finpension – Vermögen anlegen
Die Gebühren für die Vermögensverwaltung von der finpension AG auf einen Blick:
- Pauschale Verwaltungsgebühr: 0.39 % p.a.
- Transaktionsgebühren: keine
Kosten der eingesetzen Fonds: Die angebotenen Anlagestrategien werden mit ETFs und Indexfonds umgesetzt. Die TER der eingesetzten Fonds betragen für die Standardstrategien Global, Schweiz und Nachhaltig 0.08 bis 0.10 %.
Börsen- und Stempelabgaben: Die Börsenabgaben werden weiterverrechnet. Diese sind aber so tief (+/- 0.01 %), dass man sie praktisch vernachlässigen kann. Die Stempelabgaben auf Käufen und Verkäufen betragen für inländische ETFs 0.075 %, für ausländische ETFs 0.15 %.
Währungswechsel: Erheben wir keine. Im Gegensatz zur Vorsorge können viele Fonds im freien Vermögen nicht in Schweizer Franken gezeichnet werden. Deshalb übernimmt finpension die Kosten, die im Zusammenhang mit einem allfälligen Währungswechsel anfallen.
finpension 3a Vorsorgestiftung
Die Gebühren der finpension 3a Vorsorgestiftung auf einen Blick:
- Pauschale Verwaltungsgebühr: 0.39 % p.a.
- Transaktionsgebühren: keine
Kosten der eingesetzen Fonds: Die angebotenen Anlagestrategien werden mit gebührenfreien Fonds umgesetzt (die TER der eingesetzten Fonds betragen für die Standardstrategien 0.00 bis 0.02 %). Die Kosten für den Zugang zu diesen Fonds werden von der Stiftung übernommen. Sie sind in der pauschalen Verwaltungsgebühr enthalten.
Währungswechsel: finpension setzt wenn immer möglich Fonds ein, die in CHF gehalten und gezeichnet werden können. So können wir vermeiden, dass ein Währungswechsel stattfindet. Falls der Fonds nicht in Schweizer Franken gezeichnet werden kann, verlangt die Depotbank der finpension 3a Vorsorgestiftung auf dem Währungswechsel eine minimale Gebühr von 0.05 %. Diese Gebühr wird durch das interne Netting von Kauf- und Verkaufsaufträgen nochmals reduziert.
Aufwendungen für den Bezug von Vorsorgegeldern für Wohneigentum, für eine Verpfändung oder mit Wohnsitz im Ausland werden verursachergerecht erhoben. Zur Gebührenordnung.
finpension Freizügigkeitsstiftung
Die Gebühren der finpension Freizügigkeitsstiftung auf einen Blick:
- Pauschale Verwaltungsgebühr: 0.49 % p.a.
- Transaktionsgebühren: keine
Kosten der eingesetzen Fonds: Die angebotenen Anlagestrategien werden mit gebührenfreien Fonds umgesetzt (die TER der eingesetzten Fonds betragen für die Standardstrategien 0.00 bis 0.02 %). Die Kosten für den Zugang zu diesen Fonds werden von der Stiftung übernommen. Sie sind in der pauschalen Verwaltungsgebühr enthalten.
Währungswechsel: finpension setzt wenn immer möglich Fonds ein, die in CHF gehalten und gezeichnet werden können. So können wir vermeiden, dass ein Währungswechsel stattfindet. Falls der Fonds nicht in CHF gezeichnet werden kann, verlangt die Depotbank der finpension 3a Vorsorgestiftung auf dem Währungswechsel eine minimale Gebühr von 0.05 %. Diese Gebühr wird durch das interne Netting von Kauf- und Verkaufsaufträgen nochmals reduziert.
Aufwendungen für den Bezug von Vorsorgegeldern für Wohneigentum, für eine Verpfändung oder mit Wohnsitz im Ausland werden verursachergerecht erhoben. Zur Gebührenordnung.
finpension Freizügigkeitsstiftung II
Für die finpension Freizügigkeitsstiftung II gelten dieselben Gebühren wie für die erste Freizügigkeitsstiftung von finpension. Zur Gebührenordnung.