschieden zwischen:
- dem BVG-Obligatorium
- dem BVG-Überobligatorium
- 1e-Plänen
Wo liegt das Mindesteinkommen für die Pensionskasse?
2024 liegt das Mindesteinkommen für den Anschluss an eine Pensionskasse bei 22’050 Franken. Ab Erreichen dieser Schwelle werden mindestens 3’675 Franken BVG-versichert.
Per 2025 erhöht sich das Mindesteinkommen auf 22’680 Franken. Das gilt, sofern Sie diesen Mindestlohn von einem einzigen Arbeitgeber erhalten.
Gut zu wissen: Das Mindesteinkommen für die Pensionskasse wird häufig als BVG-Minimum bezeichnet.
Wie kann ich den versicherten Lohn berechnen fürs BVG-Obligatorium?
Im BVG-Obligatorium sind Löhne ab 22’050 Franken bis maximal 88’200 Franken versichert. Um den versicherten Lohn im BVG-Obligatorium zu berechnen, müssen Sie von Ihrem Bruttolohn den Koordinationsabzug abziehen. Das Ergebnis ist Ihr versicherter Lohn in der Pensionskasse, im Gesetz auch koordinierter Lohn genannt.
Es gibt aber eine Ausnahme für diese Berechnungsmethode. Nämlich dann, wenn die Differenz niedriger ist als der minimal zu versichernde Lohn. Dann wird der versicherte Lohn auf diesen Minimalbetrag aufgerundet. Aktuell beträgt der minimal versicherte Lohn in der Pensionskasse 3’675 Franken.
- Löhne bis zu 22’050: versicherter Lohn von 0 Franken
- Löhne von 22’050 bis 29’400 Franken: versicherter Lohn von 3’675 Franken
- Löhne von 29’400 Franken bis 88’200 Franken: versicherter Lohn = Bruttolohn abzüglich Koordinationsabzug
- Löhne über 88’200 Franken: BVG-Maximum von 88’200 Franken abzüglich Koordinationsabzug = versicherter Lohn von 62’475 Franken
Wieso braucht es den Koordinationsabzug?
Der Koordinationsabzug dient dazu, den Teil des Einkommens auszugleichen, der bereits durch die AHV/IV (1. Säule) abgesichert ist. Konkret bedeutet das: In der zweiten Säule werden lediglich Löhne versichert, die 7/8 der maximalen jährlichen AHV-Altersrente übersteigen.
Gut zu wissen: Es steht den Pensionskassen frei, auf den Koordinationsabzug zu verzichten. Die Vorsorgepläne müssen jedoch angemessen bleiben und dürfen die oberen Grenzbeträge für das Obligatorium und Überobligatorium nicht überschreiten.
Alle BVG-Grenzbeträge auf einen Blick
Die BVG-Grenzbeträge sind unterschiedlich für das Obligatorium und das Überobligatorium. Anschliessend haben wir für Sie die BVG-Grenzbeträge als Tabelle aufbereitet.
Grenzbeträge für das BVG-Obligatorium
Wichtig sind hier insbesondere das BVG-Minimum und das BVG-Maximum, sprich der untere und obere Grenzbetrag für das BVG-Obligatorium. Das BVG-Maximum liegt beim Dreifachen einer maximalen jährlichen AHV-Altersrente. Für Lohnbestandteile darüber gelten die Grenzbeträge für das BVG-Überobligatorium.
(Jahreslöhne) | 2024 | 2025 |
BVG-Minimum | CHF 22’050 | CHF 22’680 |
Koordinationsabzug | CHF 25’725 | CHF 26’460 |
BVG-Maximum | CHF 88’200 | CHF 90’720 |
Minimal koordinierter Lohn | CHF 3’675 | CHF 3’780 |
Maximal koordinierter Lohn | CHF 62’475 | CHF 64’260 |
Grenzbeträge für das BVG-Überobligatorium
Werden Lohnbestandteile über 88’200 Franken durch die Pensionskasse versichert, spricht man vom Überobligatorium. Im Gegensatz zum Obligatorium macht der Gesetzgeber im Überobligatorium keine Vorgaben betreffend Beitragshöhe, Verzinsung und Umwandlungssatz. Der maximal versicherbare Lohn beträgt das zehnfache des oberen Grenzbetrags des BVG-Obligatoriums.
(Jahreslöhne) | von | bis |
2024 | CHF 88’200 | CHF 882’000 |
2025 | CHF 90’720 | CHF 907’200 |
Grenzbeträge für 1e-Lösungen
Für Lohnbestandteile über 132’300 Franken gibt es die sogenannten 1e-Pläne. Bei 1e-Plänen wählt der Versicherte die Anlagestrategie für sein Vorsorgevermögen selbst aus – das ist bei anderen Vorsorgeplänen nicht möglich.
(Jahreslöhne) | von | bis |
2024 | CHF 132’300 | CHF 882’000 |
2025 | CHF 136’080 | CHF 907’200 |
BVG: Goldene Regel erklärt
Die goldene Regel der Pensionskasse soll dafür sorgen, dass Ihr Altersguthaben später eine angemessene Rente ergibt. Die goldene Regel stellt folgende Bedingung: Die Zinsen auf Ihr Pensionskassen-Guthaben sollen genauso stark wachsen wie Ihr Lohn im Laufe Ihres Berufslebens.
Wenn die goldene Regel eingehalten wird, erreicht Ihr Altersguthaben in der Pensionskasse eine Rente von etwa 34 % Ihres letzten koordinierten Lohns (bei einem Umwandlungssatz von 6.8 %). Zusammen mit der AHV (1. Säule) soll dies rund 60 % Ihres letzten Lohns abdecken – das Ziel der Altersvorsorge.
Excel mit der Berechnung der Goldenen RegelHeute entspricht die goldene Regel nicht mehr der Realität: Zinsen sind oft niedriger als die Lohnentwicklung, Erwerbsbiografien unregelmässiger, und die Menschen leben länger, sodass das angesparte Kapital für mehr Jahre reichen muss.
Deshalb ist es umso wichtiger, Ihre Vorsorge aktiv zu gestalten. Insbesondere die Säule 3a und das freie Investieren erlauben es Ihnen, unabhängig von der 1. und 2. Säule Vermögen aufzubauen. Für beides bieten wir bei finpension gute Lösungen an. Überzeugen Sie sich selbst.
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